für Inhaber des R / evolutionsausweises. Die Abstammung ist nach Möglichkeit nachzuweisen, am besten die Geburtsurkunden verkleinern und hinten draufkopieren und von zwei ebenfalls Deutschen gem. RuStAg beglaubigen lassen
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Hi Stefan, hatte das vergessen.
Deutscher
Die natürliche Person ( § 1 BGB) Wolf Dieter
aus der Familie .......... geb. 23. September 19... in Bad W.........,
Kreis W.......... ist damit Person Capitis Diminution Minima - Black's
Law Dictionary mit vollem Rechtsanspruch auf die bürgerlichen Rechte in
Deutschland (SHAEF-Gesetz 52).
Gemäß
BGBEG Art. 5 Personenstatut Abs. 1 ist auf das Recht des Staates zu
verweisen, dem der Unterzeichner seit seiner Geburt angehört, „deutsches
Recht“ aus der Zeit 1871 bis 1914. Dies ist der Rechtskreis, dem der
Unterzeichner zeit seiner Geburt angehört. Genaueres regelt der Art. 6
BGBEG – öffentliche Ordnung (ordre public) der da lautet:
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