Dienstag, 24. Juli 2018

Die Psychiatrie ist keine Entrechtungsanlage - Panorama




Süddeutsche.de
vor 1 Stunde

Auszug:

 
Das Bundesverfassungsgericht schützt psychisch Kranke: Fixierung nur mit richterlicher Genehmigung. Ein gutes Urteil, denn das Recht ist besonders für Schutzbedürftige da.
Kommentar von Heribert Prantl
Es wird Leute geben, die sich fragen, ob es denn wirklich nichts Wichtigeres gäbe und ob der verfassungsrechtliche Bohai um ein paar Fixierungen in der Psychiatrie nicht übertrieben sei. Nein, er ist nicht übertrieben. Fixierung ist ein harmlos klingendes Wort: Es geht darum, wann und wie und von wem ein psychisch kranker Mensch festgebunden und festgeschnallt werden darf. Es geht um eine Kernfrage des Rechts: Was darf der Staat wem und mit welchen Mitteln und unter welchen Voraussetzungen antun? Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar entschieden: Über Freiheitsbeschränkungen entscheidet in einem Rechtsstaat der Richter. Warum? Weil die Fesselung die extremste Form der Freiheitsbeschränkung ist, die man sich vorstellen kann. Ohne richterliche Genehmigung kann und darf eine Fixierung, die medizinisch unabdingbar erscheint, allenfalls sehr kurze Zeit dauern.
Wann darf die Psychiatrie einen Menschen so ans Bett fesseln, dass er sich überhaupt nicht mehr rühren kann? Darf die Psychiatrie ein Ort sein, der es in Kauf nimmt, dass die festgeschnallten Kranken ins Fixierbett pinkeln, weil niemand rechtzeitig auf ihr Rufen reagiert? Darf man einen Menschen an Armen und Beinen, an Stirn und Brust festschnallen, tagelang womöglich? Und wer darf das anordnen, der Arzt ganz allein, ganz ohne richterliche Kontrolle? In Zukunft nicht mehr! Das muss ein Richter genehmigen. Aber wie ist es, wenn es ganz schnell gehen muss? Um all diese Fragen geht es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung.....

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