Montag, 19. Juni 2017

Maria-Theresia Erley Staatsangehörige des Bundesstaates Königreich Preußen an die Polizei in Vilshofen

          erhalten per mail von Frau Erley

Auszug:...Wir brauchen Polzisten mit Staatsangehörigkeitsausweis  für den Bundesstaat Königreich Bayern, und nicht für eine zweifelhafte Firma....


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https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d5/Coat_of_arms_of_Bavaria.svg/150px-Coat_of_arms_of_Bavaria.svg.png     
                                                                                                  Maria-Theresia Erley
                                                                   Zum Bräukeller 22    94496 Ortenburg
                                                                                                                                Telefon u. Fax 08542-417303     
                                                                                                                                             E-Mail  m-th.erley@t-online.de
                                                                                                                                                         Rechtskonsulent gem.
                                                                                                       BGB § 1 u. § 677  (1896)  GG § 20 Abs. 4, 1949                                                                                            BVerfG 2005, S. 14ff. u. S 21f - analog UN-Resolution 56/83 Art. 9
                                                                                       BVerfG 25.07.2012- 2 BvE  3/11 + 2 BvE 9/11+BVR 2670/11
                                                                                                           HLKO,  46, 47, 51 BK/O  47/50,  SHAEF Nr. 52                                                                                                                      Bayer. Verfassung  Art. 179, 183, 184     
                                                                                                                         Natürlicher Mensch nach BGB § 1 (1896)                                                                                                                                                                  
                                  * Staatsangehörige des Bundesstaates Königreich Preußen
                                                                   nicht von Gnaden anderer abhängig
Polizei Vilshofen                                                                                                                                          12.6.2017
Dienstellenleiter  Meier                                                                                                     Telefon 08541-96130
Vertreter: Biskupeck u. Steinbauer                                                                          an Fax  08541-961340

94474 Vilshofen

Auch dieser  Schriftsatz dient zur Klärung des Sachverhaltes aus dem kein Vertragsverhältnis mit Ihnen oder  Ihrer Firma noch mit Ihrem Verbindungsmann  Lorenz zu schließen ist.    
                                         WITHOUT   PREJUDICE gem. UCC  1-308

                                                                Bitte sofort vorlegen

                                     Aushändigung meines PKW CRX

          Raubüberfall am 26.05.2017 Straftäter: Christin Hack u. Tobias Winkler

                                 Anforderung  einer Kopie des Amtsausweises 
                                   des Herrn Meier, Biskupek und Steinbauer

Sollten Sie über keinen Amtsausweis verfügen, sind Sie zu keiner Zeit befugt, den Bürgern ein Auto  oder einen Führerschein zu entziehen. Sie haften privat.

Der Entzug meines Führerscheines beruhte auf einem ungültigen Verwaltungsakt. Nichtige Verwaltungsakte haben zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Bindewirkung gegenüber seinem Adressaten entfaltet.
Auf nichtigen Verwaltungsakten basierende Zwangsmaßnahmen sind ebenfalls nichtig und sofort und ersatzlos aufzuheben.

                                                                                               

Des weiteren weise ich darauf hin, daß Sie mit einem ungültigen Führerschein und ungültigen Autopapieren unterwegs sind, was den Straftatbestand  §§ 275, 276, 276a  StGB erfüllt und mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und Entzug des PKW und Einzug der ungültigen Papiere und des Autos  zur Folge hat.

Wenn ich nicht unverzüglich und zwar noch heute, mein Auto nicht ausgehändigt bekomme, werde ich strafrechtlich gegen Sie vorgehen und unverzüglich Ihre Fahrzeuge  und die Dokumente entziehen . 

Bei Staatsausfall und Rechts-und Geschäftsstillstand bin ich dazu  nicht nur berechtigt sondern gem. § 138 StGB  sogar verpflichtet..

Meine Führerscheine waren  übrigens nicht von der BRD und rechtsgültig u. durften nicht einmal gem .der EU Richtlinie 2006/126 entzogen werden.

Und mein neues Auto sollte nicht mit falschen Autopapieren angemeldet werden.

Im übrigen ist es keine Pflicht, sein Auto anzumelden, das geht selbst aus Euren Richtlinien hervor u. wer eine Sozialversicherung hat, braucht keine  Haftpflicht-Vers.  abschließen.

Außerdem gilt die Pflichtversicherúng gem. § 2 nicht für die BRD.
Insbesondere  muß geklärt werden, wer Euch ermächtigt, unsere Straßen überhaupt zu benutzen, da die BRD aufgelöst  und die Gebietshoheit entzogen wurde.
Ich werde ggf.  die  Dienststelle schließen lassen.
Wir brauchen Polzisten mit Staatsangehörigkeitsausweis  für den Bundesstaat Königreich Bayern, und nicht für eine zweifelhafte Firma.
Im übrigen weise ich darauf hin daß Sie mich nicht einmal belangen durften, da ich Staatsangehörige der Bundesstaaten Königreich Preußen u. Bayern  bin.
Des weiteren sind meine Daten zu berichtigen. Ich bin in Preußen u. nicht in Polen geboren 
               Bitte teilen Sie mir mit, wann ich mein Auto abholen kann.
Unklarheiten können anschließend geregelt werden. Aber ohne richterl. Beschluß  kann niemand bestraft oder ihm sein Eigentum entwendet werden.
Die beiden Mitarbeiter Rack u. Winkler, haben ja nicht einmal die einfachsten Grundkenntnisse , um überhaupt so eine Tätigkeit ausüben zu dürfen.  
……………
PS: Euer Auftraggeber der Reichsbürger Ammerl  vom Landratsamt  Passau, ist übrigens flüchtig. Ich habe ihm ausdrücklich verboten das Land verlassen.


Hinweis
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Vergehen, welches man hierzulande gar nicht begehen kann.  Mangels Beamter und gesetzlicher Richter könnte diesbezüglich sowieso nichts geahndet werden, so ein solches Vergehen denn begehbar wäre.
KFZ-Zulassung stellt  falsche amtliche Papiere im Sinne des StGB §§ 275, 276 & 276a  StGB aus..


Führerscheinstelle stellt falsche Führerscheine aus.
 

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