siehe dazu:
keine Macht den "Reichsbürgern"
die AfD und die Souveränitätsfrage, die Bedeutung unserer Geburtsurkunde, Mensch & Person
die AfD, der Saturn und die Logen
wie Ihr seht ist der Artikel von Carsten Zillmann, ob das dieser Carsten Zillmann ist, der früher beim Oeffentlichen Anzeiger war, ist mir momentan nicht klar
siehe dazu auch: Carsten Zillmann und die Steuerpflicht
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Bundeswehr stellt Verfahren gegen AfD-Landesvorsitzenden Uwe ...
vor 3 Tagen - Das Gericht argumentiert beispielsweise, dass Junge zwar die Politik der Kanzlerin mit Vaterlandsverrat gleichsetzt, sie aber nicht selbst als ...
Auszug:
Kritische Aussagen überprüft
Uwe Junge hatte unter
anderem Angela Merkel bei einer Rede im Landtagswahlkampf vorgeworfen,
„zum Schaden des eigenen Volks“ zu handeln.
Auszug:
Kritische Aussagen überprüft
Bundeswehr stellt Verfahren gegen AfD-Landesvorsitzenden Uwe Junge ein
Die Bundeswehr hat das Disziplinarverfahren gegen den
rheinland-pfälzischen AfD-Landesvorsitzenden und Oberstleutnant a. D.
Uwe Junge eingestellt. Junge musste sich wegen Äußerungen gegenüber
einer lesbischen Soldatin sowie scharfer Kritik an Bundeskanzlerin
Angela Merkel verantworten. Die Aussagen gegenüber der Kameradin stufte
das Koblenzer Truppendienstgericht Süd allerdings als Dienstvergehen
ein.
Auch eine unzulässige Schmähkritik sei nicht zu erkennen. Das Gericht
argumentiert beispielsweise, dass Junge zwar die Politik der Kanzlerin
mit Vaterlandsverrat gleichsetzt, sie aber nicht selbst als
Vaterlandsverräterin tituliert. Es gehe ihm damit „im Schwerpunkt nicht
um die persönliche Herabsetzung der Bundeskanzlerin“. Das Urteil dürfte
in Bundeswehrkreisen Präzedenzcharakter entwickeln. Ob es auch ein
Hinweis für zivile Verfahren – beispielsweise gegen Beamte, die sich bei
der AfD engagieren – ist, bleibt abzuwarten.
Eine lesbische Soldatin, der Junge vorgesetzt war, hatte derweil vier Aussagen Junges angeprangert. Auf einer Busfahrt zum Weihnachtsmarkt sagte Junge im Beisein anderer Soldaten: „Sie können ja auch wie eine Frau aussehen.“ In einem Gespräch in seinem Büro äußerte Junge später, dass Kinder, die bei einem lesbischen Ehepaar aufwachsen, sich nicht „bürgerlich-konservativ“ entwickeln könnten.
Er stellte außerdem infrage, ob ein so aufgewachsener Sohn je eine Frau heiraten würde. Auch in den beiden weiteren Streitpunkten geht es um das Spannungsfeld zwischen Junges Familienbild (Vater, Mutter, Kinder) und dem Lebensmodell der Soldatin (Mutter zweier Adoptivkinder). Das Verdikt: „Die Kammer ist (…) der Auffassung, dass der frühere Soldat vorliegend zwar pflichtschuldig gehandelt hat, jedoch das Maß der Schuld gering anzusehen ist“.
Politisch pikant ist eine weitere Passage aus der Urteilsbegründung: „Im Hinblick auf die weiteren Abläufe drängt sich für die Kammer der Verdacht einer Fremdsteuerung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den früheren Soldaten massiv auf.“ Der Hintergrund: Das Verfahren gegen Junge war bereits eingestellt, dann aber erneut eröffnet worden. Nicht wenige innerhalb der AfD vermuten eine politische Einflussnahme durch das Verteidigungsministerium.
Besonders
interessant ist das Urteil hinsichtlich einer Rede aus dem
Landtagswahlkampf, bei der Junge Angela Merkel vorgeworfen hatte, „zum
Schaden des eigenen Volks“ zu handeln, weil sie eine Obergrenze für
Flüchtlinge abgelehnt hatte. „Das ist nichts anderes als
Vaterlandsverrat.“ Außerdem nannte er bei diesem Auftritt im Bad
Kreuznacher Hotel Fürstenhof Politiker, die aus seiner Sicht für die
Ereignisse in der Kölner Silvesternacht von 2015 verantwortlich sind,
eine „ehrlose Bande von Hasenfüßen“.
Junge war damals noch im
Dienst. Die Richter attestierten ihm nun, dass er sich so äußern durfte:
„Die vom früheren Soldaten gehaltene Rede steht seinen soldatischen
Pflichten nicht entgegen.“ Der Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass
Junges Rede als „polemische Kritik“ an der Politik der Kanzlerin zu
verstehen ist. Das sei im Wahlkampf absolut üblich. Junge bewege sich
entlang der Grenze von zulässigen – weil grundgesetzlich geschützten –
Meinungsäußerungen und falschen Tatsachenbehauptungen. In der Rede wurde
diese nach Ansicht der Richter allerdings niemals überschritten.Eine lesbische Soldatin, der Junge vorgesetzt war, hatte derweil vier Aussagen Junges angeprangert. Auf einer Busfahrt zum Weihnachtsmarkt sagte Junge im Beisein anderer Soldaten: „Sie können ja auch wie eine Frau aussehen.“ In einem Gespräch in seinem Büro äußerte Junge später, dass Kinder, die bei einem lesbischen Ehepaar aufwachsen, sich nicht „bürgerlich-konservativ“ entwickeln könnten.
Er stellte außerdem infrage, ob ein so aufgewachsener Sohn je eine Frau heiraten würde. Auch in den beiden weiteren Streitpunkten geht es um das Spannungsfeld zwischen Junges Familienbild (Vater, Mutter, Kinder) und dem Lebensmodell der Soldatin (Mutter zweier Adoptivkinder). Das Verdikt: „Die Kammer ist (…) der Auffassung, dass der frühere Soldat vorliegend zwar pflichtschuldig gehandelt hat, jedoch das Maß der Schuld gering anzusehen ist“.
Politisch pikant ist eine weitere Passage aus der Urteilsbegründung: „Im Hinblick auf die weiteren Abläufe drängt sich für die Kammer der Verdacht einer Fremdsteuerung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den früheren Soldaten massiv auf.“ Der Hintergrund: Das Verfahren gegen Junge war bereits eingestellt, dann aber erneut eröffnet worden. Nicht wenige innerhalb der AfD vermuten eine politische Einflussnahme durch das Verteidigungsministerium.
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