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vor 1 Stunde
Auszug:
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Das Bundesverfassungsgericht schützt psychisch
Kranke: Fixierung nur mit richterlicher Genehmigung. Ein gutes Urteil,
denn das Recht ist besonders für Schutzbedürftige da.
Es wird Leute geben, die sich fragen, ob es denn
wirklich nichts Wichtigeres gäbe und ob der verfassungsrechtliche Bohai
um ein paar Fixierungen in der Psychiatrie nicht übertrieben sei. Nein,
er ist nicht übertrieben. Fixierung ist ein harmlos klingendes Wort: Es
geht darum, wann und wie und von wem ein psychisch kranker Mensch
festgebunden und festgeschnallt werden darf. Es geht um eine Kernfrage
des Rechts: Was darf der Staat wem und mit welchen Mitteln und unter
welchen Voraussetzungen antun? Das
Bundesverfassungsgericht hat ganz klar entschieden: Über
Freiheitsbeschränkungen entscheidet in einem Rechtsstaat der Richter.
Warum? Weil die Fesselung die extremste Form der Freiheitsbeschränkung
ist, die man sich vorstellen kann. Ohne richterliche Genehmigung kann
und darf eine Fixierung, die medizinisch unabdingbar erscheint,
allenfalls sehr kurze Zeit dauern.
Wann darf die Psychiatrie einen Menschen so ans
Bett fesseln, dass er sich überhaupt nicht mehr rühren kann? Darf die
Psychiatrie ein Ort sein, der es in Kauf nimmt, dass die
festgeschnallten Kranken ins Fixierbett pinkeln, weil niemand
rechtzeitig auf ihr Rufen reagiert? Darf man einen Menschen an Armen und
Beinen, an Stirn und Brust festschnallen, tagelang womöglich? Und wer
darf das anordnen, der Arzt ganz allein, ganz ohne richterliche
Kontrolle? In Zukunft nicht mehr! Das muss ein Richter genehmigen. Aber
wie ist es, wenn es ganz schnell gehen muss? Um all diese Fragen geht es
im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung.....
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