siehe dazu auch - das sollten wir gemeinsam klären -:
der Personalausweis - Du bist der Inhaber der Firma / des Treuhandkontos
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Von:
Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com> | |||
An: | Thomas Etteldorf <th.etteldorf@gmx.de>; Maria-Theresia Erley <m-th.erley@t-online.de>; Annette Frühauf <annettefruehauf@gmx.de>; Hermann Fabig <hermann.fabig@t-online.de>; Deutscher-Stammtisch-Support <info@deutscher-stammtisch.de>; jörg der menschensohn <deine-zukunft@das-ende-dessen.de>; bernd rieder <Bernd_64@gmx.de> | ||
Datum: | 28.08.2018, 11:18 | ||
Betreff: | Re: Kfz-Zulassung ohne Wohnsitz in Deutschland | ||
Gesendet von: | googlemail.com |
die von Dir bestätigte Erklärung habe ich gefunden, allerdings nur eingescannt...
könntest Du diesbezügl. auch mal mit der Annette - Frühauf - sprechen ?
Urteil abgelehnt - Angeklagte Person ist tot
Gruß ! Stefan
Am Di., 28. Aug. 2018 um 11:09 Uhr schrieb Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@ googlemail.com>:
moin Thomas, ja geht so..., das Fahrzeug ist dann aber immer noch in der BRD angemeldet..., oder sehe ich da was verkehrt ?
Ich denke wir sollten, das gemeinsam klären, auch das mit dem Melderegister, das Treuhandkonto hängt ja damit zusammen.
Wenn ich Jörg Erdmannsky richtig verstand, sollten wir Anspruch auf die juristische Person erheben....
Am Di., 28. Aug. 2018 um 10:06 Uhr schrieb Thomas Etteldorf <th.etteldorf@gmx.de>:
Moin Stefan,
alles fit, hast du davon schon gehört, leite das mal an die Erley weiter, oder wie die heisst!!
Gruss
Thomas
Foto:
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