Donnerstag, 9. August 2018

Markantes Haus am Kreuznacher Eiermarkt: Alt-Berlin kommt unter den Hammer / Urteil ISTGH: Privateigentum darf nicht entzogen werden


                     siehe dazu auch:

Militärgesetze: niemand darf in der BRD ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

Urteil ISTGH: Privateigentum darf nicht entzogen werden - Deutsches Reich zuständig


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Das Wohn- und Geschäftshaus Eiermarkt 10 wird zwangsversteigert. In dem 2011 restaurierten Fachwerkhaus befand sich von 1987 bis 2007 die Kultkneipe Alt-Berlin. So heißt auch die heutige Gaststätte dort wieder.  Foto:Harald Gebhardt
Markantes Haus am Kreuznacher Eiermarkt: Alt-Berlin kommt unter den Hammer Bad Kreuznach. Das markante Gebäude Eiermarkt 10 wird am 18. Oktober, 9.30 Uhr, im Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Straße zwangsversteigert. Den Termin hat das Amtsgericht Bad Kreuznach jetzt im Internet auf der Seite www. mehr...

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