siehe / überprüfe dazu auch:
Israel soll Deutschland und Iran atomar vernichten - ein Fall für die Staatsanwaltschaft
Ritualmorde, die Hochfinanz und der "Holocaust"
G. Koch zum Thema "Antisemitismus"
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Verfassungsgericht: Holocaust Bestreitung ist keine Straftat mehr
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Auszug:
Auszug:
Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Volksverhetzungsparagraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/08),
schien sich für uns der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster
Rechtsebene geschlossen zu haben. Wir berichteten entsprechend.
Der
ehemalige Spiegel-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als zehn
Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen über die
“religiö-sen Holocaust-Vorstellungen” und vom offenkundigen “Bild der
faschistischen Schreckensherrschaft” ohne den straf-rechtlichen Schutz
der “Denkverbote” übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:
“Wenn
aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen (religiösen)
Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie leicht auf ein
Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre Koalition von
Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über Geschichte« und
Tugendbolden der political correctness mißtrauisch über ihre Art der
historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende Verdacht um, daß
bei der bekannten Revisionslust der professionellen Historiographie
schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem einst so
geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft.”
Heinz Höhne, Gebt mir vier Jahre Zeit
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8
Ullstein, Berlin-Frankfurt 1996. S. 8
Wir
stützten uns auf die Berichterstattung in den Medien, wonach die
höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigte, dass in der BRD
Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung kommen. Eine
Unglaublichkeit, denn das internationale Menschenrecht verbietet
Derartiges.....
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