Christiane Krieger hat Andi Hartwigs Foto geteilt.
Fein „smile“-Emoticon
+ BRAVO + Stephane Simon + BRAVO + Der Franzose der Uns Deutschen Zeigt, wie man sich gegen das Unrechts-System währt. Leipzig - Richterin konnte Zulassung nicht nachweisen – Beleidigungsprozess abgebrochen. Sein Bericht zu seiner Gerichtsverhandlung am 16.02.2015 im Amtsgericht Leipzig.
Französischer Staatsangehöriger Stephane Simon vor bundesdeutschem
Handelsgericht Am 16. Februar im "Amtsgericht" Leipzig 12.30 Uhr. Die
Einlaßkontrollen bestanden nur aus Sichtkontrolle und Metalldetektoren.
Pünktlich um 12.30 Uhr war der Verhandlungssaal mit ca. 30
Prozessbeobachtern gefüllt. Ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft
Leipzig (Klose), ein Protokollführer und die Richterin (Daute) saßen
schon als der Beklagte Stephane Simon den Saal betrat. Er legte seine
ehemalige Schirmmütze des gehobenen Dienstes der Bundespolizei und seine
eingerahmte damalige Beamtenernennungsurkunde auf den Tisch mit den
Wörtern an die Adresse der Richterin und des Staatsanwalts: "Damit Sie
wissen mit wem Sie zu tun haben."
Er verlangte zuerst von Richterin und Staatsanwalt, daß sie ihre Namen angeben, da auf der Vorladung kein Richtername ersichtlich war. Als die Richterin den Prozess eröffnen und die Personalien aufnehmen wollte, äußerte der Beklagte in einem bestimmenden Ton, er wolle erst prüfen ,ob die Richterin an diesem Gericht auch als Richterin zugelassen sei und bat um die Möglichkeit sich den Geschäftsverteilungsplan im Sekretariat anzuschauen. Die Richterin lehnte es ab und drohte ihm die Verhandlung abzuschliessen und ihn per Strafbefehl zu verurteilen, wenn er jetzt den Raum verlasse. Er erklärte der Richterin, daß es sein Recht sei dies zu prüfen und bestand darauf den Geschäftsverteilungsplan einzusehen. Dies musste ihm offensichtlich vom Gericht zugesprochen werden. [GVG 21e].
Als die Richterin ihm wiederholte, sie würde die Verhandlung abschliessen und einen Strafbefehl fertigen wegen Verlassen der Verhandlung, erwiderte der Beklagte in einem scharfen Ton, es sei erpressung und "friss oder stirb". Er bestand weiter auf seinem Recht nachzuprüfen, ob ihm rechtliches Gehör nach Art. 103 GG gegeben wird und verlang, daß Richterin und Staatsanwalt im Raum bleiben bis er sich den Geschäftsverteilungsplan angeschaut habe. Während er weg war, ging auch die richterin raus. Nach 5-7 Minuten kam der Beklagte zurück in den Verhandlungssaal und bekundete, der Gerichtsdirektor und seine Sekretärin seien nicht anwesend, Türen verschlossen. Niemand kam an den Geschäftsverteilungsplan,um ihn einsehen zu können. Kurz danach kam eine Frau rein und suchte vergebens einen Sitzplatz in den vollen Reihen. Der Beklagte erkannte sie als die Frau Hahn, Richterin am Amtsgericht Leipzig.
Er begrüßte sie mit Name und ging auf sie zu, gab ihr die Hand und fragte sie, warum sie jetzt da sei. Sie antwortete, sie sei da nur aus persönlichem Interesse. Der beklagte bezweifelte dies laut und vermutete, sie sei während der Unterbrechung von der jungen Richterin Daute gebeten, sich die Verhandlung anzugucken bzw. ihr beizustehen. Er verlangte daraufhin weiter, daß Richterin und Staatsanwalt sich amtlich ausweisen, um sich zu legitimieren. Es kam erneut keine Antwort. Die Richterin wollte nichts desto trotz die Verhandlung eröffnen, auch ohne sich anderweitig auszuweisen. Der Beklagte erinnerte daran, daß er als Polizeibeamter sich auf Nachfrage des Bürgers mit seinem Dienstausweis zu erkennen gab, da es als Polizeibeamter zu seinen Verpflichtungen gehörte. Sie seien auch Beamten und hätten auch die Pflicht sich auszuweisen. Diese Aufforferung blieb wieder ignoriert. Der Beklagte verlangte, daß er die Verhandlung mit seinem Handy audio aufnimmt, was ihm verweigert wurde.
Er begründete es mit derv Erfahrung, daß Protokolle verfälscht werden. Als er weiter daraufpochte und es ihm weiter verwehrt wurde, fragte er nach welchem Gesetz es verboten sei. Die einzige antwort der Richterin war, auf das Publikum zeigend, es hätte mit dem Personendatenschutz der Anwesenden zu tun. Dies brachte ihn zum Lachen.Als der Beklagte den Staatsanwalt aufforderte sich zu legitimieren, packte dieser seine Unterlagen und versuchte,mit den Worten: "Das habe ich ja noch nie erlebt", den Verhandlungssaal fluchtartig zu verlassen, jedoch stellte sich der Beklagte vor den Staatsanwalt, um ihn noch aufzufordern sich auszuweisen. Er hätte am Prozess aktiv teilnehmen wollen und müsse sich nun auch legitimieren.
Um die 8 dazu gerufenen Justiz- und Polizeibeamten des Hauses stürmten in den Saal, um diesen zu räumen. Nach weiteren Diskussionen vertagte die Richterin die Verhandlung auf einen unbestimmten Zeitpunkt, nachdem sie erstmal den beklagten bedroht hatte, ihn mit Zwang ohne Vorladung zum nächsten Termin abholen zu lassen, da er heute "nicht erschienen" sei. Hier muß erwähnt werden, daß der Beklagte nicht nur seine personalien nicht angab, sondern daß er der ganzen "Verhandlung" lang stehend blieb ohne sich hinzusetzen! Im Prozess ging es um die angebliche Beleidigung einer Staatsanwältin. Es kursierten Gerüchte, es ginge um Beamtenbeleidigung, jedoch stand im Aushang vor dem Verhandlungssaal ausschließlich "wegen Beleidigung". staseve.wordpress.com https://staseve.wordpress.com/…/leipzig-richterin-konnte-z…/ https://staseve.wordpress.com/…/leipzig-richterin-konnte-z…/
Gefällt mir ·
https://staseve.wordpress.com/…/leipzig-richterin-konnte-z…/
Er verlangte zuerst von Richterin und Staatsanwalt, daß sie ihre Namen angeben, da auf der Vorladung kein Richtername ersichtlich war. Als die Richterin den Prozess eröffnen und die Personalien aufnehmen wollte, äußerte der Beklagte in einem bestimmenden Ton, er wolle erst prüfen ,ob die Richterin an diesem Gericht auch als Richterin zugelassen sei und bat um die Möglichkeit sich den Geschäftsverteilungsplan im Sekretariat anzuschauen. Die Richterin lehnte es ab und drohte ihm die Verhandlung abzuschliessen und ihn per Strafbefehl zu verurteilen, wenn er jetzt den Raum verlasse. Er erklärte der Richterin, daß es sein Recht sei dies zu prüfen und bestand darauf den Geschäftsverteilungsplan einzusehen. Dies musste ihm offensichtlich vom Gericht zugesprochen werden. [GVG 21e].
Als die Richterin ihm wiederholte, sie würde die Verhandlung abschliessen und einen Strafbefehl fertigen wegen Verlassen der Verhandlung, erwiderte der Beklagte in einem scharfen Ton, es sei erpressung und "friss oder stirb". Er bestand weiter auf seinem Recht nachzuprüfen, ob ihm rechtliches Gehör nach Art. 103 GG gegeben wird und verlang, daß Richterin und Staatsanwalt im Raum bleiben bis er sich den Geschäftsverteilungsplan angeschaut habe. Während er weg war, ging auch die richterin raus. Nach 5-7 Minuten kam der Beklagte zurück in den Verhandlungssaal und bekundete, der Gerichtsdirektor und seine Sekretärin seien nicht anwesend, Türen verschlossen. Niemand kam an den Geschäftsverteilungsplan,um ihn einsehen zu können. Kurz danach kam eine Frau rein und suchte vergebens einen Sitzplatz in den vollen Reihen. Der Beklagte erkannte sie als die Frau Hahn, Richterin am Amtsgericht Leipzig.
Er begrüßte sie mit Name und ging auf sie zu, gab ihr die Hand und fragte sie, warum sie jetzt da sei. Sie antwortete, sie sei da nur aus persönlichem Interesse. Der beklagte bezweifelte dies laut und vermutete, sie sei während der Unterbrechung von der jungen Richterin Daute gebeten, sich die Verhandlung anzugucken bzw. ihr beizustehen. Er verlangte daraufhin weiter, daß Richterin und Staatsanwalt sich amtlich ausweisen, um sich zu legitimieren. Es kam erneut keine Antwort. Die Richterin wollte nichts desto trotz die Verhandlung eröffnen, auch ohne sich anderweitig auszuweisen. Der Beklagte erinnerte daran, daß er als Polizeibeamter sich auf Nachfrage des Bürgers mit seinem Dienstausweis zu erkennen gab, da es als Polizeibeamter zu seinen Verpflichtungen gehörte. Sie seien auch Beamten und hätten auch die Pflicht sich auszuweisen. Diese Aufforferung blieb wieder ignoriert. Der Beklagte verlangte, daß er die Verhandlung mit seinem Handy audio aufnimmt, was ihm verweigert wurde.
Er begründete es mit derv Erfahrung, daß Protokolle verfälscht werden. Als er weiter daraufpochte und es ihm weiter verwehrt wurde, fragte er nach welchem Gesetz es verboten sei. Die einzige antwort der Richterin war, auf das Publikum zeigend, es hätte mit dem Personendatenschutz der Anwesenden zu tun. Dies brachte ihn zum Lachen.Als der Beklagte den Staatsanwalt aufforderte sich zu legitimieren, packte dieser seine Unterlagen und versuchte,mit den Worten: "Das habe ich ja noch nie erlebt", den Verhandlungssaal fluchtartig zu verlassen, jedoch stellte sich der Beklagte vor den Staatsanwalt, um ihn noch aufzufordern sich auszuweisen. Er hätte am Prozess aktiv teilnehmen wollen und müsse sich nun auch legitimieren.
Um die 8 dazu gerufenen Justiz- und Polizeibeamten des Hauses stürmten in den Saal, um diesen zu räumen. Nach weiteren Diskussionen vertagte die Richterin die Verhandlung auf einen unbestimmten Zeitpunkt, nachdem sie erstmal den beklagten bedroht hatte, ihn mit Zwang ohne Vorladung zum nächsten Termin abholen zu lassen, da er heute "nicht erschienen" sei. Hier muß erwähnt werden, daß der Beklagte nicht nur seine personalien nicht angab, sondern daß er der ganzen "Verhandlung" lang stehend blieb ohne sich hinzusetzen! Im Prozess ging es um die angebliche Beleidigung einer Staatsanwältin. Es kursierten Gerüchte, es ginge um Beamtenbeleidigung, jedoch stand im Aushang vor dem Verhandlungssaal ausschließlich "wegen Beleidigung". staseve.wordpress.com https://staseve.wordpress.com/…/leipzig-richterin-konnte-z…/ https://staseve.wordpress.com/…/leipzig-richterin-konnte-z…/
Gefällt mir ·
https://staseve.wordpress.com/…/leipzig-richterin-konnte-z…/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen