Donnerstag, 16. April 2015

Peter Brill JOH kann Zwangsversteigerungen, Gerichtsverfahren, Strafbefehle abwenden !?

                 nachfolgendes erhalten per mail

        das Schreiben müßte von 

Administrator Internet & Kommunikation/Leitung JOH-Rechtsabteilung
  Brill, Peter


sein, jedenfalls hatte Er zuerst gschrieben, es ging da einiges hin und her

......nehmt am besten direkt Kontakt zur JOH auf und meldet Euch kostenlos an, je mehr mitmachen und sich einbringen desto besser, besteht aber auf der Umsetzung der Vereinbarung zur Abwicklung der BRD

Hans Dieter hat auch vor sich bei der JOH anzumelden hans-dieter-flemming-konigreich-preussen

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 kann man mit Dir mal tel. ? Ich bekam gestern mal wieder Post vom "Amtsgericht" Bad Kreuznach, die machen hier gerade was sie wollen..., noch.....

                               Gruß !  Stefan


Am 16. April 2015 um 09:58 schrieb Vorstand WAG-JOH <info@joh-nrw.net>:
Du kannst auch schreiben, dass die WAG-JOH nun NACHWEISLICH alle
Zwangsversteigerungen, Strafbefehle und Gerichtsverhandlungen abwenden
kann, wenn diese Angelegenheit SOFORT der WAG-JOH übertragen werden.

GENIAL und BEWEIS dafür ist nun ein Beschluss der Firma Landgericht
Bielefeld in einer Berufungsangelegenheit die Axel Thiesmeier persönlich
betrifft. Aber das lass Dir bitte von Axel Thiesmeier selbst erzählen.
EINFACH GENIAL, WAS DER AXEL THIESMEIER ERREICHT HAT.


Gruß

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