Info zu Frank Roland Ziegler:
Frank Roland Ziegler, Rechtkonsulent - Deutscher gem. RuSTAG
Funk: 0171 / 2200040
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Quelle:
deutscher-reichsanzeiger.de/Gesetze/blog/2018/02/10/aenderungsgesetz-des-rgbl-1404111-nr13-verbot-von-kriegsaktivitaeten
Auszug:
gegeben am 06.01.2018, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt am 10.02.2018 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 01
Ursprünglicher § 3. des RGBl-1404111-Nr13-Verbot-von-Kriegsaktivitaeten: Zur
Aufrechterhaltung bisheriger Rechte in Bezug zu Besatzungsaufgaben des
Deutschen Reiches, werden keine weiteren Kosten getragen, auch nicht von
einem sich bezeichneten Bundes und ganz besonders nicht vom Deutschen
Volk. Alle Besatzungskosten gehen auf die jeweiligen Besatzungsmächte
über.
Artikel 1.
§ 3. des RGBl-1404111-Nr13 wird wie folgt geändert.
Zur Aufrechterhaltung bisheriger Rechte
und Pflichten in Bezug zu Besatzungsaufgaben auf dem Boden des Deutschen
Reiches, wie dies zum 31. Juli 1914 bestand, werden keine weiteren
Kosten getragen, auch nicht von einem sich bezeichneten Bundes und ganz
besonders nicht vom Deutschen Volk. Alle Besatzungskosten gehen auf die
jeweiligen Besatzungsmächte über.
Artikel 2.
Alle Paragraphen erhalten die Bezeichnung Artikel.
Artikel 3.
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt „RGBl-1801061-Nr01-Aenderungsgesetz-zum-RGBl-1404111-Nr13“ AmtsschriftReichsgesetzblatt „RGBl-1801061-Nr01-Aenderungsgesetz-zum-RGBl-1404111-Nr13„_D
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