siehe dazu auch:
rassismus-legal-halt-dem-kalergi-plan
Deutschland wird zur Einwanderung gezwungen
Bundesverfassungsgericht: es besteht die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten
Präses der evangelischen Kirche fordert Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik
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Hans-Peter Thietz
Ehem.
Abgeordneter
der letzten, frei gewählten DDR-Volkskammer und des
Europa-Parlamentes
54 552
Gefell/Deutschland, Zum Backhaus 6,
Tel.:02692
-
931 246
Presseerklärung 05-2015/20.April
2015: Dringende
Maßnahmen zur Beendigung des Asylantendesasters
In der zuvorigen Presseerklärung 04-2015 wurde
bereits
anhand früherer Äußerungen namhafter
Politiker
nachgewiesen, daß der zunehmend auftretende Widerstand gegen nach
Deutschland flutende Ausländer keinesfalls in
Ausländerfeindlichkeit oder gar
Rassismus begründet ist, sondern daß die Aufnahmefähigkeit unseres
Landes bei
weitem bereits überschritten ist – siehe Helmut Schmidt bei damals
nur etwa 4
Millionen!:
"Wir können nicht mehr
Ausländer
verdauen, das gibt Mord und Totschlag!"
Und das wird nun bei der inzwischen erfolgten
etwa Verdreifachung
nun tatsächliche Wirklichkeit. Wie bei dem nunmehrigen
Ministerpräsident
Ramelow bereits drei Morddrohungen eingingen, wird das auch über
andere
immigrationsbejahende Politiker berichtet. Und die zentralen
politischen Ebenen
stehen ratlos vor der sich vollziehenden Eskalation der
Asylantenströme.
Es sind deshalb sofortige und drastische
Maßnahmen
erforderlich, um diese insbesondere für unser Land katastrophale
Entwicklung noch
zu stoppen und abzuwenden:
1. Feststellung - Deutschland ist nach Größe
und
Besiedelungsdichte kein Einwanderungsland.
2. In Anbetracht der eskalierenden Situation
ist der
Flüchtlingsnotstand für Deutschland auszurufen.
3. Die Flüchtlingsströme sind bereits vor Ort
im Ausland
abzufangen. Deshalb ist der Vorschlag des Innenministers de
Maiziere, durch die
diplomatischen Vertretungen Auffanglager in den betroffenen
Ländern
einzurichten, wo bereits die Asylanträge zu stellen und zu
entscheiden sind,
schnellstens umzusetzen.
4. Alle Personen, die diese Auffanglager nicht
nutzen und
aufgegriffen werden, verhalten sich illegal, sind deshalb nicht
als
„Flüchtlinge“ anzusehen und in strikter Weise zurückzuschicken.
5. Wegen der dann bestehenden Illegalität von
Bootsflüchtlingen durch Verweigerung der Aufnahmelager wird
jeglicher Rettungsdienst
im Mittelmeer eingestellt. Die dadurch frei werdenden
Schiffskapazitäten sind
nunmehr zu nutzen, um in den Küstenbereichen der Herkunftsländer
zu
patrollieren, um dort bereits alle nun illegalen Fluchtaktivitäten
von Personen
abzufangen.
6. Um das Einsickern hierdurch doch nicht
erfaßter Personen
in die EU-Länder zu verhindern – lt. Bundespolizei seien allein
2014 nach
Sachsen illegal über Polen und Tschechien kommende 3.000 Menschen
aufgegriffen
worden - ist das
Schengen-Abkommen
auszusetzen und sind wieder strikte Grenzkontrollen einzuführen.
7. Alle noch nicht abgeschlossenen
Asylverfahren sind
abzubrechen und diese Ausländer in die zu schaffenden
Aufnahmelager ihrer
Herkunftsländer analog Pkt.3 zurückzuführen.
8. Jegliche bisherige Aufenthaltsduldung von
Ausländern,
sowie solcher mit abgelehntem Asylantenstatus, ist zu beenden und
insbesondere
alle illegal sich hier aufhaltende Ausländer des Landes zu
verweisen.
9. Für einen bereits gewährten Asylstatus ist
eine zeitlich
Begrenzung festzulegen, wonach diese Personen Deutschland wieder
zu verlassen
haben, um auch auf diese Weise die dringende Reduzierung der
Ausländeranzahl
auf deutschem Boden zu erreichen.
Hans-Peter Thietz
Ehemaliges Mitglied des Politischen Ausschusses
des Europa-Parlaments
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