Dienstag, 23. Juni 2015

heutiges Urteil vorm BRD Firmengericht: mit-reichsausweis-der-polizei-gegenuber-ausgewiesen-freispruch

   zu nachfolgendem, ich würde folgendes Urteil fällen: die Personalausweise sind Urkundenfälschungen, diese sind einzuziehen und kostenlos korrekte auszustellen...

  mit dem Angeklagten einem Unternehmer hatte ich vor einigen Tagen tel., Er hat den Ausweis von friedensvertrag.org dieser dürfte allerdings auch verkehrt sein, da auf die Freistaaten ausgefüllt. Nutzt den kostenlosen Schutzbrief und holt Euch kostenlos korrekte Ausweise auf den "Meldeämtern" verweist hierbei auf die Dienstanweisung an Angela Merkel. Wendet Euch an die JOH wegen Regreßforderungen gegenüber den Bürgermeister / "Meldeamtsleitern"

           Hinweis erhalten von Hans-Dieter Flemming

justitiasnews.wordpress.com/heutiges-verfahren-vor-dem-amtsgericht-neu-ulm-mit-reichsausweis-der-polizei-gegenuber-ausgewiesen-freispruch


Heute war vor dem Amtsgericht Neu-Ulm um 13.30 Uhr ein Verfahren wegen Urkundenfälschung angesetzt. Angeklagt war R.W.
Vor dem Amtsgericht bildete sich bereits eine Schlange von Menschen, die – so wie ich später erkannte – alle Prozeßbeobachter des o. g. Verfahrens sein sollten.
Der Sitzungssaal war brechend voll. R.W. und sein Verteidiger, Frank-Ulrich Kühn aus Berlin und die zwei geladenen Zeugen waren pünktlich. Die Richterin B. und der Staatsanwalt allerdings ließen auf sich warten.
Ca. eine halbe Stunde später als geplant wurde das Verfahren eröffnet.
Hintergrund:
Am 12.08.2014 hatte der Angeklagte R.W. einen Termin wegen einer Aufenthaltsermittlung bei einer Polizeiinspektion. Er teilte dem diensthabenden Polizisten W. (nachfolgend als Zeuge genannt) mit, dass er einen Termin bei Polizeihauptmeister F. (nachfolgend als Zeuge genannt) hatte. Er wurde nach seinem Personalausweis gefragt. R.W. teilte mit, er hätte keinen und könne sich durch seinen Reichsausweis ausweisen. Dieser wurde aber dann seitens des Polizeihauptmeisters F. eingezogen, da es sich nicht um keine gültige Urkunde handle.
Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift: “R.W. ist schuldig eine falsche Urkunde gebraucht zu haben!
Der Angeklagte R.W.: “Ich bin mir keiner Schuld bewußt!”
Richterin B. – die höchst erstaunt schien was die Vielzahl der Prozeßbeobachter anbetraf – eröffnete die Beweisaufnahme.
Zeuge W. teilte in seiner Aussage mit, der “Reichsausweis” wäre ein Phantasiedokument.
Zeuge F. sagte aus, dass der “Reichsausweis” sichergestellt wurde. Es wäre kein amtlicher Ausweis. Sein Eindruck sei gewesen, dass der Ausweis gefälscht war und so etwas dürfe es nicht geben.
Beweisantrag des Verteidigers, Frank-Ulrich Kühn aus Berlin: “Er zitierte mehrere Urteile aus denen hervorzugehen scheint, dass Reichsausweise zugelassen würden.”
Die Richterin B. allerdings “wiegelte” sehr schnell den gestellten Beweisantrag mit der Begründung ab, die zwei gehörten Zeugen würden für sie ausreichend sein.
Der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer und beantragte Freispruch: “Es läge keine Urkundenfälschung vor.”
Es erging durch Richterin B. “FREISPRUCH – es läge keine Täuschungsabsicht vor.”
Nun, ein Schelm der Böses denkt? Warum wohl betrat der Staatsanwalt erst um 13.54 Uhr und Richterin B. um 13.59 Uhr den Gerichtssaal? Hatten beide noch zu tun oder …
Wie wäre wohl das Verfahren ausgegangen, hätten keine Prozeßbeobachter dem Verfahren beigewohnt?
23.06.2015
Celine Freifrau von Marschall

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Dann geben Sie doch bitte das Aktenzeichen des Prozesses hier ein, damit sich künftige Reichsausweisinhaber bei polizeilichen Kontrollen auf diesen Präzedenzfall berufen können und weitere Gerichtsverfahren diesbezüglicher Art verhindert werden.