auweia, darüber sollten wir uns mal im Justizzentrum Bad Kreuznach unterhalten, siehe dazu auch:
"Einbürgerungsurkunde" = staatenlos !?
alle Beamtenverhältnisse sind seit dem 8. Mai 1945 erloschen
Gerichtsverhandlung ohne gesetzl. Richter - Zwangsversteigerung aufgehoben
timetodo.ch: die Firma BRD
ehem. Leiter des MAD..., die BRD ist kein Staat
IGH Den Haag..., die BRD ist kein Staat
Phönix - die BRD ist eine Kreation der Alliierten, insb. der Amerikaner
*******************************************
polizeitest.de/polizeibewerbung-einstellungsvoraussetzungen-fuer-migranten
Auszug:
....
Die Staatsangehörigkeit
Bewerben Sie sich als Migrant bei der Polizei, ist die
Staatsangehörigkeit ein sehr wichtiger Punkt. Denn als Polizist sind Sie
Beamter. Und genau aus diesem Grund spielt die Staatsangehörigkeit eine
Rolle. In das Beamtenverhältnis dürfen Sie nämlich grundsätzlich nur
dann einberufen werden, wenn Sie Deutscher im Sinne von
Artikel 116
des Grundgesetzes sind. Vereinfacht erklärt heißt das, dass Sie die
deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, damit Sie Beamter werden
können. Haben Sie einen deutschen Pass, können Sie sich also auf jeden
Fall bei der Polizei bewerben. Wo sind geboren sind, ist dann völlig
egal.....
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen