Mittwoch, 29. Mai 2019

europäischer Gerichtshof: Deutsche "Staatsanwälte" dürfen keine Europäischen Haftbefehle ausstellen

         nachfolgendes von unten nach oben lesen, wie Ihr seht hat die AfD sich für den Eingang meiner mail bedankt

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 Von:

Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>
An:Wolf Osinski <karlhzosinski@netcologne.de>;
Torsten Herrmann - JOH Meisenheim <torsten.herrmann@ymail.com>;
Ralf Vossen - JOH Bad Lippspringe <rvossen@gmx.net>;
Ralf Mauring <admin@post-reiter.de>;
"Burkhard Doleski, Deutscher Blut- und Uradel" <hm-doleski@doleski.org>;
Cristian Alber <chr.alber@yahoo.com>;
Christian aus der Familie Reimann <binunterbezahlt@web.de>;
Hermann Fabig <hermann.fabig@t-online.de>;
Jens Conrad - Rechtsanwalt <jconr@racoz.de>;
"Juri Brücker, Staatsangehörigkeit: Königreich Preußen" <herrj@web.de>;
"Horst Seehofer h.a. Ministerpräsident" <horst.seehofer@stk.bayern.de>;
Presse AfD <presse@alternativefuer.de>;
Partei CSU Bayern <landesleitung@csu-bayern.de>;
linda.teuteberg@bundestag.de
Datum:29.05.2019, 17:57
Betreff:Re: Künftig dürfen deutsche Bananen-Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen.
               


   Danke Herr Osinski ich widme dem einen Post. Ein Staatsanwalt vertritt die Interessen des Staates und da die BRD kein Staat ist, sind es auch keine Staatsanwälte. Am besten die angeblichen "Staatsanwälte" nehmen an einer Schulung beim RSV teil und besorgen sich umgehend einen kostenlosen Schutzbrief..., wie ist Ihre Meinung diesbezügl. ?

                 kostenlose Schutzbriefe gibts u. a. hier: Deutsches Kaiserreich - Staatenbund-1871
                                 Gruß !  Stefan G. Weinmann / Hackenheim



Am Mi., 29. Mai 2019 um 16:31 Uhr schrieb Wolf Osinski <karlhzosinski@netcologne.de>:
So wird international die Unabhängigkeit unserer Justiz eingeschätzt! Sie ist leider trotz aller Verlautbarungen nicht vorhanden!
Wer war schon bisher immer der Meinung, dass es sich bei unserem Staatsgebilde um eine Bananenrepublik handelt?

Mit etwas Verzögerung ist mir ein weiterer Gedanke gekommen. In letzter Konsequenz bedeutet dieser Vorgang doch, dass deutsche Staatsanwälte überhaupt keine Haftbefehle mehr ausstellen und vielleicht sogar keine Strafverfolgung einleiten dürfen. Bei allen möglichen und unmöglichen Gegebenheiten wird doch immer über das europäische Recht gesprochen, welches unbedingt einzuhalten ist. Auf jeden Fall bestätigt sich meine Wahrnehmung und die vieler anderer Menschen auch, dass in Deutschland bezüglich der Justiz erhebliche Defizite vorhanden sind!



Betreff: Fwd: Künftig dürfen deutsche Bananen-Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen.
Wichtigkeit: Hoch

Dies würde für Frankreich auch gelten. 
ms

De: Gerald Franz <Gerald.Franz@gmx.de>
Objet: Künftig dürfen deutsche Bananen-Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen.
Date: 28 mai 2019 à 13:27:37 UTC+2

27. Mai 2019

Deutsche Staatsanwälte dürfen keine Europäischen Haftbefehle ausstellen

Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Foto: picture alliance/dpa
LUXEMBURG. Künftig dürfen deutsche Staatsanwälte keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und rechtfertigte seine Entscheidung in der Urteilsbegründung mit der mangelnden Unabhängigkeit deutscher Staatsanwaltschaften. Laut der Entscheidung muß ein Europäischer Haftbefehl von einer Justizbehörde ausgestellt werden.
Da deutsche Staatsanwaltschaften den jeweiligen Justizministern der Länder unterstehen, seien sie nicht unabhängig von der Exekutive. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, daß ein solcher Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung eines Ministers ausgestellt werde.
So leitet in Deutschland der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft. Dabei untersteht er dem Justizminister des jeweiligen Bundeslandes. Im Gegensatz zu Richtern folgen Staatsanwälte den Weisungen ihrer Vorgesetzten.
Osteuropäer klagen gegen Haftbefehle
Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund der Klagen von zwei Litauern und eines Rumänen, die sich in Irland gegen die Vollstreckung der europäischen Haftbefehle gewehrt hatten. Die Haftbefehle stammen von den Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau und der Generalstaatsanwaltschaft von Litauen.
Im Gegensatz zu den deutschen Behörden stuften die Richter die Generalstaatsanwaltschaft Litauen als Justizbehörde ein. Die Entscheidungen der irischen Gerichte in den Fällen stehen noch aus. (ag)
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die AfD bedankte sich für den Eingang meiner mail

presse@alternativefuer.de

18:17 (vor 1 Stunde)


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