Donnerstag, 14. August 2014

LG Göttingen: Reichsausweise gültig !? - Falschbeurkundung durch Personalausweis, Täuschung im Rechtsverkehr !!

          nachfolgendes entnommen aus Facebook


  meine Meinung: viele Gruppierungen stellen Reichsausweise aus, ohne zu überprüfen, ob der betreffende Mensch auch tatsächlich Deutscher gem. RuStAG ist, das kann ja auch nicht sein..... Deshalb: weist den Personalausweis auf der Meldebehörde zurück und fordert kostenlos korrekte Ausweise, evtl. stellt gleich die 1000,- Euro wegen Falschbeurkundung in Rechnung

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Urteil: Reichsausweis gültig..!!

Zitat:gerichtshammer-klopfend

..“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! – Damit können wir/Ihr unse(eu)re tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”

Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 (128/06)
LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches !
Beschluss des 4.*Strafsenats vom*25.4.2006 -*4*Ws*98/06*-

Damit haben sog. Gerichte der “Bundesrepublick Deutschland” die Ausweise des Deutschen Reiches Akzeptiert und indirekt zugegeben das die BRD gar nicht existiert..!!

Zitat:

Zum Personalausweis: der stellt ja bekanntlich eine mittelbare Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr nach § 111 OWiG dar und kann mit € 1.000,– geahndet werden. Nach dem BRD-Gesetz !

In der Realität werden wir natürlich keinen Polizisten erleben, der “uns” wegen der sog. “Personalausweise” der brdvD angeht. Das Konstrukt könnte sonst “morgen” nach Hause gehen..

Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht “deutsch”.
Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigendem Notstand in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit “richtigen” Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” und somit streng nach Recht und Gesetz, insbesondere auch dem “brD-Recht”.

Kurze Kausalkette:
– nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig, da ein alliiertes Besatzerkonstrukt selbst völkerrechtswidrig zu Lasten aller Deutschen “Staat” spielen will.
– nach UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 ist aber alles, was eine Gruppe von Menschen in Namen eines handlungsunfähigen Staates “macht”, völkerrechtlich verbindlich, über Art. 25 GG selbst für die brdvD !
– somit wird das Deutsche Reich mit Erstellung der sog. Reichsdokumente wieder teilhandlungsfähig, da als ersten Schritt die “Reichsdeutschen” mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (§ 1 RuStAG, Art. 116 GG, § 185 BBG, SHAEF-Gesetz Nr.52,VII, 9(e), HLKO, etc.) sich als solche wieder in einer “amtlichen” Form zu erkennen geben und geben können, wenn sie es wollen.
– diesem Umstand mußten auch die o.a. OLG Verfahren Rechnung tragen.
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/owig/

 

1 Kommentar:

mattho hat gesagt…

Aber das deutsche Reich ist kein Staat sondern ein Verein. Selbst nach RuStaG ist der Staat nie das DR. Es ist immer der Bundesstaat. Die Staatsangehörigkeit kann NIEMALS DR lauten. Das wäre dieselbe verarschung wie deutsch!!!!