Auszug:
Immer mehr Frauen und Männer haben inzwischen erkannt, dass man uns
bei der Geburt abgezockt, betrogen, getäuscht und versklavt hat, in dem
man uns unmittelbar nach der Geburt eine juristische
Person aufgehalst hat. Diese tragen wir dann ein Leben lang mit uns
herum, in Form eines Personalausweises, bzw. des Namens, den man uns
verpasst hat. Weitere Informationen über die juristische
Person findet Ihr hier:
Die juristische Person existiert nur auf dem Papier
Die juristische Person ist also reine Fiktion. Diesbezüglich finde
ich die im Duden stehenden Synonyme zur Fiktion absolut treffend:
Dichtung, Einbildung, Erfindung, Fantasie[gebilde], Illusion,
Irrealität, Kartenhaus, Kopfgeburt, Luftschloss, Phantom, Traumbild,
Trugbild, Unwirklichkeit, Utopie, Vision, Vorstellung, Wahn,
Wunschtraum; (gehoben) Erdichtung; (bildungssprachlich) Imagination,
Schimäre; (abwertend) Hirngespinst; (umgangssprachlich abwertend)
Spinnerei.
Passt doch wunderbar.
Da die juristische Person nur ein Fantasiegebilde, eine Erfindung,
ein Trugbild usw. ist, kann man so wunderbar tolle "Sachen" mit ihr
anstellen. Um zu sehen, was man so alles mit ihr machen
kann, habe ich drei Beispiele für Euch rausgesucht.
In den Briefkasten verbannen
Eine Möglichkeit ist, sie in den Briefkasten zu sperren. Entweder
irgendwo im Nirgendwo oder direkt an Eurem Haus. Ihr könnt sie dort
hineinkleben, ihr ein nettes Stübchen einrichten oder sie
dort verkümmern lassen, ganz wie Euch beliebt. Sie benötigt weder zu
Essen noch zu Trinken, ist superstill (sie spricht nicht) und auch
sonst ist sie unglaublich pflegeleicht.
Wenn Ihr möchtet könnt Ihr die Schlüsselgewalt übernehmen und
jedesmal, wenn jemand etwas von der juristischen Person möchte, könnt
Ihr denjenigen an den Briefkasten führen, ihn öffnen und sagen:
"Viel Erfolg! Wenn sie fertig sind, schließe ich wieder ab!".
In ein fremdes Land schicken
Eine weitere Möglichkeit ist, sie auf dem sogenannten
Einwohnermeldeamt abzumelden. Wenn Ihr dort gefragt werdet, wohin "ihr"
zieht, könnt Ihr Euch irgendein Land für die Person aussuchen. Die
Twin-Boys z. B. haben sich entschieden, die juristische Person nach
Russland zu schicken. In ihrem Video erklären sie, ab Minute 7:20, wie sie das gemacht haben. Die Bestätigung der Meldebehörde
lautet dann wie folgt: "Die oben an"geführte" (?) Person (!) ist heute abgemeldet worden."
Es findet dann noch ein Vermerk auf dem Rücken der juristischen
Person statt, der kennzeichnet, dass sie hier in Deutschland keine
Hauptwohnung mehr hat. Wer jetzt noch etwas von ihr will, der
muss sich dann schon nach Russland bemühen.
Oder einfach "sterben" lassen
Manche ziehen es vor, die juristische Person gleich sterben zu
lassen. Das ist die radikalste Form der Trennung. Dies geschieht ohne
Trauer und Bedauern. Dazu könnt Ihr sie natürlich auch
begraben, das könnt Ihr auch wieder handhaben, wie Ihr wollt. Die
einen zerschneiden oder verbrennen sie, andere wiederum lassen sie an
Altersschwäche (ausgelaufen) sterben.
Sollte dann einmal jemand nach ihr fragen, könnt Ihr getrost und
wahrheitsgemäß die Nachricht verbreiten, sie sei "bürgerlich
verstorben".
Hier ein wunderbares Beispiel, wie jemand diese frohe Botschaft einer Krankenkasse mitgeteilt hat:
Von einer KASSE, die KRANK(enkasse) macht, kam folgendes Schreiben,
nach dem ich vor ca. 2 Monaten einen Brief ungeöffnet zurück gesendet
hatte mit einem schwarz gemachten Adressfeld und der
Aufschrift:
"Die hier angeschriebene juristische Person ist bürgerlich verstorben."
Darauf habe ich folgendermaßen geantwortet:
Ihr Schreiben vom 11.06.2015, Mitgl.Nr.: XXX, Todesfall von Herrn XXX
Sehr geehrte Frau,
Ihr Schreiben vom 11.06.2015, Mitgl.Nr.: XXX, Todesfall von Herrn XXX
Sehr geehrte Frau,
allerherzlichsten Dank für Ihr Mitgefühl bezüglich des Ablebens der oben genannten PERSON.
Aus unserer Sicht der Hinterbliebenen war es aller höchste Zeit,
dass dieser Vorfall eingetroffen ist, somit ist wieder ein Mensch mehr
ins Leben zurück gekehrt. Für diese Art des Todesfalles
gibt es allerdings noch keine Sterbeurkunde.
Da mit dem Ableben der oben genannten PERSON auch der KV-Vertrag
zwischen ihr und der Firma SDK erlischt, senden wir Ihnen zu unserer
Entlastung sämtlichen noch vorhandenen und unerledigten
Schriftverkehr zurück.
Mit freundlichen Grüßen Es lebe der mensch XXX !!!!!!!!
Gratulation
ohne Trauer und Bedauern
Die Hinterbliebenen
P.S: Im Anhang übersende ich Ihnen noch einen InfoFlyer von OPPT,
darin können Sie erkennen, wie die PERSON wieder ins Menschsein
zurückkehren kann, wenn sie es möchte.
Daraufhin kam dieses Schreiben:
Meine Nachricht zum Schluß:
Ihr Schreiben von ohne Namen vom 15.06.2015
Sehr geehrter Herr,
sehr geehrte Frau,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
Ihr Schreiben von ohne Namen vom 15.06.2015
Sehr geehrter Herr,
sehr geehrte Frau,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
Zum einen brauchen Sie sich nicht zu entschuldigen, denn es ist
keine Schuld entstanden, zum anderen ist es tatsächlich so, dass die
oben genannte PERSON tatsächlich BÜRGERLICH verstorben ist,
jedoch gibt es für diese Art des Ablebens noch keine
Todesbescheinigung.
Wer jedoch weiter lebt, ist der Mensch, der ICH BIN, mit dem Namen
XXX. Und dieser Mensch, der ICH BIN, hat mit Ihrer Firma keinen Vertrag
geschlossen, dieser Vertrag ist mit der oben genannten
juristischen PERSON entstanden, und damit habe ich nichts zu tun.
Ich fordere Sie also hiermit auf, jede weitere Kontaktaufnahme mit
dieser Person zu unterlassen, denn ICH BIN nicht befugt, Post für diese
PERSON entgegen zu nehmen.
Sollten Sie weitere Post an diese PERSON hierher senden, werde ich mir rechtliche Schritte vorbehalten.
Mit freundlichen sonnigen Grüßen
Der mensch XXX
So ist es auch möglich, mal sehen, wie es weiter geht.
Wer noch nicht ganz firm ist,
in diesen Dingen, der sollte sich vielleicht vorerst für die
Briefkasten-Variante entscheiden und die juristische Person etwas
später ins Ausland schicken oder sterben lassen. Denn ist sie einmal
weg, kommt sie so schnell nicht wieder.
3 Kommentare:
So bin ich auch nicht mehr Krankenversichert, oder?
Was mache ich dann, wenn ich mich verletzt habe und einen Arzt benötige?
Muß ich noch Beiträge bezahlen?
Wie sieht es als nichtjuristische Person mit der Rente aus?
Was kommt da alles auf mich zu?
Wenn Du einen Vertrag mit einer Versicherung oder Versorger geschlossen hast kannst Du den auch behalten. Es zählt DEIN EIGENER FREIER WILLE.
Eine Krankenversicherung würde ich nicht kündigen - das kann sehr schwerwiegende Folgen haben und Dich im schlimmsten Falle finanziell ruinieren.
am besten wir erheben Anspruch auf unser Treuhandkonto, sprecht mal mit der JOH, dem RSV und UCC Kaiserslautern
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