Auszug vorab:...Der Vorsitzende Richter Dr. Nikolaus Müller hörte sich die Anliegen des Klägers geduldig an, nahm ihm aber schnell die Hoffnung, Antworten auf seine Fragen zu finden. „Es bräuchte jemanden, der über allem steht, aber den gibt es nicht. Es gibt keine Gerichte, die über das Völkerrecht wachen.“ So könne auch das Verwaltungsgericht Augsburg kein allgemein gültiges Recht festlegen, erklärte der Jurist.....
deshalb der Musterprozess vorm JOH Volksgerichtshof und / oder vorm staatlichen Amtsgericht Bad Kreuznach, dem Common Law Gericht, etc. Schließt Euch an, evtl. weiß auch jemand wer dieser Mann ist und kann Kontakt zu Ihm aufnehmen ?
Anmeldung zum Musterprozess, über den R / evolutionsausweis
Vordrucke - BRD Personalabmeldung, Rückweisung Personalausweis - R / evolutionsausweis
Nachtrag, Kommentar entnommen aus Facebook:
Till Peter Rauscher Sagte ich doch schon seit längerem. Der gelbe Schein wurde von den Juristen (BAR) als Verschleppung ins Leben gerufen. Es geht rein nur um eure Treuhand (Trust`s) die sie verwalten und plündern, da man jeden Menschen als Verschollen handhabt. Uffwache!
***************************************************
enjamin Jesus Immanuel hat Detlef Schäbels Beitrag geteilt.
http://www.augsburger-allgemeine.de/…/Mutmasslicher-Reichsb… überall Reichsbürger... und immer noch keine Definition, was es eigentlich ist...
Der
Justizbedienstete aus dem Landkreis unterstellt dem Landratsamt
Formfehler. Ihm geht es vor allem um seine Rechtssicherheit und
Staatsangehörigkeit.
augsburger-allgemeine.de
Kommentare
Stefan G. Weinmann deshalb der geplante Musterprozess..., ich widme dem mal einen Post..
*******************************************************
Auszug aus der verlinkten Seite:
*******************************************************
Auszug aus der verlinkten Seite:
Ist deutsch eine Nationalität? Ist ein Personalausweis ein
Beweis für die Staatsangehörigkeit? Und wo liegen die geografischen
Grenzen Deutschlands? Mit Fragen wie diesen konfrontierte ein Mann aus
dem Landkreis Donau-Ries gestern das Verwaltungsgericht in Augsburg. Er
hatte den Freistaat Bayern verklagt. Seiner Meinung nach macht das
Landratsamt Donau-Ries falsche Angaben in seinem
Staatsangehörigkeitsausweis, umgangssprachlich auch „Gelber Schein“
bezeichnet. Der 56-Jährige – bis zu seiner vorübergehenden Suspendierung
Bediensteter der JVA Kaisheim – steht im Verdacht, der
Reichsbürger-Szene anzugehören. Er leugnet dies aber und sagt, er habe
„mit den ganzen Randgruppen nichts am Hut“.
„Mir geht es um meine eigene Rechtssicherheit – und diese geben mir weder Reisepass noch Personalausweis“, betonte der Kläger immer wieder. „Und allein der dortige Vermerk ’deutsch’ ist noch kein Beweis für die Staatsbürgerschaft.“
Deshalb ließ er sich vom Landratsamt eben jenen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen, der – im Gegensatz zu Personalausweis und Reisepass – urkundliche Beweiskraft hat. Doch auch dieses Dokument genügte dem Mann nicht: „Wie ist der Begriff Deutschland definiert, wo liegen die Grenzen, welches Deutschland ist überhaupt gemeint?“
Der Vorsitzende Richter Dr. Nikolaus Müller hörte sich die Anliegen des Klägers geduldig an, nahm ihm aber schnell die Hoffnung, Antworten auf seine Fragen zu finden. „Es bräuchte jemanden, der über allem steht, aber den gibt es nicht. Es gibt keine Gerichte, die über das Völkerrecht wachen.“ So könne auch das Verwaltungsgericht Augsburg kein allgemein gültiges Recht festlegen, erklärte der Jurist.
Die zweifelsfreie Klärung der Staatsangehörigkeit war nicht das einzige Thema, das den Mann beschäftigte: Denn obwohl einige seiner Thesen mit den Argumenten der Reichsbürger übereinstimmen, möchte er selbst nicht so benannt werden. Schließlich habe das für ihn bereits negative Folgen nach sich gezogen. Etwa die, dass er seine Waffen abgeben musste.
„Obwohl ich Mitglied in einem Schützenverein bin und einen rechtmäßigen Antrag gestellt habe, Waffen zu sammeln, durfte ich keine behalten“, beschwerte sich der Kläger. Wie das Landratsamt mitteilte, handelte es sich dabei um 35 Gewehre und Pistolen. „Das ist eben das Problem, wenn man den Stempel Reichsbürger aufgedrückt bekommt.“
Richter Müller verwies darauf, dass solche Anliegen nicht von der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden werden. Auch könne er nicht klären, ob der Kläger der Reichsbürger-Szene angehöre oder nicht. „Ich kann hier und heute nur überprüfen, was das Landratsamt gemacht hat und ob irgendwelche Fehler vorliegen“, erklärte der Vorsitzende. Aus diesem Grund waren auch zwei Vertreter des Amtes anwesend. Für Johann Stark, Fachbereichsleiter für Ausländerwesen, war die Sache klar: „Eigentlich kann man beim Staatsangehörigkeitsausweis nicht viel falsch machen. Wir haben da keinerlei Spielraum für Kreativität.“
Dennoch beharrte der Kläger darauf, Antworten auf seine Fragen zu erlangen. Er forderte vom Gericht ein Urteil ein. Richter Müller: „Das ist Ihr gutes Recht, allerdings weise ich darauf hin, dass erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit Ihrer Klage bestehen.“ Die Richter zogen sich zurück, um auch noch einmal die 14 Anträge, die der Mann seiner Klage beigelegt hatte, zu prüfen.
Letztlich wies das Gericht die Klage ab. Der Vorsitzende begründete, es bestehe kein rechtliches Interesse. „Außerdem handelt es sich bei Ihren Anträgen um abstrakte Rechtsfragen – und diese können wir nicht klären.“ Der Kläger schüttelte den Kopf und lachte.
„Und selbst wenn ich Ihnen Recht gäbe und Ihre Thesen als wahr erachte, dann wäre das Urteil nach Ihrem Verständnis nicht rechtskräftig.
„Mir geht es um meine eigene Rechtssicherheit – und diese geben mir weder Reisepass noch Personalausweis“, betonte der Kläger immer wieder. „Und allein der dortige Vermerk ’deutsch’ ist noch kein Beweis für die Staatsbürgerschaft.“
Deshalb ließ er sich vom Landratsamt eben jenen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen, der – im Gegensatz zu Personalausweis und Reisepass – urkundliche Beweiskraft hat. Doch auch dieses Dokument genügte dem Mann nicht: „Wie ist der Begriff Deutschland definiert, wo liegen die Grenzen, welches Deutschland ist überhaupt gemeint?“
Der Vorsitzende Richter Dr. Nikolaus Müller hörte sich die Anliegen des Klägers geduldig an, nahm ihm aber schnell die Hoffnung, Antworten auf seine Fragen zu finden. „Es bräuchte jemanden, der über allem steht, aber den gibt es nicht. Es gibt keine Gerichte, die über das Völkerrecht wachen.“ So könne auch das Verwaltungsgericht Augsburg kein allgemein gültiges Recht festlegen, erklärte der Jurist.
Die zweifelsfreie Klärung der Staatsangehörigkeit war nicht das einzige Thema, das den Mann beschäftigte: Denn obwohl einige seiner Thesen mit den Argumenten der Reichsbürger übereinstimmen, möchte er selbst nicht so benannt werden. Schließlich habe das für ihn bereits negative Folgen nach sich gezogen. Etwa die, dass er seine Waffen abgeben musste.
„Obwohl ich Mitglied in einem Schützenverein bin und einen rechtmäßigen Antrag gestellt habe, Waffen zu sammeln, durfte ich keine behalten“, beschwerte sich der Kläger. Wie das Landratsamt mitteilte, handelte es sich dabei um 35 Gewehre und Pistolen. „Das ist eben das Problem, wenn man den Stempel Reichsbürger aufgedrückt bekommt.“
Richter Müller verwies darauf, dass solche Anliegen nicht von der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden werden. Auch könne er nicht klären, ob der Kläger der Reichsbürger-Szene angehöre oder nicht. „Ich kann hier und heute nur überprüfen, was das Landratsamt gemacht hat und ob irgendwelche Fehler vorliegen“, erklärte der Vorsitzende. Aus diesem Grund waren auch zwei Vertreter des Amtes anwesend. Für Johann Stark, Fachbereichsleiter für Ausländerwesen, war die Sache klar: „Eigentlich kann man beim Staatsangehörigkeitsausweis nicht viel falsch machen. Wir haben da keinerlei Spielraum für Kreativität.“
Dennoch beharrte der Kläger darauf, Antworten auf seine Fragen zu erlangen. Er forderte vom Gericht ein Urteil ein. Richter Müller: „Das ist Ihr gutes Recht, allerdings weise ich darauf hin, dass erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit Ihrer Klage bestehen.“ Die Richter zogen sich zurück, um auch noch einmal die 14 Anträge, die der Mann seiner Klage beigelegt hatte, zu prüfen.
Letztlich wies das Gericht die Klage ab. Der Vorsitzende begründete, es bestehe kein rechtliches Interesse. „Außerdem handelt es sich bei Ihren Anträgen um abstrakte Rechtsfragen – und diese können wir nicht klären.“ Der Kläger schüttelte den Kopf und lachte.
„Und selbst wenn ich Ihnen Recht gäbe und Ihre Thesen als wahr erachte, dann wäre das Urteil nach Ihrem Verständnis nicht rechtskräftig.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen