Montag, 12. Februar 2018

Werner May und das Bundeswahlgesetz - durch grundgesetzwidrige Wahlen seit 1957 gibt es keine gesetzlichen Mandatsträger im Bundestag

          meine / unsere Forderung:

Regierungswechsel: bürgerliches Recht statt Seerecht !!

Anweisung an die "Meldeämter" - kostenlos korrekte Staatsangehörigkeitsausweise

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Am 8. Februar 2018 um 22:25 schrieb Werner <werner@paradies-auf-erden.de>
:
Wußten Sie, dass man nur mit dem "Gelben Schein" berechtigt ist wählen zu gehen ?
Siehe Anhang
LG
Werner May
www.widerstand-ist-recht.de

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Auszug aus seiner HP:


Am 2. April 2015 hatte ich einen ausführlichen Brief an die Direktorin des Sozialgerichts Neubrandenburg geschickt.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
„Durch grundgesetzwidrige Wahlen seit 1957 gibt es keine gesetzlichen Mandatsträger im Bundestag.
Sämtliche Gesetze, die nach 1957 beschlossen worden sind, sind ungültig.
Das Bundesverfassungsgericht wurde grundgesetzwidrig besetzt und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz verstößt gegen das Zitiergebot Artikel 19 GG.
Die oberste Spitze der Rechtsprechung, das Oberste Bundesgericht, wurde grundgesetzwidrig bis heute nicht installiert.
Der Einigungsvertrag von 1990 ist ungültig und es bestehen die BRD und die DDR als handlungs- und beschlussunfähige Scheinstaaten.
Die BRD und die DDR sind noch immer besetzte Gebiete und es gelten die Besatzungsrechte.
Im SHAEF-Gesetz Nr. 2 Steht unter Pkt. 9:
„Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.“
Daher beantrage ich den Nachweis, dass Richter Pohlenz, Richterin Wiedner und Richterin Frau Dr. Traeger, die meinen Befangenheitsantrag abgelehnt hatte, Zulassungen der Militärregierung haben um amtlich tätig zu sein. Sollten sie diese nicht haben, haben sie als Privatpersonen gehandelt und Amtsanmaßung begangen.....

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