siehe auch: die-bereinigungsgesetze
Auszug:..Dies bedeutet nunmehr nach der Lehre wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat es gibt faktisch keine Gerichte mehr. Aber sie sind ja noch vorhanden. Klar sind sie vorhanden aber als reine “Firmengerichte” nach dem Seehandelsrecht (Admirality Law) . Das bedeutet völkerrechtlich gesehen, sobald ein Vertrag geschlossen wird , gibt es eine Entscheidung. Man betritt mit dem Gerichtssaal ein ” – symbolisch gesprochen – Handelsschiff” ausserhalb der 12 Meilen Zone. Der Richter oder die Richterin ist der “Kapitän” und der weis was Recht ist. Admirality Law (Seehandelsrecht) ist dem Völkerrecht nachgeordnet.....Die sogenannten Rechtsanwälte arbeitem diesem Richter oder der Gerichtskammer nach Seehandelsrecht in einem geordneten Verfahren zu...
dazu aktuell: Gerichtsverfahren nach Deutschem Recht
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Dieter Dehm, die Linke..., wir haben keine staatlichen Gerichte http://templerhofiben.blogspot.de/2014/08/dieter-dehm-die-linke-wir-haben-keine.html
templerhofiben.blogspot.nl
- Cornelia Peters, Sandra Gerber, Siegbert Schubert und 9 anderen gefällt das.
- Ardilla del Arbol Ok, wenn deutsche Gerichte keine Gerichte mehr sind, welchen "Sonderstatus" haben sie dann inne?
- Stefan G. Weinmann freiwillige Schiedsgerichte...., welche aber vortäuschen Staatsgerichte zu sein und dies ist eine Straftat, so meine Auffassung
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