Freitag, 31. Mai 2019

Annette Frühauf zu Alexander Schröpfer bezüglich "Menschenrechte" / Menschen und Nichtmenschen

                  nachfolgendes von unten nach oben lesen, siehe dazu auch:


G. Koch zum Thema "Antisemitismus"

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From: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Sent: Thursday, May 30, 2019 10:05:20 AM
To: Alexander.schroepfer@gmx.de
Subject: Aw: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

Meine Würde wird bereits verletzt, wenn Sie sich über meine Bitte , mich nicht zu duzen, unbeachtet lassen.
Meine Würde wird verletzt, wenn Sie diskriminierende pauschale Äußerungen gegenüber Frauen von sich geben. 
Erklären Sie bitte, warum es Menschen und Nichtmenschen ( Goim) gibt?  Für wen gelten die Menschenrechte?
Für wen ist das GG geschrieben? Von wem ist das GG geschrieben? Und für wen ist das GG auf ganz Europa ausgeweitet worden?
Das GG kennt bekanntlich keine Steuerpflicht. Wenn das GG nun für "die" Menschen geschrieben wurde, erklärt sich, daß die "Nichtmenschen" geplündert werden. Somit ist das auf die EU ausgeweitete GG ( Geltungsbereich)
der Freibrief für Nichtsteuerzahlung für " die" Menschen.
Ich habe mich gemäß JOh 3  zum Menschen erklärt, werde trotzdem geplündert, überfallen, mit allerlei Zwangsmaßnahmen drangsaliert, von linksversifften unwissenden , blasphemischen Nachbarn denunziert.
 Haben sie dafür eine Erklärung?
Lesen Sie Menuhin, Wahrheit sagen , Teufel jagen, dann wissen Sie, von was ich rede.
 UNd Prof. Walter Veith sagt in seinen Filmen , wie die "Menschenrechte" entstanden, wer sie zu welchem Zweck erschuf. KOmmen Sie mir daher  nicht mit Ihrem Ausführungen, die hier keine Relevanz haben.
Warum sollten mir "die" Menschen Rechte zugestehen, die ich von Gott gegeben von Geburt an habe?
Welcher Loge gehören Sie an? Für wen arbeiten Sie wirklich?
Dem Buch " Mein Vater war ein Man in Black " entnehme ich, daß Darwin ( freimaurer) die Evolutionstheorie
erschuf, um genau das zu schaffen, was wir jetzt sehen: Die wahren Menschen ( nicht Luzifers Hofgesind)
wurden manipuliert, degradiert, von ihrem Gott (= gut) status getrennt, ihres Bewusstseins über ihre Herkunft beraubt etc.
MEnschenrechte sind ein Deckmantel für die Etablierung der NWO und Migration. = Ausrottung der Weißen.
Warum heißt es z.B. nicht "das Recht auf ANGESTAMMTE Heimat. Wenn es nur heißt: ich habe das Recht auf Heimat, dann ist das die Grundlage für die Migrationspolitik. Jeder hat das Recht , sich überall auf dem Planeten anzusiedeln. Die Gesetze sind immer schwammig formuliert, daß jeder etwas anderes reininterpretieren kann.  -> Empfängerhorizont !
Also letzte Frage: wer sind Sie wirklich,  "Mensch" oder Nichtmensch ( Goim) ?
Ein kleines Bonbon im Anhang. Rumpelstilz ist erkannt.
Annette a.d.H. Frühauf
echter Mensch, der Gottes Gesetze einhält nach bestem Wissen und Gewissen und nicht verflucht sein will durch Einhaltung von Millionen von Vorschriften (Galater).
Auf weitere mails Ihrerseits wird nicht mehr geantwortet.
Gesendet: Donnerstag, 30. Mai 2019 um 09:05 Uhr
Von: Alexander.schroepfer@gmx.de
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?
Überhaupt nix weißt du, weil ich immer der sein kann, der ich sein will.

Außerdem zeige ich nur das nach außen was ich zeigen will.

So jetzt bist du dran:

Gehören nicht auch Sie zum deutschen Volke? [Art. 1 Abs. 2 GG]

Bekennen Sie sich (trotzdem [nur bei Nein]) zu unveräußerlichen Menschenrechten?

Kennen Sie Ihre Dienstpflichten und als Beamter sogar ihre Remonstrationspflichten, denen Sie sich durch Ihren Anstellungsvertrag als Staatsdiener [Sonder Hartz 4 für private Freiheitsaufgabe] freiwillig unterworfen haben?

Was haben Sie an Ihren staatlichen Schutzauftrag denn nun (noch) nicht so recht verstanden?

Art 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Wie leben Sie ihren Kindern ihrem Partner und den anderen Mitmenschen eben diese deutschen Werte in Gestalt eben der neuen Grundrechte und Grundfreiheiten seit 1949 vor, nachdem unsere Väter, Mütter und (Ur-)Großeltern ihr Leben ließen und in deren Glauben und Hoffnung daran die Menschen nach dem Krieg das zerstörte Land wieder aufbauten?

Wie begründen Sie vor Ihren Kindern/Ihrer Familie oder auch Freunden, Bekannten, dass Sie bedürftige Menschen ohne Hilfe lassen oder gar noch gezielt durch Ihr Handeln einer möglichen Bestrafung durch Sanktion erst aussetzen?

Woher glauben Sie also, so ein Erziehungsrecht bis ins existentielle Existenzminimum hinein, gar noch als legitimen staatlichen Auftrag erhalten zu haben? Woraus sollte ein solches Recht für den Gesetzgeber denn stammen?

Artikel 79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Was unterscheidet Ihren Job dann aber bei einer Totalversagung/Sanktion von dem eines Mauerschützen?

Können Sie bislang für sich noch sicher ausschließen, dass ein wg. Ihres Schaffens nicht ausreichend mit Sozialleistung ausgestatteter Mensch, starb, einen körperlichen oder seelischen Schaden erlitt oder gar durch eine unterlassene rechtzeitige Hilfe einem Dritten (gezwungener Maßen) selber einen Schaden zufügte? (§ 229 StGB i.V.m. § 323c StGB)

Haben Sie nicht auch einen staatlichen Schutzauftrag für genau diese Dritten? Soll nicht sogar gerade diese staatliche Hilfe solche Beschaffungskriminalität unnötig machen? Was ist den noch einmal genau der Sinn und Zweck dieser SGB, die Sie umzusetzen vorgeben?

§ 1 SGB I Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche
Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

§ 1 SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
(3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen
1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.


§ 1 SGB XII Aufgabe der Sozialhilfe
1Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. 2Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. 3Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
§ 27a SGB XII Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
(1) 1Der für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung. 2Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft; dies gilt in besonderem Maß für Kinder und Jugendliche. 3Für Schülerinnen und Schüler umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch die erforderlichen Hilfen für den Schulbesuch.
§ 35 SGB XII Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) 1Bedarfe für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt.
!! § 42 SGB XII Bedarfe
Die Bedarfe nach diesem Kapitel umfassen:
1. die Regelsätze nach den Regelbedarfsstufen der Anlage zu § 28; § 27a Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 und 2 ist anzuwenden; § 29 Absatz 1 Satz 1 letzter Halbsatz und Absatz 2 bis 5 ist nicht anzuwenden,
2. die zusätzlichen Bedarfe nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels,
3. die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7,
4. Bedarfe für Unterkunft und Heizung
a) bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen nach § 42a,
b) bei Leistungsberechtigten, deren notwendiger Lebensunterhalt sich nach § 27b bestimmt, in Höhe der durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes im Bereich des nach § 46b zuständigen Trägers,
5. ergänzende Darlehen nach § 37 Absatz 1 und Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkommen nach § 37a.
!! § 42a SGB XII Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) Für Leistungsberechtigte sind angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung
1. bei Leistungsberechtigten, die in einer Wohnung leben, gelten die Absätze 3 und 4 sowie
2. bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen, die in einer sonstigen Unterkunft leben, gilt Absatz 5. Wohnung im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 ist die Zusammenfassung mehrerer Räume, die von anderen Wohnungen oder Wohnräumen baulich getrennt sind und die in ihrer Gesamtheit alle für die Führung eines Haushaltes notwendigen Einrichtungen, Ausstattungen und Räumlichkeiten umfassen.

Wer hat Ihnen also (z.B. in der Ausbildung) erzählt oder Sie beauftragt, entgegen dieser gesetzlichen Basis Ihr Dienstverhalten auszurichten?

Lassen Sie sich gar noch dafür zu bezahlen (aktive) oder passive Angriffe (durch Unterlassung) auf genau diese Werte des Grundgesetzes zu führen?

An wen müssen Sie Anträge weiterleiten, wenn Sie selber dafür nicht zuständig sind? Wer hat Sie dazu in diesem Bereich der Dienstpflichten wie aufgeklärt und ausgebildet? Wer ist die Stelle, von der Sie für ihre Arbeit die Bezahlung erhalten? Würde diese Stelle wollen, dass Sie das Grundgesetz bei Ihrer täglichen Arbeit missachten?

Sind Sie nun bereit mit mir als einen freien gesellschaftlich ebenso wertvollen Menschen auf gleicher Augenhöhe zu sprechen, mich in meinem Leben dann auch mit Ihren Möglichkeiten bestmöglich zu unterstützen oder wollen Sie mich immer noch dieser neuen Propaganda gerecht wie gesellschaftlichen Abschaum dem totalitären Regime eines SGB II unterwerfen?



Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Donnerstag, 30. Mai 2019 08:44
An: Alexander.schroepfer@gmx.de
Betreff: Aw: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

so , das genügt mir.
Jetzt weiß ich , wo ich dran bin.

Ich will keine weiteren e mails mehr erhalten.
Sie respektieren das bitte.

Sie werden aus meinem Adressbuch gelöscht.

ein guten Tag

: Annette : F.





 
Gesendet: Donnerstag, 30. Mai 2019 um 08:37 Uhr
Von: Alexander.schroepfer@gmx.de
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?
Friedliebender Mensch, Grund-, Menschen- und Völkerrechtsverteidiger

Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Donnerstag, 30. Mai 2019 08:29
An: Alexander.schroepfer@gmx.de
Betreff: Aw: AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

so , dritte Frage:
wer sind sie ?
 
Gesendet: Donnerstag, 30. Mai 2019 um 01:28 Uhr
Von: Alexander.schroepfer@gmx.de
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: AW: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?
Energie

Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Donnerstag, 30. Mai 2019 01:23
An: Alexander.schroepfer@gmx.de
Betreff: Aw: AW: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

Danke. Zweite Frage:
 Wer sind Sie?
 
Gesendet: Donnerstag, 30. Mai 2019 um 01:08 Uhr
Von: Alexander.schroepfer@gmx.de
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?
Eine Seele,  die am 5.5.1960 in den Knaben Alexander Schröpfer inkarnierte.

Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 22:15
An: Alexander.schroepfer@gmx.de
Betreff: Aw: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

das war nicht die erste Frage, sondern die Einholung der Erlaubnis , diese zu stellen.

ich setze das Einverständnis also voraus.

Hier die erste Frage:

Wer sind Sie?
 
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 um 20:55 Uhr
Von: Alexander.schroepfer@gmx.de
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?
Ja, das war die erste Frage. Wie lautet die zweite?

Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 16:40
An: Alexander.schroepfer@gmx.de
Betreff: Aw: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

das freut mich , die Ehrlichkeit als Grundlage zu wissen.
Ehrlich antworten , heißt aber nicht unbedingt Wahrheit zu sagen. Für mich ein Unterschied!
Also  wollen Sie die Fragen wissen?
 
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 um 15:32 Uhr
Von: Alexander.schroepfer@gmx.de
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 15:20
An: Alexander.schroepfer@gmx.de
Betreff: Aw: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

Vorsicht , wollen Sie wirklich die drei Fragen wissen?Wenn ja,  gilt eine Bedingung:
Zweimal dürfen Sie lügen, die dritte Frage muß wahrheitsgemäß beantwortet werden . Einverstanden?


 
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 um 15:03 Uhr
Von: Alexander.schroepfer@gmx.de
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?
Ich habe noch mehr als genug auf Lager, und wenn du mir nicht sympathisch wärst, würde ich überhaupt keine kostbare Lebenszeit in Dich investieren. Doch wir Frauen müssen zusammenhalten, frei nach dem Motto:

These, Antithese, Prothese

Wo sind die drei Fragen, bin gespannt wie ein Flitzebogen
PS Noch entscheide ich ob mein Dialog beendet ist 😊

Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 14:28
An: Alexander.schroepfer@gmx.de
Betreff: Aw: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

ROFL , geil der Spruch! Ist das die letzte Keule, oder haben Sie noch mehr solcher Nettigkeiten auf Lager? ;-)))))
Ist das die Sprache, die Sie mögen? Betreuungsangebote wurden mir durch die Blume auch schon unterbreitet.
Dann man los, weiter so, ich liebe es !
Und schauen Sie sich noch mal Ihren Steuerzombie genau an. Sein Gesicht spricht Bände. Da alles eins ist ( ich bin du????) haben  Sie mir ihr vlt. eigenes wahres Gesicht gezeigt???

Darf Ich Ihnen im Verlauf dieser Korrespondenz drei Fragen stellen?
In drei aufeinanderfolgenden mails?

Wenn nein, ist der "Dialog" hiermit beendet.

Annette F.


 
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 um 13:07 Uhr
Von: Alexander.schroepfer@gmx.de
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 12:17
An: Alexander.schroepfer@gmx.de
Betreff: Aw: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

Dieser Hinweis ist überflüssig, das weiß ich schon lange. Erpressen lass ich mich von Satans Brut nicht. (Off, 22,11, JOh. 3, Joh 8:44, Joh,8:32)
Ich kenne auch die Methoden der Geheimdienstler , wie sie die  Wahrhaftigen als "Besserwisser" und mit psychologischen Tricks einschüchtern wollen. Hab ich alles schon durch, selbst mein Zahnarzt hat sich geoutet.
Also , wen juckts. Übrigens fürchte ich nicht mal den Tod! Borreliose, Darmkrebs, Mikrowellenangriffe, was habt ihr sonst noch auf Lager, was ihr mir anhängen wollt? Mal wieder ans Kreuz nageln? Gegen lebendige Menschen dürft ihr die Hand nicht erheben. Auch Satan muß sich an  Gottes Gesetze halten.  Also Vorsicht!  Gott ist mit mir!

ICH bin ich! 

Wenn jemand sich aufrichtig irrt und die Wahrheit erkennt, hört er entweder auf, sich zu irren oder aufrichtig zu sein. ( Autor unbekannt) . Ich habe mich lange durch Geschichtslügen aufrichtig geirrt. Das ist vorbei.

Genügt das? Ein Gruß im Anhang. Nur ein echter NAZI ( Nazarener, Wissender) versteht das Bild.
Viel Spaß beim Entschlüsseln.


Annette F.

 
Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 um 11:36 Uhr
Von: Alexander.schroepfer@gmx.de
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: WG: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?


Ich bin du, auch das wirst du irgendwann verstehen

Außerdem rede ich wie ich will

Im übrigen die „Freunde“ von Verfassungsschutz SSL beobachten dich auch schon. Dann mal viel Spaß beim Weitermachen.

PS: es sind nicht meine Worte, jedoch durchaus treffen.
PPS: einen hab ich noch




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Kein Papier der Welt, verändert etwas daran, dass du Mensch bist, also als natürliches und nicht künstliches Wesen in Erscheinung trittst. Roboter, Maschinen wären ggf. juristische Personen, für die Menschen, die sie einsetzen in Gefährdungshaftung zu nehmen wären. Handlungskonstrukte wie Firmen/ Behörden/ Regionen sind auch keine Lebewesen aber nicht immer von gewissen Parasiten unbesiedelt.
Wie aber willst Du erfolgreich für deine angeborenen Rechte eintreten, wenn die jeder Hergelaufene erfolgreich einreden kann, dass du nur noch eine juristische Person bist.

Glaubst Du dir selbst nicht, dass du Mensch bist, so dass Zweifel aufkommen? Von menschlich war noch nicht einmal die Rede.

Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019 17:39
An: "Alexander Schröpfer, der Schöpfer im Recht" <alexander@bewusstscout.de>
Betreff: Aw: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

Werter Herr Schröpfer,
erstens einmal möchte ich darauf hinweisen , daß ich Ihnen nicht das "du" angeboten habe.
Zweitens erstaunt es mich doch, wie freimütig Sie mit "netten" Worten um sich werfen: Quatsch, Reichdeppen, Reichsideologen usw.
Mein Ehemann reagiert genauso kleinkindhaft, wenn er sich getroffen fühlt und keine echten Argumente hat.
Er weiß es noch besser: was ich sage ist Quatsch mit Soße.

Mich amüsiert diese Art des Schreibstils.
Werter Herr Schröpfer, ich hatte solche Dispute zur Genüge . Lassen Sie das.
Sie kennen sicher die Kriegsregeln des Meister Sun Tzu?
Eine davon heißt: Mach Geschenke, es wird sich lohnen.
Die Protokolle , alles Verschwörungstheorie!!!!, sind darauf aufgebaut, ich habe sie gründlich studiert.
Ich habe auch die kostenlose, gut präsentierte Broschüre der Gemeinde Neuhaus gründlich gelesen. Sie strotzt von Randbemerkungen wegen der UNgenauigkeiten , die dort enthalten sind .

Ich spare mir daher "Ihr" Geschenk. Denn was nix kostet , taugt meistens nichts.
Im Anhang etwas , was sie wahrscheinlich nicht mögen werden.

ANnette F.

 
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019 um 14:31 Uhr
Von: "Alexander Schröpfer, der Schöpfer im Recht" <alexander@bewusstscout.de>
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?
Da bin ich mal gespannt doch vorher solltest du das mal lesen:

Jeder ist wahrscheinlich online schon mal einem Reichsideologen oder einem Mitläufer über den Weg gelaufen. Das sind die Gestalten, die behaupten, dass die Bundesrepublik Deutschland gar kein Staat wäre sondern – je nach Vorliebe – eine GmbH oder eine besatzungstechnische Organisationsform der USA. Deutschland wäre nicht souverän, das Deutsche Reich würde weiter bestehen und der ganze Rotz. Dabei zitieren die auch immer fleissig irgendwelche Gesetze und Urteile – eigentlich müsste man dann immer erst mal recherchieren, was die da zitieren und ob das überhaupt stimmt. Glücklicherweise hat Gerhard Schumacher das schon mal erledigt und in Form eines eBooks veröffentlicht.
Denn das ist die erste Regel im Umgang mit Reichsideologen: Alle Zitate, die sie so anbringen sind entweder aus dem Zusammenhang gerissen, sinnentstellend verkürzt oder schlicht und ergreifend frei erfunden. Mal abgesehen davon, dass es recht unlogisch erscheint, wenn die sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen, wo sie dem doch jegliche Kompetenz absprechen Recht zu sprechen.
Das eBook ist ziemlich umfangreich und alle Zitate sind mit Quellen hinterlegt, es gibt sehr viele Links – man könnte sich bei Bedarf also noch viel intensiver mit dem Quatsch der Reichsdeppen befassen. Wenn man das denn möchte. Auf jeden Fall sollte man dieses eBook auf dem Rechner haben, falls mal wieder so ein Reichskasper auftaucht und Quatsch erzählt, denn über die Suche in dem Buch hat man schnell die entsprechende Stelle gefunden und kann mit Tatsachen antworten. Das mögen die Reichsidioten natürlich nicht, aber man kann deren Äußerungen nicht einfach so unwidersprochen im Netz stehen lassen, sonst glauben am Ende noch mehr Menschen diesen Unfug.
Und was kostet so ein nützliches eBook, in dem unzählige Stunden an Recherche stecken müssen? Nichts. Es ist einfach so kostenlos zu haben. Als PDF oder ePub. Großartig.
Bitte nicht vom Link irritieren lassen, die verklage ich gerade 😊



Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019 13:59
An: "Alexander Schröpfer, der Schöpfer im Recht" <alexander@bewusstscout.de>
Betreff: Aw: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

Die Beschreibung der Entwicklung des Reiches bis zur BRD krankt an etlichen völkerrechtlichen Ungeauigkeiten.
Jeden Tag hört man die gleiche dummdreiste Information wegen " Deutsch" , staatenlosigkeit etc.
 Ich habe diese Beschreibung nicht detailliert im KOpf. Wenn ich es wieder sehen würde, könnte ich es Ihnen Schritt für Schritt mit Kreigsrechts- und Völkerrecht belegen.

Sie sind gut geschult, wie so viele, die ich kennengelernt habe.

Aber ich habe das Denken nicht verlernt und ich weiß, wer und was und wie im Hintergrund agiert.
 E sind die Kleinigkeiten durch die sich die Täuscher verraten. Und ich kenne mich berufsbedingt ein wenig mit Psychologie aus.




Annette F.



 
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019 um 13:07 Uhr
Von: "Alexander Schröpfer, der Schöpfer im Recht" <alexander@bewusstscout.de>
An: "'\"Annette Frühauf\"'" <annettefruehauf@gmx.de>
Betreff: AW: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?
Wo ist der Beweis?


Von: "Annette Frühauf" <annettefruehauf@gmx.de>
Gesendet: Dienstag, 28. Mai 2019 10:28
An: "Alexander Schröpfer, der Schöpfer im Recht" <alexander@bewusstscout.de>
Betreff: Aw: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

"Was ist dran" ist desinformation .

Gesendet: Sonntag, 05. Mai 2019 um 19:58 Uhr
Von: "Alexander Schröpfer, der Schöpfer im Recht" <alexander@bewusstscout.de>
An: "'Deutscher Stammtisch'" <info@deutscher-stammtisch.de>, "'Stefan G. Weinmann'" <weinmann.hintergruende@googlemail.com>
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Betreff: AW: Gibt es ein Gericht, daß Strafanzeigen und Unterlassungsklagen verfolgt und Recht spricht?

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