Freitag, 14. Juni 2019

mail an die VG Verwaltung Bad Kreuznach bezüglich Bodennutzungshaupterhebeung / die Militärgesetze und das Urteil vom ISTGH

            nachfolgende mail z. K., siehe dazu auch:


Verwaltungsgliederungsplan der VG Bad Kreuznach


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 Von:

Stefan G. Weinmann <weinmann.hintergruende@googlemail.com>
An:Christmann@vgvkh.de;
Errol Gutowski <ergu-mail@t-online.de>;
Ralf Mauring <admin@post-reiter.de>;
Ralf Vossen - JOH Bad Lippspringe <rvossen@gmx.net>;
Annette Frühauf <annettefruehauf@gmx.de>;
jörg der menschensohn <deine-zukunft@das-ende-dessen.de>;
Torsten Herrmann - JOH Meisenheim <torsten.herrmann@ymail.com>;
Achim Enders <achim.enders@kreis-badkreuznach.de>;
pibadkreuznach@polizei.rlp.de;
ppmainz.presse@polizei.rlp.de;
malu.dreyer@stk.rlp.de;
"Klöckner, Julia" <julia.kloeckner@rlp.cdu.de>;
"Wilfried Dipl. med. Meißner" <vor2.akr2014@gmail.com>
Datum:14.06.2019, 11:26
Betreff:Bodennutzungshaupterhebung


  Sehr geehrte Frau Christmann,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben und das soeben geführte Telefonat, dies z. K. mit der Bitte um eine Stellungnahme. Es gehören unbedingt grundlegende Fragen geklärt, dazu sollten sich alle Beteiligten mal an einen Tisch setzen. Mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte ich mich kurz unterhalten, als Sie in Bad Kreuznach war...

Militärgesetze: niemand darf in der BRD ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

Urteil ISTGH: Privateigentum darf nicht entzogen werden - Deutsches Reich zuständig

                Gruß !  Stefan G. Weinmann / Hackenheim

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