Dienstag, 22. Mai 2018

Sind „Wahrheitsgesetze“ ein Fehler? – Die Presse kommt tatsächlich ins Grübeln!


 
Sind „Wahrheitsgesetze“ ein Fehler? – Die Presse kommt tatsächlich ins Grübeln! 

Auszug:

 
Liebe Zwangsgläubige,
es freut mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass „die harten Bandagen“, welche die BRD-Justiz ihren „ungläubigen“ Schäfchen anlegt, tatsächlich und wahrhaftig, endlich auch in der Mainstream-Presse einmal kritisch unter die Lupe genommen werden! So schrieb der Schweizer Tagesanzeiger am 11.05.18:
„Keine Frage: Holocaustleugner wie die eben verhaftete Ursula Haverbeck gehören geächtet und bekämpft. Aber nicht ins Gefängnis.“
Wenn man einmal davon absieht, dass hier öffentlich zum Mobben und Ächten einer beinahe 90. Jährigen Kriegsüberlebenden aufgerufen wird und der Text natürlich in der „üblichen politisch korrekten“ Hetzhaltung gegenüber Andersdenkenden geschrieben wurde, so beinhaltet er doch „endlich, endlich, endlich“ einmal eine mehr als korrekte Aussage, nämlich: „Dissidenten gehören NICHT ins Gefängnis!“
Über das „Warum“ lässt sich natürlich streiten. Während der Autor des Textes, welchen ich tatsächlich dem eher „klügeren Spektrum“ seines Berufsstandes zuordnen würde, der Meinung ist, dass dieser Schuss nach hinten losgehen wird, weil der „Staat“ sich dadurch ungewollt „Märtyrer“ schafft, bin ich allerdings der Meinung, dass „Meinungsverbote“ mit dem Grundgesetz Artikel 5 unvereinbar sind und es keine „halbe Meinungsfreiheit“ geben kann! Und tatsächlich, das „Nichtglauben“ an diverse Dinge, ob nun die Vergangenheit oder die Gegenwart betreffend, ist und bleibt „eine Meinung“! Nicht mehr und nicht weniger. Und nur weil diese Meinung nicht jedem gefällt, kann man Menschen, die sie vertreten nicht einfach einsperren und das ganze dann noch mit „Rechtsstaat“ untermauern!
Genauso kann man einer alten Frau auch keine „nicht vorhandenen Erinnerungen“ mittels Bestrafung und Gefängnis ins Gedächtnis hinein justizieren! Meinungsgesetze, welcher Form auch immer, sind also nicht nur grundgesetzwidrig, sondern darüber hinaus auch noch absurd! Ich glaube nicht, dass im Laufe der Geschichte auch nur „ein einziger“ Mensch „eines Besseren belehrt wurde“, weil man ihn eingesperrt, verfolgt, bestraft und lächerlich gemacht hat! Ich möchte mal meinen, eher ganz im Gegenteil!
Was den Fall „Haverbeck“ angeht, wird gerade von links oft behauptet, sie würde „die Hinterbliebenen“ beleidigen! Die ganze Sache hat nur einen kleinen Haken: Frau Haverbeck hat im Laufe ihres mehrjährigen Kampfes für Meinungsfreiheit noch nicht „auch nur einen einzigen“ Menschen beleidigt! Fragen zu stellen, sollte in einem „freien Land“ nicht nur erlaubt, sondern auch „hoch erwünscht“ sein! Wenn die einzige Antwort, die ein Staat auf legitime Fragen geben kann, lediglich der Kerker ist, dann sollte man sich vielleicht einmal über „das Rechtssystem“ Gedanken machen! Vor allem dann, wenn man im gleichen Atemzug mit Parolen wie „Bomber Harris – do it again“ (in welcher der sehnlichste Wunsch nach einer Wiederholung des Massenmordes durch Bomber in Dresden, geäußert wird) oder „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ (welche gleich eine ganze Nation beleidigt) völlig unbehelligt durch die Gegend marschieren darf!
Dass das, an was Frau Haverbeck und so manch andere, einfach nicht glauben wollen, weder im Strafgesetzbuch, noch sonst irgendwo, genau „definiert“ ist, macht die ganze Sache noch absurder! Zu Deutsch bedeutet dies nämlich: Sie können gar nicht WISSEN ab wann Sie sich strafbar machen und was noch erlaubt ist! Mal abgesehen davon, dass dieses Gesetz „ein Sondergesetz“ ist und obendrein noch grundgesetzwidrig, fehlt in seinem Wortlaut auch die für ein Gerichtsurteil „höchst notwendige“ Strafrechtsbestimmtheit! Anstatt dessen wird auf eine als „Allgemeinwissen“ vorausgesetzte „Offenkundigkeit“ gepocht, die es im Falle von „Meinungen“ aber niemals geben kann und auch niemals geben „wird“! Denn offenkundig ist, was das Thema „Meinungen“ angeht nur eines. Nämlich: Wenn man fünf Leute nach ihrer Meinung fragt, dann bekommt man zehn verschiedene Antworten!
Wie kann man also klar umreißen, welche Meinung ein Verbrechen ist und welche nicht?
Die Antwort auf diese Frage lautet: Gar nicht! Ein Gesetz, welches eine Meinung unter Strafe stellt, kann folglich nur als „Willkürgesetz“ ausgelegt und nur als solches gehandhabt werden. Und Willkürgesetze sind mit einem „Rechtsstaat“ unvereinbar! Wenn man nun auch noch das Strafmaß bedenkt und es in Relation zu den Strafen für „andere Verbrechen“ setzt, dann kann man als vernunftbegabter Mensch eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln! Ich erinnere Sie nochmals: Freispruch für einen überführten Vergewaltiger weil er der Landessprache nicht mächtig war!
Vor wem fürchten Sie sich denn mehr? Vor einer 90. Jährigen die Fragen stellt oder vor einem frei herum laufenden Verbrecher, der Frauen vergewaltigt?
Einmal Hand aufs Herz: Welcher der beiden „Verbrecher“ gehört „Ihrer Meinung nach“ hinter Gitter? Allein schon, dass man diese Frage stellen muss, um diverse Menschen einmal zum Nachdenken zu bringen, beweist den desaströsen geistigen und menschlichen Zustand dieses Landes! „Die Kriminalisierung von Meinungen“ durch den Gesetzgeber ist eine Vorgehensweise, die in einem „freiheitlichen Staat“ nichts zu suchen hat und durch die, ihr innewohnende „Willkür“ Wege ebnet, welche sicher niemand von Ihnen und auch nicht von jenen „links außen“ gehen möchte!
Auch bin ich mir nicht im Klaren darüber, ob sich Richter und Polizisten, wirklich darüber bewusst sind, wessen Grab genau sie eigentlich schaufeln, wenn sie dabei mit helfen, solche Gesetze umzusetzen! Es wäre von daher ratsam einmal bei seinem „Vorgesetzten“ nachzufragen, was eigentlich genau geäußert wurde, bevor man das Haus einer alten Dame stürmt und sie krank und ohne ärztliche Haftfähigkeitsbescheinigung in ein Hochsicherheitsgefängnis schleppt! Ob dies die richtige Botschaft ist, seinen Kindern beizubringen, wie sie „mitfühlende“ und vor allem „denkende“ Wesen werden, ist eine Frage, mit der sich diverse Staatsdiener dringend beschäftigen sollten!
Um jedoch auf den Artikel im Tagesanzeiger zurück zu kommen: Auch wenn der Text des Autors für meinen Geschmack, leider immer noch zu „politisch korrekt“ gehalten ist und vor tatsächlicher „Verhetzung“ und „Beleidigung“ nur so strotzt, indem man Menschen aufgrund ihrer Meinungen als „braune Widerlinge“ und „dumm und gefährlich“ bezeichnet, ohne sich mit den „tatsächlichen Aussagen“ beschäftigt zu haben, ist dem Autor eine höchst notwendige Erleuchtung gekommen:
Meinungsverbote haben in einem Rechtsstaat nichts verloren und sind mit Meinungsfreiheit unvereinbar!
Sollten sich unter meinen Lesern Richter, Polizisten oder Anwälte befinden, so sind sie herzlich eingeladen sich zu diesem Thema zu äußern und mit mir und allen Mitlesern in einen Dialog zu treten. Gerne bin ich bereit umzudenken und mich eines Besseren belehren zu lassen, wenn ich etwas Falsches oder „Böses“ geschrieben habe! Und gerne diskutiere ich die Argumente aus, die dafür sprechen, Menschen zu bestrafen, zu verfolgen, öffentlich zu beleidigen und einzusperren, weil sie etwas „glauben“ oder „denken“, was diversen anderen Menschen nicht passt! Auch wäre ich dankbar für einen möglichen Zukunftsblick, welcher der Öffentlichkeit aufzeigt, wo es mit den „Meinungsverboten“ noch hinführen soll und ob es selbst dort einmal „Grenzen“ gibt oder ob dies ein Fass ohne Boden ist!
Auch wünsche ich mir „zu meinem persönlichen Schutze“ und „zum Schutz meiner Leser“ eine klar definierte Umreißung dessen, was man in Bezug auf das Thema nun äußern darf und was nicht! Ich möchte dies „nicht“ in Form von allgemeinen und willkürlich auslegbaren „Phrasen“, welche wackelig und unbestimmt sind, wie es in etwa im Paragraphen 130 demonstriert wird, sondern ich möchte „klare Fakten“ und eine Liste aller Aussagen, welche definitiv verboten sind. Ich möchte dies weil ich ein „gesetzestreuer Bürger“ sein möchte und weil ich es für „das Mindeste“ halte, dass die Öffentlichkeit in einem „Rechtsstaat“, welcher ihrem Schutze dienen soll, das Recht hat zu wissen, was dieser Staat als „Verbrechen“ definiert und was nicht!
Sollte diese Erklärung „nicht“ kommen, so muss ich davon ausgehen, dass es das Interesse des Staates ist, sich „Willkürgesetze“ beizubehalten, um beliebig und nach Gutdünken „unliebsame Menschen“ weg sperren zu können. Bisher gehe ich aber davon aus, dass Menschen Polizisten, Anwälte und Richter werden, weil ihnen gerade „das Recht“, „der Frieden“, „die Gerechtigkeit“, „die Sicherheit“ und die Menschen dieses Landes am Herzen liegen! Vielen Dank im voraus!
Ein Deutsches Mädchen

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