Theo Waigel:
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http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bad-kreuznach/stadt-bad-kreuznach/afd-bad-kreuznach-geht-auf-distanz-zu-ihrem-stadtrat-wink-taeuschung-durch-unterlassung_14397356.htm
Auszug:
Stadt Bad Kreuznach 01.08.2014
Auszug:
Stadt Bad Kreuznach 01.08.2014
AfD Bad Kreuznach geht auf Distanz zu ihrem Stadtrat Wink - "Täuschung durch Unterlassung"
Von Robert NeuberBAD
KREUZNACH - Über den Ausschluss von Rainer Wink (AfD) aus dem Bad
Kreuznacher Stadtrat soll nach der Sommerpause diskutiert werden. Der
zweifache OB-Kandidat hatte dem Stadtvorstand in mehreren Schreiben
Anfang Juli mitgeteilt, es gebe für ihn keinen Staat „Bundesrepublik
Deutschland“, demnach sei alles behördliche Handeln im Namen dieses
Staates illegal.
Zunächst war von einer Frist von einem Monat die Rede gewesen, binnen derer Wink ausgeschlossen werden müsse. Stadtrechtsdirektorin Dr. Heiderose Häußermann korrigiert nun jedoch, die Gemeindeordnung schreibe keine zwingende Frist vor. Demnach könne über die Causa Wink auch nach der Sommerpause diskutiert werden. Die CDU hat hierzu schon einen entsprechenden Antrag gestellt. „Wink ist der Stellung eines Ratsmitgliedes unwürdig“, schreibt Fraktionsvorsitzender Peter Anheuser. Seine Fraktion beantrage den Ausschluss des selbstständigen Elektromeisters. Darüber soll im Stadtrat am 25. September beraten werden.
Die AfD Bad Kreuznach zeigt sich „enttäuscht von ihrem Stadtratskandidaten Rainer Wink“. Seine Ratskollegin Barbara Schneider sagt: „In der Wahlversammlung stellte sich Wink auf Platz 12 anders vor.“ Sie und die AfD fühlten sich getäuscht, und das werde vielen Bürgern, die ihn auf auf einen der vorderen Plätze wählten, ähnlich gehen. Wink als nach wie vor parteiloser Kandidat sei bei der AfD eigentlich ein unbeschriebenes Blatt gewesen, habe aber bei seiner Vorstellung angekündigt, er werde viele Stimmen auch aus seiner früheren, respektablen OB-Kandidatur mitzubringen. Als ehemaliger Innungsmeister der Elektroinnung, so habe er argumentiert, wirke er für die Mitglieder auch seriös.
Falsch zitiert
In der Wahlversammlung habe der engagiert auftretende Wink kein Wort über sein „obskures Staatsverständnis einer nicht existierenden Bundesrepublik Deutschland erkennen lassen“. Dies sei eine „Täuschung durch Unterlassen“ – viele Mitglieder seien enttäuscht und empört, so Jürgen Klein, AfD-Kreisvorsitzender.
Der Jurist Michael Wiesner (AfD) habe erst im Nachhinein diverse rechtliche Stellungnahmen von Wink gelesen, die dieser „anscheinend gutgläubig und völlig ungeprüft aus dem Internet abgeschrieben“ habe. Aktenzeichen und Inhalte eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts waren falsch zitiert, Paragrafen existierten gar nicht mehr. Damit habe man Wink konfrontiert, der wiederum geantwortet habe, er sei schließlich kein Jurist. Daraufhin habe man ihm die „Langfassung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ zugesandt, das Wink als Beleg für die angeblich fehlende Steuerhoheit Deutschlands angegeben hatte.
Warten auf Antwort
Auf eine Antwort darauf habe man allerdings vergeblich gewartet, so Wiesner. Es sei widersprüchlich von Wink, wenn er als „Bürger“ eines Staates für einen Stadtrat kandidiere und Ortsrecht setze, wenn er alles dies als nicht existent betrachte. „Wie wir fraktions- und parteiintern mit dem Staatsverständnis des Nichtmitgliedes Rainer Wink umgehen, werden wir mit Rainer Wink klären“, so Stadtratsmitglied Barbara Schneider und Jürgen Klein, Kreisvorsitzender der AfD.
Im Internet zeigen sich die meisten kommentierenden Leser des AZ-Artikels vollkommen konsterniert über Winks „Ausstieg“ aus der Bundesrepublik Deutschland. „Der Mann ist wahnsinnig geworden“, schreibt eine Leserin. Allerdings gibt es auch deutliche Hinweise auf einen Hintergrund, der Wink als Vorlage gedient haben dürfte. Dabei handelt es sich um die so genannte „Reichsbürgerbewegung“– sie spricht der Bundesrepublik die Existenzberechtigung ab und beschreibt alles behördliche Handeln als illegal. Der Wortlaut von Winks Briefen entspricht fast komplett der Argumentation dieser Bewegung, in deren Namen verschiedene Gruppen schon eigene „Staaten“ in Deutschland ausgerufen haben – es gab sogar eine Ernennung zum „König von Deutschland“.
Insbesondere der brandenburgische Verfassungsschutz hatte sich vor zwei Jahren ausführlich mit dieser Bewegung auseinandergesetzt, da ihr in Teilen auch Nähe zu rechtspopulistischen Strömungen nachgesagt wurde.
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