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1 Kommentar:
ein Kommentar entnommen aus Facebook: Peter Paul Smuda hat deinen Beitrag geteilt.
16 Minuten ·
Die Frage, warum man nichts mehr von hört, aber wenn man in Zusammenhängen denken kann, dann weiß man, daß die regelmäßige Verjährungsfrist nach den Aktuellen Wirtschaftsgesetzen 2016 zum 01.09.2016 ausläuft, und die einjährige Widerspruchsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls zum 01.09.2016 zu Ende ist.
Das Gnadenjahr dann wohl auch...
Ob es auch damit zusammenhängt, daß des Europäische Auslieferungsabkommen von 1966 mit dem Bundesgesetzblatt vom 08. Juni 2016 mit Wirkung zum 01.09.2016 für D e u t s c h l a n d von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden ist, kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, was eventuell hier kommen könnte...
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