Mittwoch, 15. Mai 2019

Polizeibewerbung: Einstellungsvoraussetzungen für Migranten / alle Beamtenverhältnisse sind seit dem 8. Mai 1945 erloschen

            auweia, darüber sollten wir uns mal im Justizzentrum Bad Kreuznach unterhalten, siehe dazu auch:   

"Einbürgerungsurkunde" = staatenlos !?

alle Beamtenverhältnisse sind seit dem 8. Mai 1945 erloschen

Gerichtsverhandlung ohne gesetzl. Richter - Zwangsversteigerung aufgehoben

timetodo.ch: die Firma BRD

ehem. Leiter des MAD..., die BRD ist kein Staat

IGH Den Haag..., die BRD ist kein Staat

Phönix - die BRD ist eine Kreation der Alliierten, insb. der Amerikaner


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polizeitest.de/polizeibewerbung-einstellungsvoraussetzungen-fuer-migranten

Auszug:

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Die Staatsangehörigkeit

Bewerben Sie sich als Migrant bei der Polizei, ist die Staatsangehörigkeit ein sehr wichtiger Punkt. Denn als Polizist sind Sie Beamter. Und genau aus diesem Grund spielt die Staatsangehörigkeit eine Rolle. In das Beamtenverhältnis dürfen Sie nämlich grundsätzlich nur dann einberufen werden, wenn Sie Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sind. Vereinfacht erklärt heißt das, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben müssen, damit Sie Beamter werden können. Haben Sie einen deutschen Pass, können Sie sich also auf jeden Fall bei der Polizei bewerben. Wo sind geboren sind, ist dann völlig egal.....

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