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Am 5. Mai 2018 um 19:24 schrieb <info@connykrystek.de>:
Sehr geehrter Herr Weinmann,
der Herr Kurze, den ich auch in einer zweiten Anfrage gefragt habe, wieso er die Bauaufsicht über die Sanierung des Gerichtsgebäudes in Rudolstadt hat und nicht etwa eine Baubehörde z.B. das Verwaltungsamt, antwortete zunächst nur auf die Anfrage wegen Datenübermittlung. Schauen Sie mal, mit welcher Selbstverständlichkeit er die Datenherumreichung auch noch freiweg zugibt.
Habe alles online gestellt. Ich bitte Sie, das zu veröffentlichen. Natürlich bleiben wir dran, denn seine Begründung ist nicht einschlägig. Seine §§ geben die Datenübermittlung und den damit verbundenen Grundrechtseingriff gerade nicht her, wie Sie sicher wissen werden. Aber das Schreiben von ihm zeigt, wie die Jurawichte sich in ihrer Nonsensarbeit eingerichtet haben. Andererseits haben wir nun den ultimativen Beweis für die Datenverstöße.
http://www.wilfriedmeissner.de
Das nächste schreiben kommt demnächst.
Viele herzliche Grüße, Conny Krystek
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