Freitag, 14. Juni 2019

Verwaltungsgerichtshof Mannheim: Beschlagnahme einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge während Siegesfeier nach Fußballspiel unrechtmäßig

    nachfolgende Meldung, mehr oder weniger "zufällig" entdeckt, siehe dazu auch:

Deutsches Kaiserreich - Staatenbund-1871

Inschrift Reichs-, Bundestag: dem deutschen Volke - mit Zustimmung von Kaiser Wilhelm

Annette Frühauf Kaiser Wilhelm und Jesus als Lebender in der Friedenskirche von Ludwigsburg

Reichsgebiet im Grundgesetz

Staatsangehörigkeit "deutsch" - DEUS TECUM HUMANITAS zu deutsch GOTT MIT DER MENSCHHEIT

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Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Beschlagnahme einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge während Siegesfeier nach Fußballspiel unrechtmäßig

Flagge des deutschen Kaiserreichs kein verbotenes national­sozialistisches Kennzeichen/ Zeigen der Flagge stellt keine Volksverhetzung dar

Wird während einer Siegesfeier nach einem Fußballspiel die schwarz-weiß-rote Flagge des deutschen Kaiserreichs gezeigt, so rechtfertigt dies allein nicht die Beschlagnahme der Flagge. Denn das Zeigen der Flagge als solches stellt keine Volksverhetzung (§ 130 StGB) dar und ist auch kein verbotenes Zeichen einer national­sozialistischen Organisation (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungs­gerichts­hofs Mannheim hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Einzug der deutschen Nationalmannschaft ins Finale der Fußballweltmeisterschaft im Juni 2002, feierten einige Leute dieses Ereignis. Einer der Teilnehmer der Siegesfeier trug dabei die schwarz-weiß-rote Flagge des deutschen Kaiserreichs. Diese Flagge wurde von der Polizei beschlagnahmt. Da der Flaggenbesitzer damit nicht einverstanden... Lesen Sie mehr

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