Deutsches Kaiserreich - Staatenbund-1871
Inschrift Reichs-, Bundestag: dem deutschen Volke - mit Zustimmung von Kaiser Wilhelm
Annette Frühauf Kaiser Wilhelm und Jesus als Lebender in der Friedenskirche von Ludwigsburg
Reichsgebiet im Grundgesetz
Staatsangehörigkeit "deutsch" - DEUS TECUM HUMANITAS zu deutsch GOTT MIT DER MENSCHHEIT
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Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Beschlagnahme einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge während Siegesfeier nach Fußballspiel unrechtmäßig
Flagge des deutschen Kaiserreichs kein verbotenes nationalsozialistisches Kennzeichen/ Zeigen der Flagge stellt keine Volksverhetzung dar
Wird während einer Siegesfeier nach einem Fußballspiel die
schwarz-weiß-rote Flagge des deutschen Kaiserreichs gezeigt, so
rechtfertigt dies allein nicht die Beschlagnahme der Flagge. Denn das
Zeigen der Flagge als solches stellt keine Volksverhetzung (§ 130 StGB)
dar und ist auch kein verbotenes Zeichen einer nationalsozialistischen
Organisation (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Dies geht aus einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Einzug der
deutschen Nationalmannschaft ins Finale der Fußballweltmeisterschaft im
Juni 2002, feierten einige Leute dieses Ereignis. Einer der Teilnehmer
der Siegesfeier trug dabei die schwarz-weiß-rote Flagge des deutschen
Kaiserreichs. Diese Flagge wurde von der Polizei beschlagnahmt. Da der
Flaggenbesitzer damit nicht einverstanden...
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