"Schutzbrief" - Kooperation mit der Polizei
Ernennung zum Beamten des Bad Kreuznacher Polizisten Marcus Metzner
keine Gewalt gegen Polizisten e. V.
"Amtsausweise / Schutzbrief" für BRD Mitarbeiter, Bild eines Polizisten in Uniform
Maria-Theresia Erley an die Polizei / Schutzmänner der Zukunft
Vorstand der Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage
"Polizeibeamtin" merkt, dass Sie gar keine ist
eine ehem. POLIZISTIN über das Wissen / Nichtwissen der POLIZEI bezügl. der Rechtslage in "deutsch"
der ehem. Polizist Stephane Simon spricht über die Bananenrepublik Deutschland
Polizei - die Bedeutung und deren Aufgabe
Aufruf an die Polizei: werdet wach !!
Polizist leugnet die Legitimität Deutschlands
Julia Klöckner, kein Interesse an Amtsausweisen für die Polizei !?
Polizisten führen Klage wegen Strahlungsschäden
Homepage: kritische Polizisten
Gewerkschaft der Polizei: Teile Berlins sind verloren durch "Kulturbereicherung"
Bundesarbeitsgemeinschft kritischer Polizisten zur NSU Mordserie
Sommers Sonntag über die Bundespolizei - keine Beamte mehr seit dem 8. Mai 1945
Hynotiseur manipuliert Polizisten
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Kommentare
Stefan G. Weinmann Auszug: Wann ist der Polizist eine jP. Beamter?
Beamter ist ein Polizist nur dann, wenn er sich für den Schutz und die Sicherheit des Menschen einsetzt, also wenn der geistiglebendiGener Mensch ihn in Seinem Heiligen Auftrag beauftragt!
Da es innerhalb des Grundgesetzes keine Menschen, sondern nach § 116 GG nur die Staatsangehörigkeit gibt, gibt es auch keine Beamten oder keinen Heiligen Auftrag im Grundgesetz.
Die Einbürgerung Adolf Hitlers in das Deutsche Reich erfolgte am 25.02.1932 durch den Freistaat Braunschweig. Bereits ab 1925 wurden von verschiedenen Seiten mindestens sieben Versuche unternommen, dem zu diesem Zeitpunkt auf eigenes Betreiben hin staatenlosen Adolf Hitler durch Einbürgerung die Staatsangehörigkeit eines der Gliedstaaten der Weimarer Republik zu verschaffen (eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gibt es erst seit der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 auf Grund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs, mit dem die deutschen Länder gleichgeschaltet wurden). Das "Beamtentum" gibt es seit dem 16.02.1032 nicht mehr. Am 16.02.1933, nicht einmal ein Jahr nach der Einbürgerung, ersuchte der nunmehr amtierende Reichskanzler Adolf Hitler in einem kurzen Telegramm an die Regierung des Freistaates Braunschweig um Entlassung aus dem Staatsdienst, welche ihm von dieser auch „mit sofortiger Wirkung“ gewährt wurde. Nach Aussage des Niedersächsischen Innenministeriums vom März 2007 sei ein solcher Entzug formalrechtlich nicht möglich, da „der Beamte tot ist“, damit das Beamtenverhältnis erloschen sei und ein Toter kein Träger von Rechten sein könne (sie ihm also auch nicht nachträglich wieder entzogen werden können). Zudem hätte der Entzug der Staatsangehörigkeit zur Folge, dass Hitler wieder staatenlos würde, was allerdings das Grundgesetz zum Schutz vor Ausbürgerung für Deutsche verbietet. Ein Verlust wäre nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann zulässig, „wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird“.
Wenn eine jP. Polizist in der Öffentlichkeit, nach Art. 6 EGBGB, ohne eine Grundrechtbindung, also ohne einen Heiligen Auftrag tätig wird, dann handelt sie (jP. Polizei oder jP. Polizist) als Rechträuber. Für Personen ist die Anrede "Du" eine Beleidigung, da sie keine Grundrechtberechtigung und Grundrechtfähigkeit besitzen oder haben. Sie ist die Person!
Beamter ist ein Polizist nur dann, wenn er sich für den Schutz und die Sicherheit des Menschen einsetzt, also wenn der geistiglebendiGener Mensch ihn in Seinem Heiligen Auftrag beauftragt!
Da es innerhalb des Grundgesetzes keine Menschen, sondern nach § 116 GG nur die Staatsangehörigkeit gibt, gibt es auch keine Beamten oder keinen Heiligen Auftrag im Grundgesetz.
Die Einbürgerung Adolf Hitlers in das Deutsche Reich erfolgte am 25.02.1932 durch den Freistaat Braunschweig. Bereits ab 1925 wurden von verschiedenen Seiten mindestens sieben Versuche unternommen, dem zu diesem Zeitpunkt auf eigenes Betreiben hin staatenlosen Adolf Hitler durch Einbürgerung die Staatsangehörigkeit eines der Gliedstaaten der Weimarer Republik zu verschaffen (eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gibt es erst seit der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934 auf Grund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs, mit dem die deutschen Länder gleichgeschaltet wurden). Das "Beamtentum" gibt es seit dem 16.02.1032 nicht mehr. Am 16.02.1933, nicht einmal ein Jahr nach der Einbürgerung, ersuchte der nunmehr amtierende Reichskanzler Adolf Hitler in einem kurzen Telegramm an die Regierung des Freistaates Braunschweig um Entlassung aus dem Staatsdienst, welche ihm von dieser auch „mit sofortiger Wirkung“ gewährt wurde. Nach Aussage des Niedersächsischen Innenministeriums vom März 2007 sei ein solcher Entzug formalrechtlich nicht möglich, da „der Beamte tot ist“, damit das Beamtenverhältnis erloschen sei und ein Toter kein Träger von Rechten sein könne (sie ihm also auch nicht nachträglich wieder entzogen werden können). Zudem hätte der Entzug der Staatsangehörigkeit zur Folge, dass Hitler wieder staatenlos würde, was allerdings das Grundgesetz zum Schutz vor Ausbürgerung für Deutsche verbietet. Ein Verlust wäre nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann zulässig, „wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird“.
Wenn eine jP. Polizist in der Öffentlichkeit, nach Art. 6 EGBGB, ohne eine Grundrechtbindung, also ohne einen Heiligen Auftrag tätig wird, dann handelt sie (jP. Polizei oder jP. Polizist) als Rechträuber. Für Personen ist die Anrede "Du" eine Beleidigung, da sie keine Grundrechtberechtigung und Grundrechtfähigkeit besitzen oder haben. Sie ist die Person!
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