dies erhielt ich soeben per Fax, der erste "amtlich" bestätigte kostenlose Staatsangehörigkeitsausweis aus dem Königreich Sachsen
siehe auch: "amtlich" bestätigte Rückgabe des Personalausweises
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4 Kommentare:
"Amtlich" bestätigt ? Ich denke es gibt keine Ämter ???
iss ja auch in Anführungszeichen
entnommen aus Facebook:
Souverän Gerd Peifer wäre zu fragen,ob sie dich aus dem Melderegister entlassen,hast du da schon Erfolge mit deinen Zettels erreicht???
6 Min · Gefällt mir nicht mehr · 2
Souverän Gerd Peifer Die BR Deutschland unterliegt als selbstverwaltende Nichtregierungsorgansiation der Genfer Konvention-Artikel 142, ebenso wie ein Deutscher Staatsbürger (RuStag 1913 durch Abstammung) dieser unterliegt (Teil4).
Sogenannte Volksdeutsche und Angehörige der Bundesstaaten, also eigentliche Deutsche, unterliegen nachweislich nicht dem Rechtskreis der BR Deutschland und seiner Verwaltungseinheiten. Die Ausnahme bildet das staatliche SGB12(ehemals RVO) und die Rentenversicherung (ehemals RVO).
Ich berufe mich daher auch nach Artikel 5 und 6 EGBGB-für Sie geltendes höheres Recht, daß die Stellung als Deutscher allem anderen vorgeht und ich auch daher nicht ihrem Rechtskreis unterliege.
Rückfragen können Sie selbst diesbezüglich beim Bund vornehmen oder bei mindestens einem gebildeten Mitarbeiter in ihrem Hause.
Ihre Handlungen gegen unter dem Schutz der Genfer Konvention stehenden natürlichen Personen setzen sofort eine Schadenersatzpflicht in Gang und akzeptieren damit als persönlich Handelnder und Haftender eine Vertragsstrafe. Dies gilt für alle Mitarbeiter Ihrer Verwaltungseinheit.
Diese Vertragsstrafe ist auch nach Statuten der BR Deutschland vollstreckbar, ebenso über andere ausländische Institute.
Aus dem bei Ihnen nachweislich eingegangener Willenserklärung, Personenstandserklärung und Abgabe meines nicht ordnungsgemäß ausgestellten Personalausweises und der damit verbundenen Austritt aus dem Rechtskreis der BR Deutschland sind auch alle Daten nach dem für Sie geltenden Datenschutzgesetzes sowie nach gültigem deutschen Recht, Stand: 30.07.1914, zu löschen.
Nach Genfer Konvention und immer noch gültigem deutschem Recht habe ich ein Domizilrecht und bin nicht dem Meldegesetz unterstellt, da dieser Rechtskreis für mich nicht in Frage kommt.
--mach das mal als Anhang dazu!!!--
schreibe es besser so [amt]lich........
gez.: CoNo-Servis
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