Donnerstag, 7. August 2014

Christian Martin und soeben Anruf von Anett Lorenz vom Freistaat Preußen - Deutsches Reich 1871

Stefan G. Weinmann
Stefan G. Weinmann
Danke hatte gerade einen sehr interessanten Anruf von Frau Anett Lorenz "Freistaat Preußen" Sie sagt GG Art. 116/2 und Sie warnt vorm gelben Schein

Frau Anett Lorenz war früher Unternehmerin und hatte ein Küchenstudio. Der Freistaat Preußen beruft sich auf die Verfassung von 1871 und auf die von Preußen von 1920, die HLKO würde nur greifen, wenn man Deutscher nach GG Art. 116/2 wäre und dies bekunden könne, dann wären auch Schadensersatzforderungen einzufordern und Enteignungen rückgängig zu machen

Bernd Becker vom www.dpvm.de ist hier nun auch dabei
freistaat-preussen.org-beschluss-betreffend-die-notwahl-hessen-nassau 
Tobias Sommer von Sommers Sonntag wäre auch dabei, zu Tobias Sommer das hier:
Sommers Sonntag ab min. 1: ....SHAEF Gesetz 52.., Besitz / Eigentum von Staatsangehörigen des Deutschen Reichs ist nicht beschlagnahmt...
nach Auskunft von Frau Lorenz würde dies aber nur für Deutsche gem. GG Art 116/2 gelten, die dies auch bekunden könnten

Herr Mann aus Bonn vom Freistaat Preußen würde auch zu Infoveranstaltungen kommen, dies ab 10 Personen, hierfür würde 39,- Euro einschl. Saalmiete erhoben. Er würde sich auch mit anderen Gruppierungen auseindersetzen um zu greifbaren Ergebnissen zu kommen und sich versch. Meinungen anhören zu können..., dies ist ja beabsichtigt mit dem geplanten "Musterprozess", Interessenbekundung und gleichzeitige BRD Abmeldung hier:

                   Schutzbrief / Staatsangehörigkeitsausweis anklicken


                                    zum DPVM siehe auch:

DPVM - Prozessbeobachter gesucht - demnächst: Arbeitstreffen der JOH und vom DPVM


                                     hier ein Bild von der "Preußen Polizei" 



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