Montag, 15. Juni 2015

Rechtsanspruch auf Deutsches Recht - Reichsrecht

           erhalten von einem Unternehmer aus Bad Kreuznach, dies trifft auch zu 
für Inhaber des R / evolutionsausweises. Die Abstammung ist nach Möglichkeit nachzuweisen, am besten die Geburtsurkunden verkleinern und hinten draufkopieren und von zwei ebenfalls Deutschen gem. RuStAg beglaubigen lassen

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Hi Stefan, hatte das vergessen.
Deutscher
Die natürliche Person ( § 1 BGB) Wolf Dieter aus der Familie ..........  geb. 23. September 19... in Bad W........., Kreis W.......... ist damit Person Capitis Diminution Minima - Black's Law Dictionary mit vollem Rechtsanspruch auf die bürgerlichen Rechte in Deutschland (SHAEF-Gesetz 52).

Gemäß BGBEG Art. 5 Personenstatut Abs. 1 ist auf das Recht des Staates zu verweisen, dem der Unterzeichner seit seiner Geburt angehört, „deutsches Recht“ aus der Zeit 1871 bis 1914.  Dies ist der Rechtskreis, dem der Unterzeichner zeit seiner Geburt angehört. Genaueres regelt der Art. 6 BGBEG – öffentliche Ordnung (ordre public) der da lautet:

„Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.“

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