Ansonsten behauptete Herr O.; ein ehem. Bewährungshelfer, Er wäre Beamter i. R. Hier steht nun der Verdacht von Amtsanmassung im Raum, oder sehe ich / sehen wir da was verkehrt !?
siehe / überprüfe dazu:
alle Beamtenverhältnisse sind seit dem 8. Mai 1945 erloschen
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§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache
behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder
in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn
nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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