Donnerstag, 20. Juni 2019

Macron vor Internationalem Strafgerichtshof angeklagt - Uncut News / Urteil ISTGH: Privateigentum darf nicht entzogen werden

                  Hinweis durch eine mail von Annette Frühauf, siehe dazu auch:


Urteil ISTGH: Privateigentum darf nicht entzogen werden - Deutsches Reich zuständig


*********************************************
vor 1 Tag - unzensierte infos,uncut, infos, wichtige infos,infos unzensiert, schweiz uncut,unabhängige news uncut-news.ch Frankreich Macron vor ...

Auszug:
 

Macron vor Internationalem Strafgerichtshof angeklagt – Deutsche Medien schweigen

Unbenanntes Design(691)
Francis Lalanne, einer der führenden Köpfe der Gelbwesten in Frankreich, kündigte Ende Februar 2019 in der französischen Tageszeitung „Libération“ an, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sowie den Innenminister Christophe Castaner vor dem Internationalen Strafgerichtshof anzuklagen. In einer von ihm initiierten Petition konnte Lalanne die erforderlichen 250.000 Stimmen sammeln, um Klage einzureichen. Lalanne beschuldigt Macron und Castaner wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und beruft sich auf Artikel 35 der Menschenrechte.

Keine Kommentare: