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Gedenktafel in Wallhausen zur Judenverfolgung - mit Anmerkungen von Josef Knichel
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vor 22 Stunden - Ein früherer SS-Mann soll wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor Gericht.
Auszug:
Auszug:
In einem Fernsehinterview hatte der Mann sich zu einem Massaker der
SS 1944 in Nordfrankreich geäußert und die 86 Opfer verunglimpft. Dafür
soll er sich nun in Hildesheim vor Gericht verantworten.
Ein früherer SS-Mann soll wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung
und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor Gericht. Es gehe
um Aussagen, die in einem Interview des 96-Jährigen beim
ARD-Politikmagazin „Panorama“ gefallen seien, teilte die
Staatsanwaltschaft Hildesheim am Mittwoch zu der Anklage mit. In der im
vergangenen November ausgestrahlten Sendung hatte der Mann sich zum
Massaker der SS in der nordfranzösischen Stadt Ascq in der Nacht zum 2.
April 1944 geäußert. Damals, wenige Tage vor Ostern, wurden 86
Zivilisten von Waffen-SS-Mitgliedern als Racheakt für einen
Sprengstoffanschlag auf einen Transportzug willkürlich getötet. Über die
Anklage hatte zunächst die „Hildesheimer Allgemeine Zeitung“ berichtet.
In der Sendung hatte der
Mann gesagt, dass die Opfer selbst die Schuld an ihrem Tod trügen, weil
sie trotz Arrestierung geflüchtet seien. Sie hätten „Pech“ gehabt.
Außerdem sagte er sinngemäß, dass die Zahl von sechs Millionen getöteter
Juden während der Nazizeit nicht stimme, es seien nicht so viele
gewesen.
Die
Verunglimpfung der Opfer durch den früheren SS-Mann in der TV-Sendung
hatte in Frankreich Empörung ausgelöst. Die Äußerungen eines SS-Mannes,
der an dem Massaker
mit 86 Toten beteiligt war, lösten bei den Einwohnern und bei ihm
selbst „ein Gefühl und eine Reaktion unermesslichen Abscheus“ aus, hatte
der Bürgermeister von Villeneuve d’Ascq, Gérard Caudron, erklärt.
Der Angeklagte hält seine Aussagen nicht für strafbar
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft
bestreitet der 96-Jährige nicht, sich im Gespräch mit den
Fernsehjournalisten entsprechend geäußert zu haben. Er will jedoch nicht
bemerkt und gewusst haben, dass das Gespräch mit Bild und Ton
aufgezeichnet wurde. Außerdem sei er der Auffassung, dass seine Aussagen
nicht volksverhetzend seien und damit auch nicht strafbar.
Der heute
96-Jährige war direkt nach dem Krieg von einem französischen
Militärgericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Nach
französischem Recht war die Strafe wegen eines Kriegsverbrechens nach 20
Jahren verjährt.
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