Dienstag, 24. Juli 2018

Süddeutsche: Urteil Bundesverfassungsgericht - Fixierung von Psychiatriepatienten nur mit richterlicher Genehmigung

                   Urteil vom Verfassungsgericht Verfassung - Verfassungsgericht, Urteile von solchen Richtern zählen nicht:

Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR

          nur solche Richter sind befugt, dies in Absprache mit der prof. Reichsregierung

Militärgesetze: niemand darf in der BRD ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!


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sueddeutsche.de/bundesverfassungsgericht-nur-richter-duerfen-fixierung-von-psychiatriepatienten-anordnen

Auszug:





Bundesverfassungsgericht Fixierung von Psychiatriepatienten nur mit richterlicher Genehmigung


  • Das Bundesverfassungsgericht hat das Fixieren von Psychiatriepatienten an strenge Aufflagen geknüpft.
  • Künftig dürfen Ärzte diese nur noch mit einer richterlichen Genehmigung anordnen, wenn diese Art der Zwangsruhigstellung "absehbar die Dauer von ungefähr einer halben Stunde" überschreitet.
  • Die Richter haben damit der Klage von zwei Patienten recht gegeben, die bei ihrer Unterbringung in Psychiatrien in Bayern und Baden-Württemberg fixiert worden waren.
  • Binnen eines Jahres müssen die Länder ihre Gesetze nun entsprechend anpassen.



Längere Fixierungen von Psychiatriepatienten müssen künftig von Richtern genehmigt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Bisherige gesetzliche Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg, die keinen Richtervorbehalt für Fixierungen vorsehen, müssen dem Urteil zufolge innerhalb eines Jahres geändert werden.
Geklagt hatten zwei Psychiatriepatienten. Sie sahen ihr Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt. Der eine war in Baden-Württemberg über mehrere Tage hinweg mit einer Fünf-Punkt-Fixierung ruhiggestellt worden, festgezurrt an beiden Armen, beiden Beinen und am Bauch. Der andere Kläger war betrunken in eine Münchner Psychiatrie eingeliefert worden und auf eine Art ruhiggestellt, wie sie Fachleuten zufolge nur in extremen Ausnahmefällen vorkommt: Sieben-Punkt-Fixierung. Das heißt: Festgegurtet an Armen, Beinen, Bauch, Brust und Stirn, im vorliegenden Fall über acht Stunden hinweg.
Nach dem Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ist es Ärzten auch künftig erlaubt, eine Patienten-Fixierung als kurzfristige Maßnahme ohne richterlichen Beschluss anzuordnen. Aber nur dann, wenn sie "absehbar die Dauer von ungefähr einer halben Stunde unterschreitet", wie es in der Urteilsbegründung heißt. .....


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