Samstag, 26. Mai 2018

das "Bundesverfassungsgericht" und der "Holocaust" / G. Koch zum Thema "Antisemitismus"

              nachfolgendes erhalten von der JOH Meisenheim....., wieso sitzt Frau Haverbeck denn im Gefängnis ? Sie fragte wo der "Holocaust" stattgefunden hat und keine Antwort erhalten, wenn ich richtig informiert bin....

                     siehe / überprüfe dazu auch:
 
Israel soll Deutschland und Iran atomar vernichten - ein Fall für die Staatsanwaltschaft

Ritualmorde, die Hochfinanz und der "Holocaust"

G. Koch zum Thema "Antisemitismus"


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Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr

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Auszug:


Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08), schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.
Der ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die “religiö-sen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:
“Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”
Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8
Wir stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet Derartiges.....



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