Datum: 6. Mai 2013 12:13
Betreff: LKA/ Polizeipräsidium Mittelhessen
wegen Untätigkeit (Staatsanwaltschaft?, 1 Jahr). V. a. Falsche
Verdächtugung und potentiell psychopathogene Bandenbetrugs-/
Verschwörungs- Privatstasisache bei "VITOS"
Dipl. Mediziner Wilfried
Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie (a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Saalfeld,
den 06.05.2013
An das
Polizeipräsidium Mittelhessen
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon - 0641 / 7006 - 0
Fax - 0641 / 7006 – 3339
Zu der Strafanzeige/ Strafantrag/ dem Strafantrag vom
16.05.2012 (Vitos)
Sehr
geehrte Damen und Herren,
hiermit
bitte ich Sie um Mitteilung des Sachstandes.
Da
gelegentlich etwas untergeht, lege ich die Strafanzeige nochmals vor (mit Sendebericht).
Die
Nachträge nochmals zu übersenden wäre mir auch möglich, falls diese von jemandem
verlegt worden sein sollten.
Jedenfalls
bitte ich um sorgfältige und zügige Sachbearbeitung und Mitteilung des
Haupttermins.
Hochachtungsvoll
Dipl. Med.
W. Meißner
Anlage (Strafanzeige mit Sendebericht,
insgesamt 7 Seiten)
Dipl. Mediziner Wilfried
Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie (a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Saalfeld,
den 16.05.2012
An das
Polizeipräsidium Mittelhessen
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon - 0641 / 7006 - 0
Fax - 0641 / 7006 – 3339
Strafanzeige/ Strafantrag
Sehr
geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle
Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen.
Beschuldigte: Dr.
Rüdiger Müller-Isberner (Chefarzt der Vitos- Klinik Haina) u.a.
Vorwürfe: Womöglich
falsche Verdächtigung, womöglich im Amt. Ausstellung und Gebrauch unrichtiger
Gesundheitszeugnisse, fortwährend unterlassene Hilfeleistung gegenüber
Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung. Korruptionsdelikte/ bandenmäßiger Betrug/
organisierte Wirtschaftskriminalität durch „Gesundheitskonzern“-
Verantwortliche, die GG feindliche Geschäftspraktiken und Verhaltensvorgaben,
die der ärztlichen Berufsordung und Grundwerten aus Art. 1, 2 , 5 GG
zuwiderlaufen, implementiert haben dürften.
Geschädigte: Herr Klaudiusz
Palm, derzeit untergebracht in der Fachklinik Riedstadt, Familie Ruth,
Steuerzahler/ Solidargemeinschaft, Rechtsstaat. In Bezug auf die erstgenannte
Straftat Anzeigeerstatter und andere (s.u.).
Tatzeitraum: Falsche
Verdächtigung im Jahr 2010, andere von mir gesehene Delikte wohl seit Jahren.
Zeugen:
Staatsanwältin Brücher (kennt die Akte 402 Js 3602/10), Chefarzt Dr. med.
Frommelt, FA für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Neurologische
Rehabilitation, Asklepios- Klinik Schaufling (LK Deggendorf). Prof. Churchill,
Gießen, Prof. Christidis, Gießen, Andrea Jacob, Pestalozzistraße Gießen
(Adressen in der Akte). Johann Ruth (Adresse zu ermitteln z.B. über LG
Marburg).
Sachverhaltsschilderung
Im Jahr
2010 wurde ich von der Polizei Saalfeld zur Vernehmung gebeten, weil mir die
Beschuldigten Beleidigung vorwarfen. Ich teilte telefonisch mit, daß ich die
Beschuldigten sicher nicht beleidigt hatte, sondern daß ich in einem Gutachten
den Herrn Palm (vormals untergebracht in der forensischen Klinik Gießen, jetzt
m.W. Vitos-Klinik Riedstadt) betreffend allenfalls die Diagnostik / Begutachtung
und die Behandlung durch die Beschuldigten kritisiert hatte aufgrund anderer
Überzeugungen.
Auch hatte
ich aufgrund eigener Urteilsbildung ein kritisches Gutachten der Frau Jacob und
der beiden o.g. Professoren (alle Gießen, Pestalozzistraße) einschätzen können
mich per Unterschrift im November 2009 dazu bekannt.
Dem
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Gießen vom 25.02.2011 entnahm ich,
daß meine Einschätzung bezüglich meiner evtl. Schuld seitens der
Sachbearbeiterin grundsätzlich geteilt wurde.
Beweis: Kopie des
Bescheides in Anlage 1 (2 Seiten)
Inzwischen
erfuhr ich, daß der von mir und den drei anderen Personen Begutachtete Herr
Klaudiusz Palm weiterhin in einer Forensischen Klinik behandelt wird, nämlich
in Riedstadt. Mir werden seitens des Herrn Ruth gelegentlich Einzelheiten
hierüber aus dessen Sicht mitgeteilt. Demnach drängt sich mir der Verdacht auf,
daß der Patient (weiterhin) überhaupt nicht lege artis behandelt, sondern
sozusagen nur festgehalten wird wie ein gewöhnlicher Gefangener, über den in
regelmäßigen Abständen Gutachten angefertigt werden, welche weitere „Gefährlichkeit“
und Behandlungsnotwendigkeit bescheinigen sollen.
Dabei sollen
womöglich auch Diagnosen gestellt worden sein, die schon mehrmals seitens
anderer Sachverständiger – eben auch mir - verworfen worden waren.
Zeuge: Herr
Johann Ruth
In meiner
Ansicht, wonach keine adäquate Behandlung erfolgt, bestärkt mich eine sachverständige
Einschätzung des Dr. med. Frommelt, der als Facharzt für Neurologie, Psychiatrie,
Psychotherapie und ausgewiesener ärztlicher Spezialist für
Neurorehablilitation im Rahmen einer Begutachtung für das LG Gießen zu der
Einschätzung kam, daß eine primär neurologisch-neuropsychologische Behandlung
erforderlich wäre und nicht eine Behandlung in einer „normalen“ Klinik für
Forensische Psychiatrie.
Beweis: Vorlage
des Gutachtens durch Dr. med. Frommelt oder Herrn Ruth.
Nach
meiner Überzeugung darf man einem Patienten in der allgemeinen Forensik auch
dann nicht zumuten, die eigentlich angezeigte neurologisch-neuropsychologische
Fachbehandlung nicht zu erhalten, wenn er nicht so bekannt ist wie die
ukrainische Präsidentin a.D. Timoschenko, zumal sich der Betroffene ja
ausdrücklich zur Besserung – und Sicherung - wegen seines Verhaltens in der
gewöhnlichen Forensik befindet, jedoch nach plausibler Einschätzung von Dr.
Frommelt in eine neuropsychologisch versierte Fachklinik gehört, weil sein
Grundleiden eben ein neurologisches ist und entsprechend spezialisiert - durch
Vertreter verschiedener Fachrichtungen, die in der Forensik in Riedstadt wohl
nicht vorgehalten werden - behandelt werden muß.
Beweis:
Zeugenvernehmung Dr. med. Frommelt, Schaufling, Angehörige des Betroffenen
(Familie Ruth), Krankenakte.
Meine Beurteilungen/ zusätzliche
Angaben
In Bezug
auf meinen Vorwurf, daß es den Beschuldigten bei ihrer Strafanzeige wegen
„Beleidigung“ ehr nicht um rechtmäßiges Verteidigen eigener Rechte ging,
verweise ich zunächst auf die ärztliche Berufsordnung, die angesichts von ernst
gemeinten Ehrverletzungsvorwürfen eine Kontaktaufnahme zunächst bei mir
verlangt haben würde. Solche Vorwürfe haben die Beschuldigten aber auch nach
Abschluß der Ermittlungen gegen
mich bei der Ärztekammer nicht erhoben.
Zudem
müssen die Beschuldigten als Beschäftigte in der Forensischen Klinik als
besonders geschult angesehen werden, was die Beurteilung der Strafbarkeit menschlichen
Handelns angeht. So verwundert es also auch, daß sie auf fachliche Kritik im Rahmen meiner bzw. unserer Begutachtung derart
„empfindlich“ reagierten, sich –angeblich – beleidigt fühlten, obwohl bei
nüchterner Betrachtung keine Ehrverletzung vorlag, sondern – unbedingt gebotene
Äußerung auch meiner Überzeugungen zum Zweck des Abstellens von mir gesehener
Mängel in Bezug auf Diagnosen und Behandlung. Normalerweise ist der Arzt
dankbar für Anregungen von Kollegen, welche die Behandlung seiner Patienten
optimieren könnten der er widerlegt deren Argumente, wenn sie aus seiner Sicht
Ausdruck von Verirrung sein sollten. Nicht so die Beschuldigten. Der Chefarzt
Müller-Isberner hatte in der Sache gar
nicht mit mir kommuniziert, noch nicht einmal die Frage beantwortet, wer ein von mehreren Ärzten der Vitos- Klinik unterschriebenes
– von mir kritisiertes - Gutachten letztverantwortlich abgezeichnet hatte.
(Beweis meiner Anfrage ggf. auf Verlangen). Völlige Nicht- Kommunikation ist
unter Ärzten überhaupt nicht üblich.
In Bezug
auf die anderen von mir gesehenen möglichen Delikte möchte ich auf die Tatsache
hinweisen, daß es im Rahmen privatwirtschaftlichen Betreibens von Forensischen
Abteilungen zur Behandlung von Personen, die nach § 63 StGB untergebracht sind,
aus allein finanziellen Gründen objektiv „sinnvoll“ wäre, Patienten möglichst
wenig effektive Therapie zukommen zu lassen mit dem Effekt, daß man ihm
andauernd Gefährlichkeit attestieren „muß“, nachdem man die angezeigte beste
Behandlung unterlassen hat. Es ginge
aber völlig gegen die ärztliche Grundhaltung entspr. der ärztlichen
Berufsordnung bzw. gegen das ärztliche Ethos und gegen die Würde des Patienten,
der so zum Objekt rein materieller Erwägungen herabgewürdigt und um die
bestmögliche ärztliche Hilfe gebracht würde.
Durch
„zusätzliche schleichender Hospitalisierung (die bei jedem längeren Klinik-
Aufenthalt droht) kann darüber hinaus die Wahrscheinlichkeit noch verringert
werden, daß der so – bei unterlassener echter Hilfeleistung trotz dauernd
attestierter Behandlungsbedürftigkeit - festgehaltene Patient z.B. von einem
Richter nie in einer Verfassung angetroffen werden kann, die eine Entlassung in
eine andere Umgebung bzw. die Freiheit möglich macht.
Es ist
sogar denkbar, die Entlassungsprognose künstlich gezielt zu verschlechtern
durch Anwendung psychologischer („Kommunikations“-) Techniken, die man aus der
–z.B. Vertrauen zersetzenden Tätigkeit von GG feindlichen Mitarbeitern von
Geheimdiensten kannte bzw. kennt („Psycho- Spielchen“,„Kaputtspielen“, z.B.
Stasi, KBG, CIA, Scientology). So betroffene reagieren dann zum Beispiel immer
stärker gereizt, verschließen sich Gesprächen auch mit den gelegentlich
erscheinenden Richtern und anderen (z.B. der Krankenhaus- Besuchskommission).
Die
Schilderungen der Angehörigen lassen ebenso wie meine eigenen Erfahrungen (der
Körperkontrolle ohne jede z.B. vorangehende Einladung zu einem
Kollegengespräch, was ich als feindseligen Akt des Unterlassens üblichen Tuns
erlebte) seinerzeit in Gießen sowie Beschreibungen des Dr. med. Frommelt über
die auch ihm ungewöhnlich mißtrauische –schlicht unkollegiale- Behandlung des
weit angereisten Chefarztes durch das Personal in Gießen an eine
scientologische Transformation der ehemaligen Kliniken des Hessischen Landeswohlfahrtsverbandes
denken, also an organisierte Wirtschaftskriminalität / Bandenbetrug zugunsten
ganz weniger, zulasten aller, zumal des mir bekannten Patienten und seiner
Familie sowie der Solidargemeinschaft.
Hierzu
paßt auch die scharfe bzw. eindeutig überzogene
Reaktion der Beschuldigten auf die fachliche Kritik durch andere, die nicht zu
einer für neue Aspekte offenen - pluralistischen – humanwissenschaftlichen bzw.
humanmedizinischen Grundhaltung paßt, eher eben zu Scientology-Vorgaben, bei
denen es mehr um das Angst machende Angreifen (durch Verwickeln in
Gerichtsprozesse) und Ausschalten Andersdenkender bzw. von „Systemfeinden“ geht,
welche der Ausbreitung der menschenverachtenden „Geschäftsideen“ im Wege sind.
Daß –
psychopathogene- „scientologische“ Methoden in der Psychiatrie Einzug
gehalten haben könnten, mag auf den ersten Blick unplausibel scheinen,
trägt die „Unterorganisation“ „KVPM“ dem
Publikum doch schrille
Kritik an der gegenwärtigen Psychiatrie vor. Doch sollte bedacht werden,
daß die Organisation systematische Desinformation betreibt bezüglich der
eigenen wirklichen Absichten hinter aller wohlklingender Propaganda von der
Wohlergehen, Freiheit und Weltrettung bringenden Reformgruppe, „Religion“
und „Kirche“.
Beweis: Scientology-
Sachverständigenvernehmungen (Ingo Heinemann, Jurist aus Remagen/ Erpel, Prof.
Nedopil, Forensische Klinik der LMU München, Ursula Caberta, Innenbehörde
Hamburg, Dr. Keltsch, vormals bayerisches Innenministerium. Winfried Müller,
Jena, Dipl.- Theologe („www.religio.de“). Pfarrer a.D. Gandow, Berlin.
Literatur: z.B. „Der Geheimdienst der Scientologyorganisation“,
Broschüre aus der Hamburger Innenbehörde, im Internet einsehbar ebenso wie
KELTSCH, bayerisches Innenministerium: „Was ist Scientology? Die Fabrikation
der Mensch-Maschine im kybernetischen Lernlabor“. Zu potentiell
psychopathogenen Auswirkungen der Anwendung von scientologischen / HUBBARD-
Kommunikationstechniken vgl. z.B. zur Orientierung Kurzfassung des Gutachtens
KÜFNER, NEDOPIL, SCHÖCH abrufbar unter http://www.ingo-heinemann.de/Kuefner-Nedopil-Schoech.htm#Kurzfassung
Schluß
Ich
beantrage sorgfältige Ermittlungen ohne Ansehen der Personen und stelle
Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen, bitte um baldige Mitteilung der
Kontaktdaten des Ermittlers, des Aktenzeichens und des Termins der
Hauptverhandlung bzw. des Ermittlungsergebnisses.
Rückfragen
beantworte ich jederzeit.
Hochachtungsvoll
Dipl. Med.
W. Meißner
Anlage (2 Seiten)
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Wortlaut des Nachtrags vom 27.05.2012 s. unten, Anhang 2
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Dipl. Mediziner Wilfried
Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie (a.D.)
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Saalfeld,
den 27.06.2012
An das
Polizeipräsidium Mittelhessen
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon - 0641 / 7006 - 0
Fax - 0641 / 7006 – 3339
Zu der Strafanzeige/ Strafantrag/ dem Strafantrag vom
16.05.2012 (Vitos, CIAntology- Betrugs-/ Verschwörungs- Verdacht, falsche
Verdächtigung)
Jetzt: Vorsätzliche Körperverletzung, Mordversuch?
Sehr
geehrte Damen und Herren,
in Bezug
auf meine Anzeige teile ich Ihnen mit:
Vorgestern
rief Herr Ruth, der Stiefvater des Herrn Palm (der jetzt in der Vitos- „Klinik“
Riedstadt untergebracht ist) an und erklärte, man habe Herrn Palm wegen
Nierenversagens auf eine Intensivstation bringen müssen. Vorausgegangen sei, so
habe man erklärt, eine „Entgiftung“. Man habe hohe Mengen Milch (1,5 Liter/Tag)
zugeführt, um zu „entgiften“.
Hierzu
erkläre ich, daß mir keine „Entgiftung“ bekannt ist, in deren Verlauf gezielt
Milch zum Einsatz kommen würde. Freilich könnte ich mich irren. Allerdings
möchte ich auch mitteilen, daß mir der Begriff des „Reinigungs- Rundown“ aus
der Befassung mit Scientology bekannt ist.
Ich kann
mich des Gedankens nicht erwehren, daß mit nicht allgemein anerkannten Methoden
eine „Behandlung“ zum Schein erfolgen soll, die in Wahrheit eine Schädigung des
Herrn Palm (durch Überwässerung/ Elektrolytverschiebungen), womöglich in
Tötungsabsicht, bezweckt. Vor kurzem soll nämlich ein Schadensersatzverfahren
vor Gericht zugunsten des Mannes bzw. seiner Familie ausgegangen sein.
Bescheinigt wurde Falschbehandlung während einer langen Zeit in der allgemein-
Psychiatrie. Da die Verlegung in die Forensik Gießen seinerzeit (vor Jahren)
nahtlos und im Prinzip unter Fortsetzung des – falschen – Behandlungsregimes
erfolgte, drohen möglicherweise weitere Forderungen auf die Betreiber
zuzukommen. Herr Palm könnte „im Wege sein“.
Ich habe
grundsätzlich keinen Grund, an den Aussagen des Herrn Ruth zu zweifeln.
Allerdings ist es möglich, daß er falsche Auskünfte aus der Klinik in Riedstadt
erhielt im Rahmen denkbarer Anwendung scientologischer destruktiver
„Kommunikations“- Technologie, daß er den Angaben aber vertrauen mußte. Ich
melde mich nun bei Ihnen zur evtl. Gefahrenabwendung und weil ich nicht weiß, ob
sich Herr Ruth bei Ihnen meldete.
Hochachtungsvoll
Dipl. Med.
W. Meißner