Dr. rer. pol. J. B. Koeppl: "Multikulti" und "Flüchtlingsbewegungen" stoppen - freie Energie...
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Deutschland wird zur Einwanderung gezwungen
Bundesverfassungsgericht: es besteht die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten
UN Papier zum Bevölkerungsaustausch
afrikanischer UN Diplomat: Europa importiert den Abschaum Afrikas
"Verfassungsrechtler": kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland
Kissinger will die weisse Rasse vernichten, da zu intelligent !?
Bayerns Innenminister Herrmann: nur ein Prozent der "Flüchtlinge" sind asylberechtigt
Weimarer Republik: alle Flüchtlinge sind verpflichtet zu arbeiten
Julia Klöckner und die "Flüchtlinge" - von Julia lernen
Helmut Kohl kritisierte Merkels "Flüchtlingspolitik", Deutschland kann keine Millionen "Flüchtlinge" aufnehmen
Angela Schaller für Terroristenrücktransport
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Am 1. Februar 2018 um 18:51 schrieb Patriotische Alternative <patriotische.alternative@
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch einen zentralen Punkt der EU-Asylgesetzgebung geklärt:
Die Dublin-Regeln gelten auch für die „Flüchtlingskrise 2015“ und auch dann, wenn selbstherrliche Regierungen eines EU-Staates „die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestatteten“.
Die Dublin-Regeln gelten auch für die „Flüchtlingskrise 2015“ und auch dann, wenn selbstherrliche Regierungen eines EU-Staates „die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestatteten“.
Mit § 130 StGB verstößt die BRD gegen internationales Recht (vgl. Anlage).
Alle
Artikel des GG zum Persönlichkeits-Schutz wurden klammheimlich
aufgehoben – wir befinden uns faktisch im Ausnahmezustand – und keiner
scheint es gemerkt zu haben. Die Verbrecher bereiten sich die
Justiz-Rollbahn für die Ermächtigung der Tyrannei:
Heil & Segen Euch!
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