Freitag, 2. Februar 2018

Klage vor dem EuGH ist für die deutsche Flüchtlingsindustrie ein Desaster / Mit § 130 StGB verstößt die BRD gegen internationales Recht

                      siehe dazu auch:

 Dr. rer. pol. J. B. Koeppl: "Multikulti" und "Flüchtlingsbewegungen" stoppen - freie Energie...

rassismus-legal-halt-dem-kalergi-plan

Deutschland wird zur Einwanderung gezwungen

Bundesverfassungsgericht: es besteht die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten

UN Papier zum Bevölkerungsaustausch

afrikanischer UN Diplomat: Europa importiert den Abschaum Afrikas

"Verfassungsrechtler": kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland

Kissinger will die weisse Rasse vernichten, da zu intelligent !?

Bayerns Innenminister Herrmann: nur ein Prozent der "Flüchtlinge" sind asylberechtigt

Weimarer Republik: alle Flüchtlinge sind verpflichtet zu arbeiten

Julia Klöckner und die "Flüchtlinge" - von Julia lernen

Helmut Kohl kritisierte Merkels "Flüchtlingspolitik", Deutschland kann keine Millionen "Flüchtlinge" aufnehmen

Angela Schaller für Terroristenrücktransport

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                  erhalten per mail     

       Am 1. Februar 2018 um 18:51 schrieb Patriotische Alternative <patriotische.alternative@gmail.com>:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch einen zentralen Punkt der EU-Asylgesetzgebung geklärt:
Die Dublin-Regeln gelten auch für die „Flüchtlingskrise 2015“ und auch dann, wenn selbstherrliche Regierungen eines EU-Staates „die Einreise aus humanitären Gründen und in einer außergewöhnlichen Situation gestatteten“.

Mit § 130 StGB verstößt die BRD gegen internationales Recht (vgl. Anlage).

Alle Artikel des GG zum Persönlichkeits-Schutz wurden klammheimlich aufgehoben – wir befinden uns faktisch im Ausnahmezustand – und keiner scheint es gemerkt zu haben. Die Verbrecher bereiten sich die Justiz-Rollbahn für die Ermächtigung der Tyrannei:
https://pp.userapi.com/c840433/v840433336/4d96f/KWky_5LO7yI.jpg 

Heil & Segen Euch!
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