Herrn Markus Noack hatte ich mal privat besucht, wie Er mir mitteilte, war Er früher bei der CDU, zu Markus Noack auch das hier: der-balte-zu-markus-noack
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Die frohe Botschaft vom Deutschen Reich: Eine Schrift für international anerkanntes Staats- und Völkerrecht
Buchbeschreibung:
Noack, Markus: Die frohe Botschaft vom Deutschen Reich - Eine Schrift für international anerkanntes Staats- und Völkerrecht Warum ist die Kapitulationserklärung vom 8. Mai 1945 gleichzeitig die „Frohe Botschaft vom Deutschen Reich“? In der am 8. Mai 1945 unterzeichneten Kapitulationserklärung verzichteten die Vier Siegermächte offiziell auf jegliches Recht in bezug auf das Deutsche Reich („Berlin und Deutschland als Ganzes“). Insofern haben die Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht ehrenhaft und zum Wohle des deutschen Volkes und des Reiches den „Act of Military Surrender“ unterzeichnet. Einzig und allein der Gemeinschaft der 46 Staaten (den späteren Vereinten Nationen, also der UNO) war es nämlich ausweislich § 4 der von der deutschen Wehrmacht unterzeichneten Kapitulationsurkunde erlaubt, weitere Forderungen an Deutschland und seine Wehrmacht zu stellen. „4. Diese Kapitulationserklärung ist ohne Präjudiz für irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen, die durch die Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland und der deutschen Wehrmacht auferlegt werden mögen.“ Quelle: „Act of Military Surrender“ vom 8. Mai 1945 (Bundesarchiv) Und so ist es unfaßbar, daß selbst versierte Völker- und Staatsrechtler übersehen haben, daß die vier alliierten Mächte das Deutsche Reich im eigenen Namen besetzten und sich eigene Besatzungsverwaltungen, z. B. das Land Niedersachsen (lt. Militär-Verordnung Nr. 55 vom 1. November 1946), errichteten, obwohl ihnen diese Handlungen völkerrechtlich verboten waren. Die schockierende Wahrheit ist: Wenn wir uns nicht in geordneten Bahnen von den alliierten Vorgaben befreien, werden auch in Zukunft Milliardensummen mit aberwitzigen Argumenten in wankende Systeme gepumpt, und wir rutschen schlußendlich in die Pleite. Wenn wir dann Hilfe benötigen, wird man uns sagen: „Da bist Du doch selber dran schuld, warum hast Du denn nichts getan?“ Machen Sie sich Ihr eigenes Bild! Mit der vorliegenden Studie, die im wesentlichen auf der Auswertung von bislang der Bevölkerung unbekannten Dokumenten basiert, ist das nun möglich. Es werden neben den politischen und den normativen Vorgaben des Völkerrechtes die Umsetzung der völkerrechtswidrigen Besatzungsmaßnahmen untersucht. Sie lesen einen spannenden, real-politischen, historischen und gleichzeitig höchst aktuellen Politkrimi. Staats- und Völkerrecht – nicht kompliziert ex cathedra doziert, sondern einmal ganz klar und praktisch. praktisch! Bibliographische und technische Details: -256 S., mit zahlreichen s/w-Abb. -Druck: Textteil auf 80 g/qm Maxi Offset holzfrei weiß, Umschlag: 230 g/qm Galerie Card, Glanzfolienkaschierung -Verarbeitung: Klebebroschur -Format: 148 x 210 mm (DIN A 5) -Gewicht: 350 Gramm -Einzelverkaufspreis: € 19,95 -ISBN: 978-3-941730-00-7
Buchbeschreibung:
Noack, Markus: Die frohe Botschaft vom Deutschen Reich - Eine Schrift für international anerkanntes Staats- und Völkerrecht Warum ist die Kapitulationserklärung vom 8. Mai 1945 gleichzeitig die „Frohe Botschaft vom Deutschen Reich“? In der am 8. Mai 1945 unterzeichneten Kapitulationserklärung verzichteten die Vier Siegermächte offiziell auf jegliches Recht in bezug auf das Deutsche Reich („Berlin und Deutschland als Ganzes“). Insofern haben die Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht ehrenhaft und zum Wohle des deutschen Volkes und des Reiches den „Act of Military Surrender“ unterzeichnet. Einzig und allein der Gemeinschaft der 46 Staaten (den späteren Vereinten Nationen, also der UNO) war es nämlich ausweislich § 4 der von der deutschen Wehrmacht unterzeichneten Kapitulationsurkunde erlaubt, weitere Forderungen an Deutschland und seine Wehrmacht zu stellen. „4. Diese Kapitulationserklärung ist ohne Präjudiz für irgendwelche an ihre Stelle tretenden allgemeinen Kapitulationsbestimmungen, die durch die Vereinten Nationen und in deren Namen Deutschland und der deutschen Wehrmacht auferlegt werden mögen.“ Quelle: „Act of Military Surrender“ vom 8. Mai 1945 (Bundesarchiv) Und so ist es unfaßbar, daß selbst versierte Völker- und Staatsrechtler übersehen haben, daß die vier alliierten Mächte das Deutsche Reich im eigenen Namen besetzten und sich eigene Besatzungsverwaltungen, z. B. das Land Niedersachsen (lt. Militär-Verordnung Nr. 55 vom 1. November 1946), errichteten, obwohl ihnen diese Handlungen völkerrechtlich verboten waren. Die schockierende Wahrheit ist: Wenn wir uns nicht in geordneten Bahnen von den alliierten Vorgaben befreien, werden auch in Zukunft Milliardensummen mit aberwitzigen Argumenten in wankende Systeme gepumpt, und wir rutschen schlußendlich in die Pleite. Wenn wir dann Hilfe benötigen, wird man uns sagen: „Da bist Du doch selber dran schuld, warum hast Du denn nichts getan?“ Machen Sie sich Ihr eigenes Bild! Mit der vorliegenden Studie, die im wesentlichen auf der Auswertung von bislang der Bevölkerung unbekannten Dokumenten basiert, ist das nun möglich. Es werden neben den politischen und den normativen Vorgaben des Völkerrechtes die Umsetzung der völkerrechtswidrigen Besatzungsmaßnahmen untersucht. Sie lesen einen spannenden, real-politischen, historischen und gleichzeitig höchst aktuellen Politkrimi. Staats- und Völkerrecht – nicht kompliziert ex cathedra doziert, sondern einmal ganz klar und praktisch. praktisch! Bibliographische und technische Details: -256 S., mit zahlreichen s/w-Abb. -Druck: Textteil auf 80 g/qm Maxi Offset holzfrei weiß, Umschlag: 230 g/qm Galerie Card, Glanzfolienkaschierung -Verarbeitung: Klebebroschur -Format: 148 x 210 mm (DIN A 5) -Gewicht: 350 Gramm -Einzelverkaufspreis: € 19,95 -ISBN: 978-3-941730-00-7
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