Dienstag, 19. August 2014

Ardilla: Frage zu den Gerichten in Deutschland - die Bereinigungsgesetze - Gerichtsverfahren nach Deutschem Recht

              entnommen aus Facebook

       siehe auch: die-bereinigungsgesetze

Auszug:..Dies bedeutet nunmehr nach der Lehre wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat es gibt faktisch keine Gerichte mehr. Aber sie sind ja noch vorhanden. Klar sind sie vorhanden aber als reine “Firmengerichte” nach dem Seehandelsrecht (Admirality Law) . Das bedeutet völkerrechtlich gesehen, sobald ein Vertrag geschlossen wird , gibt es eine Entscheidung. Man betritt mit dem Gerichtssaal ein ” – symbolisch gesprochen – Handelsschiff” ausserhalb der 12 Meilen Zone. Der Richter oder die Richterin ist der “Kapitän” und der weis was Recht ist. Admirality Law (Seehandelsrecht) ist dem Völkerrecht nachgeordnet.....Die sogenannten Rechtsanwälte arbeitem diesem Richter oder der Gerichtskammer nach Seehandelsrecht in einem geordneten Verfahren zu...

               dazu aktuell: Gerichtsverfahren nach Deutschem Recht

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Dieter Dehm, die Linke..., wir haben keine staatlichen Gerichte http://templerhofiben.blogspot.de/2014/08/dieter-dehm-die-linke-wir-haben-keine.html

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