der Bürgermeister gehört im Rahmen des Musterprozesses vor Gericht
siehe / überprüfe dazu auch:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Mahnmal für die Vertriebenen
§ 130 & erlaubte Volksverhetzung gegen Deutsche
die Antifa gesponsert vom "Staat" - deutsche Kinder gehören ermordet !?
die Antifa und Bomber Harris
FAZ: ...wenn wir Juden weiter behaupten....
HP vom Zentralrat der Juden, vor der Schoa lebten 500.000 bis 600.000 Juden in Deutschland
Gedenktafel in Wallhausen zur Judenverfolgung - mit Anmerkungen von Josef Knichel
mit Hass vergiftet man sich selbst - Befreiung von Auschwitz
Pater Isidor zur "Lügenpresse"
die Hölle von Bad Kreuznach
Kirchenkreis an Nahe und Glan: Für die ernsthafte Erforschung der Vorgänge im früheren Kriegsgefangenenlager bei Bretzenheim
ein franz. Professor zu den Gaskammern
Freiherr von Heerda an Landrat Diel / Bad Kreuznach
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Rheinpfalz.de
vor 17 Stunden
Auszug:
Auszug:
Der Herxheimer Bürgermeister Georg Welker
darf eine im Interview mit dem ARD-Magazin Kontraste getätigte Aussage
nicht mehr wiederholen. Er erkannte am Dienstag in einem Eilverfahren
vor dem Bad Dürkheimer Amtsgericht eine entsprechende Forderung eines im Saarland lebenden Mannes jüdischen Glaubens an.
Der Bürgermeister hatte in dem Fernsehbeitrag, der am 18. Januar gesendet wurde, geäußert, dass er im Klang der umstrittenen Glocke in Herxheim am Berg die Stimmen der Opfer höre. Wörtlich sagte Welker dort: „Das waren auch deutsche Bürger, nicht nur die jüdischen.“ Der Kläger sagte im Vorfeld, dass damit den Juden abgesprochen werde, damals Deutsche gewesen zu sein. „Sie selektieren zwischen deutschen und jüdischen Bürgern“, wiederholte er gestern. Welkers Äußerungen seien rassistisch und antisemitisch, sagte er.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob Welker es nachvollziehen könne, dass man sich dadurch beleidigt fühlen könne, räumte dieser ein, dass seine Äußerungen missverständlich sein könnten, wenn man sie isoliert betrachte. Im Kontext eines zweistündigen Gesprächs mit der ARD sei das lediglich ein Halbsatz gewesen. Er trage kein nationalsozialistisches Gedankengut in sich, er werde dies aber so nicht mehr äußern, so der Bürgermeister, der abseits des Eilverfahrens seine Haltung bekräftigte, die sogenannte Hitlerglocke hängen lassen und auch wieder läuten zu wollen. Entscheidend dafür ist eine Gemeinderatssitzung am 26. Februar. |als
„Sie selektieren zwischen Deutschen und Juden“
Der Bürgermeister hatte in dem Fernsehbeitrag, der am 18. Januar gesendet wurde, geäußert, dass er im Klang der umstrittenen Glocke in Herxheim am Berg die Stimmen der Opfer höre. Wörtlich sagte Welker dort: „Das waren auch deutsche Bürger, nicht nur die jüdischen.“ Der Kläger sagte im Vorfeld, dass damit den Juden abgesprochen werde, damals Deutsche gewesen zu sein. „Sie selektieren zwischen deutschen und jüdischen Bürgern“, wiederholte er gestern. Welkers Äußerungen seien rassistisch und antisemitisch, sagte er.
„Äußerungen könnten missverständlich sein“
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob Welker es nachvollziehen könne, dass man sich dadurch beleidigt fühlen könne, räumte dieser ein, dass seine Äußerungen missverständlich sein könnten, wenn man sie isoliert betrachte. Im Kontext eines zweistündigen Gesprächs mit der ARD sei das lediglich ein Halbsatz gewesen. Er trage kein nationalsozialistisches Gedankengut in sich, er werde dies aber so nicht mehr äußern, so der Bürgermeister, der abseits des Eilverfahrens seine Haltung bekräftigte, die sogenannte Hitlerglocke hängen lassen und auch wieder läuten zu wollen. Entscheidend dafür ist eine Gemeinderatssitzung am 26. Februar. |als
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