Donnerstag, 6. Februar 2014

Stefan Orben den Wahnsinn - BRD - beenden - das Deutsche Reich ist rechtsfähig

                    erhalten per mail von Stefan Orben aus Gensingen

           Info zu Stefan Orben und zur Klärung der Detailfragen macht mit:

                           Stefan Orbens Friedenserklärung

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Am 5. Februar 2014 23:43 schrieb Orben Stefan <orben.stefan@outlook.de>:


Die UN als Rechtsnachfolger 
des Völkerbundes (1919-1946), wurde geschaffen um das Versailler Diktat zu erfüllen, 
das bis heute durch die Deutschen unterwürfig und verantwortungslos mit der Anerkennung 
der Weimarer Verfassung und aller seit 1919 in Deutschland illegal eingeführten Gesetze,
selbstverantwortlich in Kraft gehalten wird.


Wie heißt es:
"das Deutsche Reich ist Rechtsfähig", also auch
Verantwortlich für alles was es unterläßt oder falsch macht.
Die UN existiert nur deshalb, weil das Deutsche Volk die Besatzungs-Treuhand, -BRD- und Verwaltungskosten bis zu dem Tag trägt, an dem es friedlich und zielbewußt mit einer Selbstregierung diesen Wahnsinn beendet.

Die UN erkennt in Artikel 107 alle internationalen Maßnahmen an die gegen Staat und Volk der Deutschen in Kraft gesetzt wurden oder noch werden. 
Somit unterwirft sich die nie und nimmer souveräne
UN den Alliierten und ist letztendlich nichts anderes wie die Bundesrepublik von Deutschland ein Alliierten abhängiges Verwaltungskonstrukt, nicht mehr und nicht weniger. 

Dies trifft natürlich auch auf alle

Einrichtungen der UN zu, wie der IGH und IStGH usw.
Nachfolgend füge ich nun den Originaltext von Artikel 107 ein, der
von der UN seit einiger Zeit unterschlagen wird,:

http://www.icj-cij.org/documents/index.php?p1=4&p2=1&p3=0
Zitat : "Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen
Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt."

Es gilt eindeutig die nie außer Kraft gesetzte Verfassung von 1871 mit Änderungsstand 28.10.1918,
wer dies nicht erkennen will,
 verleugnet seine einzig richtige Staatsangehörigkeit (RuStAG 1913)
und verliert dadurch seine eigene Staatsrechte,
so auch Menschen-und
 Völkerrechte,
er verliert alles so auch Hab und Gut. 

Zusatzinfo: Eine Verfassung kann nicht aufgehoben werden!
>Quellenlink:http://autarkes-rattelsdorf.blogspot.de<

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