meine Meinung nach wie vor, zum Nachweis der Staatsangehörigkeit brauchen wir keinen gelben Schein, weist die Personalausweise zurück und fordert kostenlos korrekte Ausweise
unterstützt die Bild Zeitung die Rückkehr zum Kaiserreich !? siehe Video: Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses, Sitz der Preußischen Könige und des Deutschen Kaisers direkt auf der Startseite von staatenbund-1871.de
dazu ein paar Notizen, angefügt noch etwas von Tanja Shakira und Janina Reinig, beide findet Ihr bei Ansprechpartner auf staatenbund-1871.de :
21 min. der König kann nicht zurücktreten, wir haben es mit einer Erbmonarchie zu tun
23.30 min. Prinz Georg Friedrich von Preußen..., wenn wir aus dem Schlamassel raus wollen, dann brauchen wir den
25 min. Gemeinden
27 min. Jo Conrad macht auch den gelben Schein
57 min. Gemeindereorganisation..., das Gegenteil von Parteien Staat
1 St 7 min. ganz hinten wirkt Gott
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dies schickte mir Tanja Shakira per FB mail
Tanja Shakira Schmidt
ab 20 min... verstehe ich das richtig? die reichsverfassung gilt und darf gar nicht geändert werden?
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dazu dieses entnommen aus der FB Seite von Janina Reinig
Also,
seh ich das doch richtig???? Wir müssen wieder mensch sein und der
prinz da in hohenzoller muss die eier aufn tisch packen?!?! Also, der
typ muss dann mit, ala chef! Und kann sich ja in reichstag die behalten,
die ihren job dann auch machen „grin“-Emoticon is das so? Der typ muss mit im mai „heart“-Emoticon
IV. Präsidium (der Verfassung des Deutschen Reiches vom 1871)
Art. 11 Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Zur
Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des
Bundesrathes erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das
Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt.
Insoweit die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche Gegenstände beziehen, welche nach Artikel 4 in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluß die Zustimmung des Bundesrathes und zu ihrer Gültigkeit die Genehmigung des Reichstages erforderlich.
Insoweit die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche Gegenstände beziehen, welche nach Artikel 4 in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluß die Zustimmung des Bundesrathes und zu ihrer Gültigkeit die Genehmigung des Reichstages erforderlich.
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