Freitag, 10. April 2015

Schaebel.de: Staatsangehörigkeit als Schutz - kostenlos korrekte Ausweise anfordern

                meine Meinung zu nachfolgendem, die Persoanalausweise stellen eine Dokumentenfälschung dar, besorgt Euch deshalb kostenlos korrekte Ausweise, dazu seid Ihr laut Ausweisgesetz sogar verpflichtet

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Quelle: schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/staatsangehoerigkeit-als-schutz

Auszug:
 
Kann eine Staatsangehörigkeit schützend sein? Ich will mal behaupten, das dem so ist. Es ist kein Geheimnis mehr, das man als reiner PERSONALausweisträger DEUTSCH staatenlos ist, also man besitzt keine Rechte.

ich lese in Facebook sehr oft, das sich die Menschen auf Artikel 20 Abs. 4 GG beziehen und das Notwehrrecht in Anspruch nehmen.
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
So, alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand… aber auch alle DEUTSCH?
In einigen neueren Publikationen wird der Begriff “Deutschen” näher erklärt und es wird auf Artikel 116 verwiesen:
Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Diesen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit muss man erst mal nachweisen, denn der Personalausweis ist erst einmal nur eine Glaubhaftmachung. Es könnte sein, aber auch nicht.
haben Beamte, die denn uns kontrollieren, diese Staatsangehörigkeit nachgewiesen?
Erst wenn man diesen Schritt gegangen ist und die Reise in die Vergangenheit zu seinen Wurzeln unternommen hat, erst dann ist man auf dem Weg zum Mensch sein.
Es ist schon raffiniert, was sich die Großkopferten so ausgedacht haben, um uns unter die Kontrolle zu bekommen. Aber: nur so erklärt sich doch, warum gegen über 90% des Volkes regiert werden kann.
Es sind wahrscheinlich so um die 2,5 bis 5 Millionen gelbe Scheine ausgestellt. Das wäre das Volk. Der Rest wäre ja per Definition staatenlos.
Wundert sich da wer, das TTIP, ESM, Fracking, Tisa, Ceta etc auf dem Vormarsch sind, obwohl das “Volk” es eigentlich nicht will? Eine Staatsangehörigkeit ist ein Bekenntnis zu bürgerlichen Strukturen, wir sollen hier aber mit Handelsrecht regiert werden. Darum ist es so.
Mit bürgerlichen Strukturen könnte man nix anfangen… Strukturen, bei denen die Bürger sagen, wie der Hase zu rennen hat. Es reicht doch einfach, die Arbeitskraft abzuschöpfen und 75% des Ertrages einzuheimsen. So passiert es jetzt
Ich habe mal den Spruch gehört: zu Kaisers Zeiten musste man den Zehnt abgeben, heute darf man nur diesen behalten…
Bald ist es so weit.
Als Nachtrag: wer kann eigentlich den Frieden(für den WK1) fordern und eine neue Verfassung?
Das ist u.a. auch dr Grund, warum ich diesen ganzen Verschwörungskram mache.
Welch bessere Möglichkeit, sich zu Ent-Nazifizieren gibt es denn? Ich zeige mit dem Staatsangehörigkeitsausweis gemäß RuSTAG1913 auf, das ich mit den dunklen 12 Jahren dieser Zeit nicht zu tun haben will. Ich erfülle Artikel 139 GG. (1672)

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