Dienstag, 22. Mai 2018

"unwertes Leben" - Bayerns Psychiatriegesetz erinnert an die Euthanasie in Nazi-Deutschland

             Hinweis erhalten von Common Law Mosel

                     siehe dazu auch:

die BRD und die illegale Anwendung von "Gesetzen" der Nationalsozialisten

ZDF frontal: fehlende Souveränität der BRD

die Bundesregierung als Handlanger der CIA !?

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Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/unwertes-leben-2-0


„Unwertes Leben” 2.0

Bayerns Psychiatriegesetz erinnert an die Euthanasie in Nazi-Deutschland.

Was Prantl in senem Artikel schrieb, ist leider nur allzu wahr.
Das Wort Euthanasie kommt aus dem Griechischen und bedeutet „schönes” oder auch „leichtes Sterben”.
„Bei Abenddämmerung trieben die Soldaten die Kranken aus dem Bau Zwei. An der Ausgangstür wurde ein Maschinengewehr aufgestellt und das Feuer eröffnet, so daß die aus dem Saal getriebenen Kranken auf der Stelle erschossen wurden und auf einen immer mehr anwachsenden Leichenhaufen fielen. Die widerspenstigen deutschen Patienten wurden durch die Räume getrieben und aus den Fenstern des ersten oder zweiten Stockwerks geworfen. (…)
Die schwierigste Aufgabe war das Ergreifen der Kinder, Patienten der Kinderabteilung, die in alle Etagen auseinander liefen und sich in Schränken und dergleichen versteckten. Alle Kinder wurden gesucht und erschossen.”(1)

Auch Giftspritzen und -tabletten, stufenweises Verhungern-Lassen, In-die-Luft-Sprengen oder Erschlagen kamen im „Dritten Reich” zum selben Zweck zur Anwendung. Manchmal auch nicht weniger tödliche „wissenschaftliche Experimente”. Bevorzugt wurde jedoch eine andere Methode: das Vergasen in eigens dafür hergerichteten Vergasungsanstalten oder Gaswagen.
„Haben die Opfer den Gaswagen betreten und sind die Türen geschlossen, wird der unter dem Wagen angebrachte Schlauch mit dem Auspuff verbunden. Der Fahrer beginnt Gas zu geben. In der Theorie sind die Opfer nach etwa sieben, acht Minuten bewußtlos, sterben zwei Minuten später. Zunächst setzen Kopfschmerzen ein, Schläfendruck, Übelkeit, sie erbrechen, zittern, Urin und Kot gehen ab. Sie schreien, beten, schlagen gegen die Wagenwände. In der Praxis dauert es jedoch oft Stunden, bis die Opfer qualvoll ersticken.”(2)
Wer waren die Menschen, die auf diese Weise zum Opfer nationalsozialistischer „Sterbehilfe” wurden?

„Unheilbar Kranke”

Schon 1925 sagt Hitler in „Mein Kampf” nicht nur der „marxistisch-jüdischen Welt” den Krieg an, sondern auch den „Missgeburten zwischen Mensch und Affe”. Er verlangt „die unbarmherzige Absonderung unheilbar Kranker” und die Anwendung „modernster ärztlicher Hilfsmittel”, damit „Zeugungsfähigkeit und Zeugungsmöglichkeit seitens körperlich Degenerierter und geistig Erkrankter” unterbunden werden. Letztendlich solle “die Schwäche vernichtet (werden), um der Stärke den Platz zu schenken.”(3) 1929 konkretisiert er auf dem NSDAP-Parteitag in Nürnberg: „Wenn in Deutschland jährlich eine Million Kinder geboren und zugleich 700.000 bis 800.000 der Schwächsten beseitigt würden (...) wäre das Endergebnis sogar eine Kräftesteigerung.”(4) Die „Nationalsozialistischen Monatshefte” bringen es dann 1930 auf den Punkt: „Tod dem lebensunwerten Leben!”(5)
Solche Auffassungen sind zu dieser Zeit in Deutschland keine Seltenheit. Nicht nur „Rechte”, sondern vielfach auch „Liberale” oder „Linke” träumen damals von einem durch „Eugenik” herstellbaren „neuen Menschen”. Alles in allem also kein Wunder, wenn 1933 „gleich nach der Machtübernahme (...) von vielen NSDAP-Gauleitern (...) heimlich Euthanasiemaßnahmen in einzelnen Irrenanstalten veranlaßt (werden)”.(6)
Damit sind sie ihrer Zeit nur um ein Weniges voraus.
Am 14. Juli 1933 wird zunächst die juristische Grundlage für einen „vorläufigen Euthanasieersatz“ geschaffen: die Sterilisierung. Deren massenhafter Anwendung fallen auch schon etliche Menschen zum Opfer; die Zahl der „Todesfälle durch Unfruchtbarmachung“ steigt sprunghaft.(7) Die Zahl der „Todesfälle durch Unfruchtbarmachung“ steigt sprunghaft.(7) Zeitgleich mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wird das “Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ erlassen, denn selbstverständlich “könne gar kein Zweifel daran bestehen, daß auch die Anlagen zum Verbrecher erblich bedingt sind.“(8)
Zu sterilisieren sind von nun an „Erbkranke, die an angeborenem Schwachsinn leiden“. Besonders verdächtigt werden diesbezüglich Hilfsschüler, Frühkriminelle sowie Menschen, die mit Schule oder Polizei in Konflikt gerieten.(9) Sterilisiert werden sollen darüber hinaus Menschen, die unter schwerem Alkoholismus leiden, unter Schizophrenie, manisch-depressivem Irresein, Epilepsie, erblicher Blind- oder Taubheit, schweren erblichen Missbildungen. Zu letzterem werden unter anderem gerechnet: Kleinwuchs, spastische Lähmungen, Muskelschwund, fehlende Gliedmaßen, ausgeprägte Klumpfüße, angeborene Hüftverrenkungen – und selbst Nachtblindheit kann darunter fallen.(10)
Parallel dazu wendet sich der NS-Staat mit zunehmendem Eifer den „gefährlichen Gewohnheitsverbrechern“ und allen anderen „Schmarotzern“ zu. Die Liste derjenigen, die man – selbstverständlich „anlagebedingt“ – für „gemeinschaftsunfähig“, „asozial“ hält, wird dabei immer länger: „Bettler, Landstreicher, Zigeuner, Landfahrer, Arbeitsscheue, Müßiggänger, Prostituierte, Querulanten, Gewohnheitstrinker, Raufbolde, Verkehrssünder, Psychopathen“, „marxistische Provokateure“, Homosexuelle, Rauschgiftsüchtige (...) werden ab 1934 systematisch „ausgekämmt“ und landen in „Arbeitshäusern“ und Konzentrationslagern.(11)
Ohne nennenswerten Widerstand von Öffentlichkeit, Kirche oder Justiz wird zunächst isoliert – vielfach auch schon sterilisiert – wer später ermordet werden soll.
Denn schließlich gilt: „Schädlinge an der Volksgesundheit“ auch noch zu verpflegen, kommt angeblich schon aus ökonomischen Gründen nicht in Frage. Das wird der Bevölkerung unter anderem im „Deutschen Ärzteblatt“ detailliert vorgerechnet. „Reichsärzteführer“ Dr. Gerhard Wagner teilt dort 1934 mit, dass „Geisteskranke, Fürsorgezöglinge, Blinde, Taubstumme, Trinker und Hilfsschüler den Staat jährlich 1,2 Milliarden Reichsmark kosteten“(12). Selbst in einem Mathematikbuch werden Rechenaufgaben gestellt, die der Einstimmung auf die Euthanasie dienen:
„Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland 300.000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege. Was kosten diese jährlich bei einem Satz von 4 Reichsmark? – Wieviel Ehestandsdarlehen zu je 1000 Reichsmark könnten … von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?“(13)
Wer hören will wie es statt dessen weitergehen soll, hat dazu beispielsweise Gelegenheit als der Staatskommissar für das Gesundheitswesen, Professor Walter Schultze, am 28. August 1933 eine „Staatsmedizinische Akademie“ einweiht: „Die Rasse sei vor Psychopathen und Schwachsinnigen zu schützen. Die Sterilisierung allein reiche nicht aus. Neben der positiven Auslese sei die Ausmerze nötig.“(14)
„Ausgemerzt“ wird von 1933 an unaufhörlich durch unmenschliche Arbeits- und Lebensbedingungen in den KZs. Aber das genügt offenbar nicht, um die hochgesteckten Ziele einer „erbgesunden Rasse“ zu erreichen. Es geht zu langsam und betrifft auch nur die Erwachsenen, während ja angeblich jeden Tag neues „unwertes Leben“ auf die Welt kommt.
Folgerichtig wird – noch vor der Erwachsenen-Euthanasie – seit Anfang 1939 die Kinder-Euthanasie in die Wege geleitet. Im August desselben Jahres verschickt der „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten Leiden“ einen streng vertraulichen Runderlaß, der alle Hebammen und Ärzte verpflichtet, Neugeborene zu melden, die unter anderem folgender Leiden „verdächtig“ sind: Idiotie, Mongolismus, Wasserkopf, spastische und andere Lähmungen, Mißbildungen jeder Art. Die Wahrscheinlichkeit, deshalb ermordet zu werden, erhöht sich bei verspäteten Entwicklungen oder mangelhaften Reaktionen auf geltende Erziehungsnormen. Der auszufüllende Fragebogen filtert die entsprechenden „Versager“ heraus („Zutreffendes bitte ankreuzen“ heißt es dazu):
„3 e) 1.Das Kind hat im (...) Monat gesessen - sitzt - noch nicht - nicht selbstständig.
2. Das Kind hat im (...) Monat sprechen gelernt - spricht noch nicht.
3. Das Kind hat im (...) Monat laufen gelernt - läuft - heute noch nicht - nicht selbstständig.
4. Das Kind ist im (…) Monat sauber geworden - ist heute noch nicht sauber.“(15)

Zweifrontenkrieg

Der 1. September 1939 wird zum Beginn einer gigantischen Ausrottungsaktion, die sich nach außen und nach innen richtet: „Untermenschen“ im Ausland sollen endlich ebenso vernichtet werden, wie die „minderwertigen“ Mitglieder des eigenen Volkes. Am selben Tag wird daher ein Sterilisierungs-Stop verhängt – man wird ab jetzt wirksamere Methoden einsetzen.(16)
Im Oktober 1939 schreibt Hitler einen Geheimerlass, den er beziehungsvoll auf den 1. September rückdatiert. Darin fordert er die führenden NS-Mediziner auf, „die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Gesundheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“(17)
Im Vergleich zu seinen früheren Äußerungen sind das ausgesprochen feige und verlogene Formulierungen.
Hitler weigert sich auch durch ein Gesetz formal abzusichern, was nun seinen längst geplanten Lauf nimmt. Offenbar hat er Angst offiziell mitzuteilen, dass Angehörige seiner eigenen, gerade überaus erfolgreich kriegführenden „Herrenrasse“ ab sofort fließbandmäßig ermordet werden.
Ein Schicksal, dass auf die „fremdrassigen Feinde“ erst später in vollem Umfang zukommt. Allerdings genügt die „Diagnose: Jude“ von Anfang an für ein Todesurteil - auch ohne jede Krankheit.(18)
Wie bei der Sterilisierung wird auch bei der Euthanasie mit den „Wertlosesten“ (und Wehrlosesten) begonnen: den in Anstalten internierten „Geisteskranken“. Dabei wählt das medizinische Anstaltspersonal zumeist selbst die „Geeignetsten“ nach vorgegebenen Zahlen:
„Das Hauptkriterium ist ihre Arbeitsfähigkeit, ihre Nützlichkeit für die Einrichtung. Als subjektive Komponente kommt hinzu, ob sie vom Personal als lästig oder unbequem eingeschätzt werden.“(19) Dem entsprechen Begründungen in den Krankenakten wie „hat nichts geleistet“, „hat hier nicht gearbeitet“, „trägt sich wieder mit Ausbruchsplänen“, „unangenehmer Patient“, „nicht beliebt“, „onaniert viel“, „sagt mit ängstlichem Gesichtsausdruck: Schwester, ich werde umgebracht“.(20)
Zu den „Geisteskranken“ gesellen sich im praktischen Vollzug der Euthanasie weitere „unheilbare“ Krankenhausinsassen mit Arteriosklerose, Tuberkulose, Krebs, Typhus, Geschlechtskrankheiten, Kinderlähmung, starker Kurzsichtigkeit, Bettnässen, Kriegsverletzungen (einschließlich Trägern des „Eisernen Kreuzes“ aus dem ersten Weltkrieg), „Schulversager“, Fürsorgezöglinge und einfach „Alte“.(21) Gelegentlich nutzt auch schon mal einer der beteiligten Ärzte die Chance, um seine ungeliebte Ehefrau – versehen mit dem Etikett „schizoid“ – oder andere störende Verwandte loszuwerden.(22) Für alle „arischen“ Ermordeten werden „ordentliche“ Sterbeurkunden ausgefertigt und mögliche Todesursachen erdichtet: „Herzschlag“,„Blutvergiftung“,„Tbc“. In den Verbrennungsöfen fällt alltäglich genug menschliche Asche an, um die jeweils notwendige Menge Urnen zu füllen und anschließend per Nachnahme an die Angehörigen zu verschicken.(23)
Knapp ein Jahr nach dem „Führererlaß“, ab September 1940, geraten die jüdischen Patienten der Heil- und Pflegeanstalten in den Brennpunkt der Mordmaschinerie - und zwar alle. Der „rassische“ Befund reicht aus. Bei ihnen wird nicht einmal die Arbeitsfähigkeit berücksichtigt.(24) Ebenso werden sämtliche in den eroberten Ostgebieten aufgefundenen ausländischen „Geisteskranken“ sofort ermordet. Die Vernichtung von „Ballastexistenzen“ ist schon jetzt zu einer übernationalen „Säuberungsaktion“ geworden.
Die Euthanasie im deutschen „Altreich“ gerät inzwischen mehr und mehr in eine halböffentliche Kritik. Die Gerüchte in der Bevölkerung verstärken sich. Am 3. August 1941 bricht endlich ein (!) kirchlicher Würdenträger, Bischof Galen, die Front seiner schweigenden Kollegen. Was er in seiner Predigt noch als Schreckensvision ausmalt, ist jedoch längst von der Realität überholt worden:
„Wenn einmal zugegeben wird, daß Menschen das Recht haben, ‘unproduktive‘ Mitmenschen zu töten - und wenn es jetzt zunächst auch nur arme wehrlose Geisteskranke trifft - dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben.“(25)
Nachdem Galens Predigt in Tausenden Vervielfältigungen von Hand zu Hand geht, kann von Geheimhaltung keine Rede mehr sein.
Am 24. August 1941 erlässt Hitler einen angeblichen Euthanasie-Stop. Durch Flüsterpropaganda wird ausgestreut, dies sei auf seine „persönliche Initiative“ hin geschehen. Er habe „vorher gar nichts von den Tötungen gewußt.“(26)
In Wirklichkeit ist mit den bislang fast 100.000 in deutschen Krankenhäusern „freigemachten Betten“ einfach ein erstes, im Voraus anvisiertes Etappenziel erreicht worden. Die Euthanasie der „Geisteskranken“ geht dezentralisierter und somit unauffälliger weiter. Die einzelnen Anstaltsdirektoren erledigen das jetzt weisungsgemäß in eigener Regie. Was auf diese Weise an „Tötungskapazität“ freigesetzt wird, ist längst verplant.

Häftlings-Euthanasie und Euthanasie-Export

Schon Anfang 1941 hatte der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, darum gebeten, dass das Aufgabengebiet von „T 4“ auf die Konzentrationslager ausgeweitet wird. Seit Februar 1941 bereisen daher erfahrene Euthanasie-Ärzte die KZs und „selektieren“ Häftlinge, die zu „desinfizieren“ seien. Auch hier wird wieder im Zwei-Klassen-System gemordet: „Arier“ nach, Juden ohne Begutachtung. Oder es werden Arbeitsunfähige und Kranke gesucht für das „Erholungslager Dachau“.(27) Welche Methode auch immer zur Anwendung kommt: Allen, die zuvor schon als „gemeinschaftsunfähig“ deklariert worden waren, droht jetzt der „Gnadentod“. Wieder erfährt deren Liste eine zeitgemäße Ausweitung durch „Wehrunwürdige“ sowie „Kriegsneurotiker und -hysteriker“, also Menschen, die nicht Soldat sein wollten oder konnten. Zu ihnen gesellen sich politische Gegner (Diagnose: „Sozialdemokrat“), unangepasste Jugendliche (zum Beispiel Anhänger der „dekadenten“ amerikanischen Swing-Musik)(28), Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter.
Damit nicht genug: Unmittelbar nach dem „Euthanasie-Stop“ wird damit begonnen, die erprobte Vernichtungstechnologie in die eroberten „Ostgebiete“ zu exportieren. Euthanasie-Ärzte und Bauleute, Leichenverbrenner, Fahrer, Transportbegleiter, Büroangestellte liefern nicht nur das notwendige „Know how“ für die Praxis der „Endlösung der Judenfrage“, sondern leiten und betreiben mit routinierter Perfektion Vernichtungslager wie Sobibor, Belzec, Treblinka.
Die Vernichtung der Juden wird zu einer „gigantischen Kopie der Euthanasie“.(29)
Mit den militärischen Niederlagen entstehen schließlich weitere „unnütze Esser“, die der Euthanasie zugeführt werden: entkräftete Flüchtlinge und verwundete deutsche Soldaten.
In den Vernichtungslagern sterben Millionen. Durch das, was Euthanasie genannt wird, kommen zwischen 1933 und 1945 noch einmal mehr als 200.000 Menschen dazu.(30)

1 Kommentar:

Excalibur hat gesagt…

wie mir "Antikorruption" Büro Maxdorf mitteilte, hatten Sie auch mal Kontakt zu "Common Law", Er meinte dies Schiene könne man auch fahren. Ich bin der Meinung, noch besser / einfacher und effektiver wäre das Angebot eines Kreuznacher Staatsanwaltes "ich kann Sie auch anklagen nach Reichsrecht". Bei dieser Verhandlung war ich als Prozessbeobachter anwesend, der Name des Staatsanwaltes ist mir nicht bekannt, Staatsanwalt Dr. Leimbrock war es nicht...