Sind „Wahrheitsgesetze“ ein Fehler? – Die Presse kommt tatsächlich ins Grübeln!
Auszug:
Liebe Zwangsgläubige,
es freut
mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass „die harten Bandagen“, welche die
BRD-Justiz ihren „ungläubigen“ Schäfchen anlegt, tatsächlich und
wahrhaftig, endlich auch in der Mainstream-Presse einmal kritisch unter
die Lupe genommen werden! So schrieb der Schweizer Tagesanzeiger am
11.05.18:
„Keine Frage: Holocaustleugner wie die eben verhaftete Ursula Haverbeck gehören geächtet und bekämpft. Aber nicht ins Gefängnis.“
Wenn
man einmal davon absieht, dass hier öffentlich zum Mobben und Ächten
einer beinahe 90. Jährigen Kriegsüberlebenden aufgerufen wird und der
Text natürlich in der „üblichen politisch korrekten“ Hetzhaltung
gegenüber Andersdenkenden geschrieben wurde, so beinhaltet er doch
„endlich, endlich, endlich“ einmal eine mehr als korrekte Aussage,
nämlich: „Dissidenten gehören NICHT ins Gefängnis!“
Über
das „Warum“ lässt sich natürlich streiten. Während der Autor des
Textes, welchen ich tatsächlich dem eher „klügeren Spektrum“ seines
Berufsstandes zuordnen würde, der Meinung ist, dass dieser Schuss nach
hinten losgehen wird, weil der „Staat“ sich dadurch ungewollt „Märtyrer“
schafft, bin ich allerdings der Meinung, dass „Meinungsverbote“ mit dem
Grundgesetz Artikel 5 unvereinbar sind und es keine „halbe
Meinungsfreiheit“ geben kann! Und tatsächlich, das „Nichtglauben“ an
diverse Dinge, ob nun die Vergangenheit oder die Gegenwart betreffend,
ist und bleibt „eine Meinung“! Nicht mehr und nicht weniger. Und nur
weil diese Meinung nicht jedem gefällt, kann man Menschen, die sie
vertreten nicht einfach einsperren und das ganze dann noch mit
„Rechtsstaat“ untermauern!
Genauso
kann man einer alten Frau auch keine „nicht vorhandenen Erinnerungen“
mittels Bestrafung und Gefängnis ins Gedächtnis hinein justizieren!
Meinungsgesetze, welcher Form auch immer, sind also nicht nur
grundgesetzwidrig, sondern darüber hinaus auch noch absurd! Ich glaube
nicht, dass im Laufe der Geschichte auch nur „ein einziger“ Mensch
„eines Besseren belehrt wurde“, weil man ihn eingesperrt, verfolgt,
bestraft und lächerlich gemacht hat! Ich möchte mal meinen, eher ganz im
Gegenteil!
Was den Fall „Haverbeck“
angeht, wird gerade von links oft behauptet, sie würde „die
Hinterbliebenen“ beleidigen! Die ganze Sache hat nur einen kleinen
Haken: Frau Haverbeck hat im Laufe ihres mehrjährigen Kampfes für
Meinungsfreiheit noch nicht „auch nur einen einzigen“ Menschen
beleidigt! Fragen zu stellen, sollte in einem „freien Land“ nicht nur
erlaubt, sondern auch „hoch erwünscht“ sein! Wenn die einzige Antwort,
die ein Staat auf legitime Fragen geben kann, lediglich der Kerker ist,
dann sollte man sich vielleicht einmal über „das Rechtssystem“ Gedanken
machen! Vor allem dann, wenn man im gleichen Atemzug mit Parolen wie
„Bomber Harris – do it again“ (in welcher der sehnlichste Wunsch nach
einer Wiederholung des Massenmordes durch Bomber in Dresden, geäußert
wird) oder „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ (welche gleich eine
ganze Nation beleidigt) völlig unbehelligt durch die Gegend marschieren
darf!
Dass das, an was Frau Haverbeck
und so manch andere, einfach nicht glauben wollen, weder im
Strafgesetzbuch, noch sonst irgendwo, genau „definiert“ ist, macht die
ganze Sache noch absurder! Zu Deutsch bedeutet dies nämlich: Sie können
gar nicht WISSEN ab wann Sie sich strafbar machen und was noch erlaubt
ist! Mal abgesehen davon, dass dieses Gesetz „ein Sondergesetz“ ist und
obendrein noch grundgesetzwidrig, fehlt in seinem Wortlaut auch die für
ein Gerichtsurteil „höchst notwendige“ Strafrechtsbestimmtheit! Anstatt
dessen wird auf eine als „Allgemeinwissen“ vorausgesetzte
„Offenkundigkeit“ gepocht, die es im Falle von „Meinungen“ aber niemals
geben kann und auch niemals geben „wird“! Denn offenkundig ist, was das
Thema „Meinungen“ angeht nur eines. Nämlich: Wenn man fünf Leute nach
ihrer Meinung fragt, dann bekommt man zehn verschiedene Antworten!
Wie kann man also klar umreißen, welche Meinung ein Verbrechen ist und welche nicht?
Die
Antwort auf diese Frage lautet: Gar nicht! Ein Gesetz, welches eine
Meinung unter Strafe stellt, kann folglich nur als „Willkürgesetz“
ausgelegt und nur als solches gehandhabt werden. Und Willkürgesetze sind
mit einem „Rechtsstaat“ unvereinbar! Wenn man nun auch noch das
Strafmaß bedenkt und es in Relation zu den Strafen für „andere
Verbrechen“ setzt, dann kann man als vernunftbegabter Mensch eigentlich
nur noch mit dem Kopf schütteln! Ich erinnere Sie nochmals: Freispruch
für einen überführten Vergewaltiger weil er der Landessprache nicht
mächtig war!
Vor wem fürchten
Sie sich denn mehr? Vor einer 90. Jährigen die Fragen stellt oder vor
einem frei herum laufenden Verbrecher, der Frauen vergewaltigt?
Einmal
Hand aufs Herz: Welcher der beiden „Verbrecher“ gehört „Ihrer Meinung
nach“ hinter Gitter? Allein schon, dass man diese Frage stellen muss, um
diverse Menschen einmal zum Nachdenken zu bringen, beweist den
desaströsen geistigen und menschlichen Zustand dieses Landes! „Die Kriminalisierung von Meinungen“
durch den Gesetzgeber ist eine Vorgehensweise, die in einem
„freiheitlichen Staat“ nichts zu suchen hat und durch die, ihr
innewohnende „Willkür“ Wege ebnet, welche sicher niemand von Ihnen und
auch nicht von jenen „links außen“ gehen möchte!
Auch
bin ich mir nicht im Klaren darüber, ob sich Richter und Polizisten,
wirklich darüber bewusst sind, wessen Grab genau sie eigentlich
schaufeln, wenn sie dabei mit helfen, solche Gesetze umzusetzen! Es wäre
von daher ratsam einmal bei seinem „Vorgesetzten“ nachzufragen, was
eigentlich genau geäußert wurde, bevor man das Haus einer alten Dame
stürmt und sie krank und ohne ärztliche Haftfähigkeitsbescheinigung in
ein Hochsicherheitsgefängnis schleppt! Ob dies die richtige Botschaft
ist, seinen Kindern beizubringen, wie sie „mitfühlende“ und vor allem
„denkende“ Wesen werden, ist eine Frage, mit der sich diverse
Staatsdiener dringend beschäftigen sollten!
Um
jedoch auf den Artikel im Tagesanzeiger zurück zu kommen: Auch wenn der
Text des Autors für meinen Geschmack, leider immer noch zu „politisch
korrekt“ gehalten ist und vor tatsächlicher „Verhetzung“ und
„Beleidigung“ nur so strotzt, indem man Menschen aufgrund ihrer
Meinungen als „braune Widerlinge“ und „dumm und gefährlich“ bezeichnet,
ohne sich mit den „tatsächlichen Aussagen“ beschäftigt zu haben, ist dem
Autor eine höchst notwendige Erleuchtung gekommen:
Meinungsverbote haben in einem Rechtsstaat nichts verloren und sind mit Meinungsfreiheit unvereinbar!
Sollten
sich unter meinen Lesern Richter, Polizisten oder Anwälte befinden, so
sind sie herzlich eingeladen sich zu diesem Thema zu äußern und mit mir
und allen Mitlesern in einen Dialog zu treten. Gerne bin ich bereit
umzudenken und mich eines Besseren belehren zu lassen, wenn ich etwas
Falsches oder „Böses“ geschrieben habe! Und gerne diskutiere ich die
Argumente aus, die dafür sprechen, Menschen zu bestrafen, zu verfolgen,
öffentlich zu beleidigen und einzusperren, weil sie etwas „glauben“ oder
„denken“, was diversen anderen Menschen nicht passt! Auch wäre ich
dankbar für einen möglichen Zukunftsblick, welcher der Öffentlichkeit
aufzeigt, wo es mit den „Meinungsverboten“ noch hinführen soll und ob es
selbst dort einmal „Grenzen“ gibt oder ob dies ein Fass ohne Boden ist!
Auch
wünsche ich mir „zu meinem persönlichen Schutze“ und „zum Schutz meiner
Leser“ eine klar definierte Umreißung dessen, was man in Bezug auf das
Thema nun äußern darf und was nicht! Ich möchte dies „nicht“ in Form von
allgemeinen und willkürlich auslegbaren „Phrasen“, welche wackelig und
unbestimmt sind, wie es in etwa im Paragraphen 130 demonstriert wird,
sondern ich möchte „klare Fakten“ und eine Liste aller Aussagen, welche
definitiv verboten sind. Ich möchte dies weil ich ein „gesetzestreuer
Bürger“ sein möchte und weil ich es für „das Mindeste“ halte, dass die
Öffentlichkeit in einem „Rechtsstaat“, welcher ihrem Schutze dienen
soll, das Recht hat zu wissen, was dieser Staat als „Verbrechen“
definiert und was nicht!
Sollte diese
Erklärung „nicht“ kommen, so muss ich davon ausgehen, dass es das
Interesse des Staates ist, sich „Willkürgesetze“ beizubehalten, um
beliebig und nach Gutdünken „unliebsame Menschen“ weg sperren zu können.
Bisher gehe ich aber davon aus, dass Menschen Polizisten, Anwälte und
Richter werden, weil ihnen gerade „das Recht“, „der Frieden“, „die
Gerechtigkeit“, „die Sicherheit“ und die Menschen dieses Landes am Herzen liegen! Vielen Dank im voraus!
Ein Deutsches Mädchen
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